Hallo Hans,
_Lohn_ kansst du nicht _absetzen_, den musst du _versteuern_. Im übrigen spricht man in deinem (und generell diesem) Fall nicht von Lohn, sondern von Einkommen. Soviel dazu.
Das heißt, du musst dein Einkommen aus selbständiger Arbeit versteuern. Was bei Lohn und Gehalt die sog. Werbungskosten sind, die du in der Tat absetzen kannst, heißt bei selbständiger Arbeit Betriebsausgaben. Wenn du also ein Gewerbe angemeldet hast, kannst du Ausgaben für Büromaterial, Telekommunikation, Fahrtkosten zu Kundenterminen und einen ganzen Haufen mehr als Betriebsausgaben geltend machen (inwieweit diese Möglichkeit an eine Regelmäßigkeit deiner selbständigen Tätigkeit gebunden ist, kann ich dir nicht sagen. Hier kann nur ein Steuerberater helfen).
Im Endeffekt ziehst du alle Ausgaben, die du für deinen "Betrieb" hattest, von deinem Einkommen ab und was übrig bleibt, sind in der Jahressteuererklärung dann deine Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Anlage GSE).
Das wird dann alles verrechnet mit sonstigem Lohn/Gehalt/Einkünften und _danach_ teilt dir das FA mit, ob und wieviel du an Abgaben dafür zu leisten hast. Das ist wirklich in jeder Situation unterschiedlich und kann deshalb pauschal so nicht beantwortet werden.
Hoffe ein wenig geholfen zu haben, Gruß -
Sebastian