Beratungspflicht bei Werkverträgen
Siechfred
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Tag alle.
Ich darf mal wieder auf ein aktuelles Urteil hinweisen: OLG Saarbrücken, Az. 4 U 146/04-28. Zitat aus den Entscheidungsgründen:
So werden – abgeleitet aus dem Grundsatz von Treu und Glauben – beim Werkvertrag Aufklärungs- und Beratungspflichten des Unternehmers anerkannt, die den Unternehmer auch ohne ausdrückliche Abrede dazu verpflichten, den Besteller auf das mit der Verwendung des Werks verbundene Risiko oder darüber aufzuklären, ob das bestellte Werk für den vertraglich vorgesehenen Zweck tauglich ist und den Bedürfnissen des Bestellers entspricht ... Ob den Unternehmer eine Beratungspflicht trifft, kann nicht generell beantwortet werden; vielmehr ist der Umfang der Beratungspflicht unter Berücksichtigung aller in Wechselwirkung zueinander stehenden Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen. So kann der Besteller eine Beratung insbesondere dann erwarten, wenn der Unternehmer mit besonderer Fachkunde wirbt und er aufgrund seiner Fachkenntnisse einen Wissensvorsprung gegenüber dem Besteller besitzt, der sich die Kenntnisse hinsichtlich der aufklärungswürdigen Aspekte nicht ohne weiteres verschaffen kann. Auch die technische Komplexität der Werkleistung kann ein Indiz dafür sein, dass der Besteller zur sachgerechten Einschätzung des mit der Werkleistung verbundenen Risikos nicht aus eigener Fach- und Sachkunde in der Lage ist.
Dem ist, so denke ich, nicht allzu viel hinzuzufügen, außer dem Hinweis, dass es hier um einen Werkvertrag, nicht um einen Dienstvertrag ging.
Siechfred
Hello,
wenn ich also jetzt eine neue Heizung bestelle, und Wert darauf lege, dass diese auch die nächsten zehn Jahre kostengünstig arbeitet, kann ich von einem "Meister" erwarten, dass er mir vorher eine Expertise über die Varianten Solartechnik allgemein, Thermie, Fotovoltaik, Wärmepumpen, Gas, Öl, ..., alternative Energien, Heizsysteme, Energierückgewinnung, etc abliefert, und mir die Vor- und Nachteile erklärt?
Speuiell der "Meisterzwang" in manchen Gewerken suggeriert doch dem Normalabnehmer eine enorme Fachkompetenz und einen extrem hohnen Vertrauensschutz, da der Leistende sich nicht nur in seinem Gewerk gut auskennen muss, sonder darüber hinuas auch noch die Mafiagenehmigung der Altforderen haben muss.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo,
...] kann ich von einem "Meister" erwarten, dass er mir vorher eine Expertise über die Varianten [...] und mir die Vor- und Nachteile erklärt?
m.E. im Prinzip ja, aber eine solche von dir geschilderte aufwändige
oder gar prophetische Expertise oder Analyse dürfte m.E. eine normale
Beratung im Rahmen üblicher Aufträge sprengen, beim Werkvertrag würde
ich vermuten dass es auch branchenspezifische Aspekte gibt und dazu
auf die Art des Auftrags und die Preisgestaltung ankommt und dass
Hellseherei kaum inklusive sein dürfte.
Speuiell der "Meisterzwang" in manchen Gewerken suggeriert doch dem Normalabnehmer eine enorme Fachkompetenz und einen extrem hohnen Vertrauensschutz, da der Leistende sich nicht nur in seinem Gewerk gut auskennen muss, sonder darüber hinuas auch noch die Mafiagenehmigung der Altforderen haben muss.
Auch ohne jur. Ausbildung vermute ich dass ein Geselle nach einer
bestimmten Zeit einen Rechtsanspruch auf Zulassung zur Prüfung
(und entspr. Qualifikationen und Lehrgänge) hätte, und beim
Steuerfachgehilfen ist's wohl wenn ich richtig informiert bin ein
besonders langer Weg zum Steuerberater.
Dazu gibt es noch eine Regelung in der Handwerksordnung, vielleicht
wars der §7b, zur Anerkennung gleichwertiger Berufsausbildungen.
So kann wohl ein Maschinbau-Ing. u.U. eine KFZ-Werkstatt betreiben.
Der Meister steht also durchaus für Fachkompetenz, und der Verzicht
in einigen Bereichen war und ist einfach Unfug, Harz hin oder Harz
her. Was bleibt sind weiterhin einige geschützte Berufe, wohl auch
Buchhaltung, und ein eigentlich unnötiger Qualitäts- und
Kulturverlust in einigen anderen Bereichen. Schließlich noch die
Frage warum in betr. Bereichen Studien- oder Meisterschulen-
Absolventen keine entspr. Entschädigung und Rentenausgleich erhalten.
Grüsse
Cyx23
Hello,
ich habe das jetzt nicht alles vertstanden.
Auch ohne jur. Ausbildung vermute ich dass ein Geselle nach einer
bestimmten Zeit einen Rechtsanspruch auf Zulassung zur Prüfung
(und entspr. Qualifikationen und Lehrgänge) hätte, und beim
Steuerfachgehilfen ist's wohl wenn ich richtig informiert bin ein
besonders langer Weg zum Steuerberater.
Dazu gibt es noch eine Regelung in der Handwerksordnung, vielleicht
wars der §7b, zur Anerkennung gleichwertiger Berufsausbildungen.
So kann wohl ein Maschinbau-Ing. u.U. eine KFZ-Werkstatt betreiben.Der Meister steht also durchaus für Fachkompetenz, und der Verzicht
in einigen Bereichen war und ist einfach Unfug, Harz hin oder Harz
her. Was bleibt sind weiterhin einige geschützte Berufe, wohl auch
Buchhaltung, und ein eigentlich unnötiger Qualitäts- und
Kulturverlust in einigen anderen Bereichen. Schließlich noch die
Frage warum in betr. Bereichen Studien- oder Meisterschulen-
Absolventen keine entspr. Entschädigung und Rentenausgleich erhalten.
Meiner Meinung nach sollte jeder berufskundige einen Beruf ausüben dürfen. Das betrifft sogar Ärzte!
Allerdings sollte es schon eine Berufskundeprüfung (oder sogar mehrere) geben. Die sollte man aber sooft wiederholen dürfen, wie man die _Grundgebühr_ dafür entrichten mag und kann. Man kann ja schließlich jeden tag was dazulernen.
Wer ohne Berufskundeprüfung arbeitet, kann dann von x von y Kunden gekickt werden...
Es muss jeder (wesentliche) Kunde gemeldet werden. Wenn dann durch Befragung der Kunden mehr als x% eine negative Meinung äußern, wird derjenige "zurückgestuft". Damit die Kunden das nicht einfach so tun, kostet die Überprüfung der Leistung bei negativer Aussage z.B 3% der Auftragssumme....
Das würde die Kammern wieder rechtfertigen. Wenn der Kunde Recht hat, dann sorgt die Kammer für Ersatz.
Aber solche tatsächliche qualitätsfprdernden Syteme haben wir schon lange nicht mehr. Wir haben nur noch Rechte-festschreibende Systeme.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo,
ich habe das jetzt nicht alles vertstanden.
jetzt weiß ich aber auch nicht was der Knackpunkt ist.
Berufsausbildung usw. unterliegt keiner von dir womöglich
unterstellten mafiösen Struktur o.ä., sondern da gibt es
Weiterbildung, berufliche Praxis, Prüfungen.
Oder Studium, Vordiplom, Examen, vielleicht noch Promotion usw.
Meiner Meinung nach sollte jeder berufskundige einen Beruf ausüben dürfen. Das betrifft sogar Ärzte!
Umgekehrt ist es problematisch wenn plötzlich weniger oder
schlechter ausgebildete Personen einen Betrieb aufmachen dürfen.
Du möchtest dich wohl auch nicht von einem angehenden Mediziner
mit Vordiplom o.ä. operieren lassen.
Wenn aber eine Ärzte- und Apothekerlobby etwa Kamillentees
verschreibungspflichtig machen wollte fände ich das auch nicht
passend, erst Recht nicht nach der Demontage des Meistertitels.
Allerdings sollte es schon eine Berufskundeprüfung (oder sogar mehrere) geben. Die sollte man aber sooft wiederholen dürfen, wie man die _Grundgebühr_ dafür entrichten mag und kann. Man kann ja schließlich jeden tag was dazulernen.
Diese Prüfungen gibt es ja zur Genüge, ob Zwischen- Gesellen- und
Meisterprüfung oder Diplom und Examen. Und wer entspr. Vorkenntnisse
hat bekommt z.B. eine Lehrzeitverkürzung, sodass eine Ausbildung
nicht dreieinhalb Jahre dauern muss.
Aber solche tatsächliche qualitätsfprdernden Syteme haben wir schon lange nicht mehr. Wir haben nur noch Rechte-festschreibende Systeme.
Du verwechselst da m.E. einiges, wir haben gerade den massiven
Quälitätsverlust beim Meisterbrief, und dann natürlich umso
auffälliger verbleibende geschützte Bereiche wie Medizin oder
Rechstberatung usw., die letztlich auch zu problematischen
gessellschaftlichen Änderungen führen könnten.
Und schützende Niederlassungsbegrenzungen, also eine Limitierung der
Firmen, gibt es wohl auch in allem möglichen Bereichen, m.E. bei
Taxen oder Apotheken(?), aber wohl kaum bei Meisterbetrieben.
Grüsse
Cyx23
Tag Tom.
Hach, wie werde ich deine Polemik vermissen :-)
Speuiell der "Meisterzwang" in manchen Gewerken suggeriert doch dem Normalabnehmer eine enorme Fachkompetenz und einen extrem hohnen Vertrauensschutz, da der Leistende sich nicht nur in seinem Gewerk gut auskennen muss, sonder darüber hinuas auch noch die Mafiagenehmigung der Altforderen haben muss.
Es ging zwar im Ausgangsfall um einen Meisterberuf, allerdings lassen sich die dort genannten und von mir auszugsweise zitierten Entscheidungsgründe auch auf die Tätigkeiten übertragen, denen viele der hier Anwesenden nachgehen. Wen es also interessiert, der möge sich den Hinweis zu Herzen nehmen oder sich in seinem Tun bestätigt sehen, alle anderen dürfen es getrost ignorieren oder als "nicht hilfreich" bewerten.
Siechfred
Hello,
Hach, wie werde ich deine Polemik vermissen :-)
Was ist denn an der Rückfrage polemisch?
Vielleicht ist die etwas überspitzt.
Aber wenn hier jemand einen Webshop verkauft (als Profi), dann muss er doch auch über diveerse Dinge informiert sein und informieren! Das ist dann vergleichbar. Ich hatte mein Beispiel jetzt nur mal auf den Gas-Wasser-Scheiße-Fachmann bezogen.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo,
Hach, wie werde ich deine Polemik vermissen :-)
Was ist denn an der Rückfrage polemisch?
Vielleicht ist die etwas überspitzt.
Aber wenn hier jemand einen Webshop verkauft (als Profi), dann muss er doch auch über diveerse Dinge informiert sein und informieren! Das ist dann vergleichbar. Ich hatte mein Beispiel jetzt nur mal auf den Gas-Wasser-Scheiße-Fachmann bezogen.
vielleicht könnten sich ja irgendwann nach vollendeter Globalisierung
beide "Profis" als Nicht-Meister in einer solchen Situation auf ihren
geringen Ausbildungsgrad rausreden wenn es irgendwo danebengegangen
ist.
Grüsse
Cyx23