Hi,
ja, muß man denn immer erst laut werden, damit sich jemand meldet, der sich damit auskennt? ;-)
Hinweise zum Datenschutz (falls die Webseite Benutzerdaten speichert)
[...]
Das ist überflüssig, das ist nur Werbung.Mal abgesehen davon, dass ich die Formulierung auch nicht gerade glücklich finde,
Ein klein wenig Polemik sei auch mir erlaubt, oder?
ist deine Aussage so nicht richtig. Ich darf mal zitieren:
Kannst du definitiv ausschließen, dass der OP weder unter diese Rubrik fällt
Ja.
noch personenbezogene Daten speichert um sie in irgendeiner Weise zu nutzen oder zu verarbeiten?
Wenn er das nicht tut, sondern sie "einfach so" speichert: ist das zulässig?
1. die Identität der verantwortlichen Stelle,
Dafür ist das Impressum da, da steht die Adresse.
2. die Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und
Daran hätte es bei der von mir angemäkelten Formulierung eh gemangelt.
3. die Kategorien von Empfängern nur, soweit der Betroffene nach den
Umständen des Einzelfalles nicht mit der Übermittlung an diese rechnen
muss,
zu unterrichten.
Also genau andersrum: wenn weiterverkauft wird, muß benachrichtigt werden.
Meine Bemerkung, das das überflüssig und nur Werbung ist halte ich somit aufrecht.
Zudem kannst DU Dich nicht dagegen wehren, wenn der Staatsanwalt die Herausgabe verlangt. "Wird nicht an Dritte weitergegeben" ist also eine unhaltbare Aussage.
Da darf ich doch noch einen Holzhammer rausholen: BDSG, 5. Abschnitt. Nene, mein Gutster, ganz so einfach ist es nicht :-)
Der Link macht nicht viel her.
Aber ich glaube, da hast Du Recht, das ist eine Ausnahme. Da bin ich im Eifer wohl etwas zu weit gesprungen.
so short
Christoph Zurnieden