Ist meine Homepage nach "Recht" und "Ordnung" ?
Silvery
- recht
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0 Dada
Hallo Leute,
Jetzt hätte ich noch eine Frage: wie kann ich herausfinden, ob meine Homepage soweit den 10000 § und Verordnungen entspricht und ich nicht wieder (siehe vorherigen Thread wegen domainreg.) wegen irgendwas abgemahnt werde ?
Danke sehr für evtl. Tipps.
Moinsen,
die Paragraphen und Verordnungen gelten hauptsächlich für geschäftliche Seiten. Dort muss Handelsregister- und Steuernummer, Telefonnummer und volle Anschrift mit Klarnamen dabeistehen.
Eine "das ist meine Katze und das sind meine Projekte"-Seite benötigt das nicht, solange da kein Shop oder ähnliches eingebunden ist. Dort sind rechtlich problematische Sachen eher in unerlaubter Veröffentlichung zu finden, oder schlecht moderierten Foren und Gästebüchern, wo evtl. Straftaten besprochen werden oder Nazizeugs nicht editiert wird usw.
Um jedweden Fehler auszuschliessen kannst Du aber in Deiner Impressum-Seite das Auflisten, was auch Unternehmen müssen (in der EU noch unterscheidlich gehandhabt). Vieles davon ist für rein private Seiten aber unerheblich. Natürlich ist die Einhaltung des gesagten dann bindend. Hier ein ausführliches Beispiel aus dem Netz:
====================
Über uns/Über mich
(knappe Beschreibung der Person/Gruppe, welche die Webseite bereritstellt)
Über diese Website
(Sinn und Zweck der Webseite erklären)
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Hi,
die Paragraphen und Verordnungen gelten hauptsächlich für geschäftliche Seiten. Dort muss Handelsregister- und Steuernummer, Telefonnummer und volle Anschrift mit Klarnamen dabeistehen.
Unter anderem. In Konflikt mit "anderem" wie in seinem Fall die PangVO ist er ja schon gekommen. Der Vorschlag von Dada sich einen derartig spezialisierten Anwalt zu nehmen (den er laut Angabe in anderem Posting ja schon hat) kann ich nur aus tiefstem Herzen unterstützen. Es ist zwar teuer, kann aber anderweitig viel teurer werden!
Allerdings liegen Deine Vorschläge Maz irgendwo zwischen überflüssig und unzulässig. Laß mich das mal näher ausführen:
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Über uns/Über mich(knappe Beschreibung der Person/Gruppe, welche die Webseite bereritstellt)
Das ist überflüssig falls es nicht Adresse, Telephonnumer und Email nennt. Ob die Angabe einer Steuernummer Pflicht ist, ist zu eruieren, aber für gewöhnlich davon auszugehen.
Über diese Website
(Sinn und Zweck der Webseite erklären)
Das ist nett für den Kunden, aber rechtlich völlig überflüssig. Die Webseite selber muß keinen Sinn haben, sie muß nur den Vorschriften entsprechen.
Haftungsausschluss
Sowas gibt es nicht in Deutschland. Man kann sich hier von der Haftung nicht völlig ausschließen. Außerdem wird zwischen dem Handel ausschließlich zwischen Geschäftsleuten und dem zwischen Kaufman und Endkunden unterschieden. Aber auch da gibt es nirgendwo völligen Haftungsausschluß. Das ist übrigens auch ein Problem der Übertragung der GPL in europäisches Recht.
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Aber selbstverständlich bist Du dafür verantwortlich! Zwar nicht für die Inhalte nur für die Links, aber aus der Verantwortung kannst Du Dich nicht rausreden. Du mußt Deine Links schon regelmäßig kontrollieren und wenn Dir jemand Bescheid stößt in angemessener Zeit darauf reagieren.
Urheberrecht und sonstige Schutzrechte
z.B. Der gesamte Inhalt der Website ist geistiges Eigentum von BESITZER und unterliegt dem Schutz des Urheberrechts.
Da gibt es die notorische Einschränkung über die nötige Schöpfungshöhe. So ist Markup (HTML+CSS) selten geschützt, jedoch kann es bei Javascript der Fall sein und ist bei den Texten und Bildern mesitens der Fall (auch hier: der Text "Dies ist ein Apfel" unter dem Bild eines Apfels erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe).
Die Nutzung des Inhalts ist nur für private Zwecke erlaubt.
Überflüssig.
Jegliche Veränderung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Website oder von Teilen hiervon, gleich in welcher Art und Weise, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch BESITZER.
Das ist falsch. Ich darf jederzeit zitieren, diese Möglichkeit kannst Du mir so nicht nehmen.
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Das ist überflüssig, das ist nur Werbung. Zudem kannst DU Dich nicht dagegen wehren, wenn der Staatsanwalt die Herausgabe verlangt. "Wird nicht an Dritte weitergegeben" ist also eine unhaltbare Aussage.
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Eine derartige Einschränkung ist unzulässig.
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Um diese Bedingung lesen zu können muß ich die Webseite aufrufen womit ich nach dieser Bedingung eben jener Bedingung zugestimmt habe. Das ist unzulässig.
Alle oben gemachten Aussagen sind meine persönliche Meinung und nicht als Rechtsberatung zu bewerten. Ich bin kein Jurist im gesetzlichem Sinne.
so short
Christoph Zurnieden
Moinsen,
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Das ist überflüssig falls es nicht Adresse, Telephonnumer und Email nennt. Ob die Angabe einer Steuernummer Pflicht ist, ist zu eruieren, aber für gewöhnlich davon auszugehen.
ist es vielleicht trotzdem sinnvoll? Ich schrieb doch Eingangs, dass dies eine z.T. überdimesionierte Auflistung ist.
das trifft noch für mehree von Dir genannte Punkte zu.
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Aber selbstverständlich bist Du dafür verantwortlich! Zwar nicht für die Inhalte nur für die Links, aber aus der Verantwortung kannst Du Dich nicht rausreden. Du mußt Deine Links schon regelmäßig kontrollieren und wenn Dir jemand Bescheid stößt in angemessener Zeit darauf reagieren.
das ist mir neu. Es gibt doch z.B. Seiten, die z.B. zur Aufklärung Naziseiten verlinken. Ich weiss von einem Urteil, wo der verlinkende eben nicht strafbar war. Trotzdem die verlinkten Seiten alle aus rechtlichem Grund nicht im .de Bereich gehostet sind.
Jegliche Veränderung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Website oder von Teilen hiervon, gleich in welcher Art und Weise, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch BESITZER.
Das ist falsch. Ich darf jederzeit zitieren, diese Möglichkeit kannst Du mir so nicht nehmen.
stimmt, aber das kann man ja anpassen.
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Das ist überflüssig, das ist nur Werbung. Zudem kannst DU Dich nicht dagegen wehren, wenn der Staatsanwalt die Herausgabe verlangt. "Wird nicht an Dritte weitergegeben" ist also eine unhaltbare Aussage.
das finde ich schon recht spitzfindig, da das mit der Staatsanwaltschaft immer gilt. Jeder normale Mensch denkt bei "an dritten" an andere Unternehmen.
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Eine derartige Einschränkung ist unzulässig.
es ist unzulässig darum zu bitten, dass jemand Daten zu der eigenen Person löscht, wenn dies angeboten wird?
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Um diese Bedingung lesen zu können muß ich die Webseite aufrufen womit ich nach dieser Bedingung eben jener Bedingung zugestimmt habe. Das ist unzulässig.
stimmt. Dasselbe gibt es aber auch beim Kauf einer Eintrittskarte an der Abendkasse bzgl. der Hausordnung. Nix besonders wie ich finde.
Alle oben gemachten Aussagen sind meine persönliche Meinung und nicht als Rechtsberatung zu bewerten. Ich bin kein Jurist im gesetzlichem Sinne.
ich bin sogar auch in jedem anderen Sinne kein Jurist. Ich hab nur einen Text angeboten, der durch EU-Verordnungen in der Form bindend werden kann, und es im Ausland für Unternehmen z.T. schon ist. Wie die Formulierung konkret gehandhabt wird, herrjeh. Ich wollte eher die Bereiche darstellen, die zu einer kompletten "Privacy-Policy" gehören.
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Das ist überflüssig falls es nicht Adresse, Telephonnumer und Email nennt. Ob die Angabe einer Steuernummer Pflicht ist, ist zu eruieren, aber für gewöhnlich davon auszugehen.
ist es vielleicht trotzdem sinnvoll? Ich schrieb doch Eingangs, dass dies eine z.T. überdimesionierte Auflistung ist.
Es ging ihm glaub ich nicht um die Sinnigkeit sodern um rein rechtliche Dinge. Sinnvoll kann es durchaus sein, aber das ist je nach Webauftritt zu entscheiden und eher ein Ding der Informationshaltigkeit und Usability.
Verweis auf Drittseiten
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Aber selbstverständlich bist Du dafür verantwortlich! Zwar nicht für die Inhalte nur für die Links, aber aus der Verantwortung kannst Du Dich nicht rausreden. Du mußt Deine Links schon regelmäßig kontrollieren und wenn Dir jemand Bescheid stößt in angemessener Zeit darauf reagieren.
das ist mir neu. Es gibt doch z.B. Seiten, die z.B. zur Aufklärung Naziseiten verlinken. Ich weiss von einem Urteil, wo der verlinkende eben nicht strafbar war. Trotzdem die verlinkten Seiten alle aus rechtlichem Grund nicht im .de Bereich gehostet sind.
Du bist dafür verantwortlich. Ist wirklich so. Allerdings muß dir meist eine gewisse Vorlaufzeit zur Entfernung gewährt werden wenn was nicht passt.
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Das ist überflüssig, das ist nur Werbung. Zudem kannst DU Dich nicht dagegen wehren, wenn der Staatsanwalt die Herausgabe verlangt. "Wird nicht an Dritte weitergegeben" ist also eine unhaltbare Aussage.
das finde ich schon recht spitzfindig, da das mit der Staatsanwaltschaft immer gilt. Jeder normale Mensch denkt bei "an dritten" an andere Unternehmen.
Ich finde das auch soweit i.O.
Theoretisch mußt du das nicht extra benennen das du mit Daten vertraulich umgehst, macht aber Sinn, da es die Nutzer erwarten.
Ist nicht nötig, aber empfehlenswert.
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Eine derartige Einschränkung ist unzulässig.
es ist unzulässig darum zu bitten, dass jemand Daten zu der eigenen Person löscht, wenn dies angeboten wird?
Verstehe ich auch nicht. Laut BDSG mußt du erhobene Daten löschen wenn es der Betroffene verlangt. Solang du zu erreichen bist ist es egal ob er das durch nen Button "Löschen" oder durch ne Email oder nen Anruf machen kann.
Ich bin auch kein Jurist, aber ein paar Infos hat man eben als Webdesigner / Webmaster... und man lernt täglich dazu ;)
Tach
das ist mir neu. Es gibt doch z.B. Seiten, die z.B. zur Aufklärung Naziseiten verlinken. Ich weiss von einem Urteil, wo der verlinkende eben nicht strafbar war. Trotzdem die verlinkten Seiten alle aus rechtlichem Grund nicht im .de Bereich gehostet sind.
Es kommt in diesen Fällen immer auf den Zusammenhang an, in dem Du die Links präsentierst.
Wenn Du eine Sozialstudie über rechtradikales Gedankengut machst und zur Untermauerung Deiner Ergebnisse einige Naziseiten verlinkst, wirst Du kaum Problem bekommen. Sonst dürften in Fernsehdokumentationen zum III. Reich auch keine Hitler-Reden mehr ausgestrahlt werden.
Etwas anderes wäre es, wenn Du schreibst: "Endlich mal jemand, der sich traut, die Wahrheit zu sagen" --> Klick.
Thomas J.
Moinsen,
Etwas anderes wäre es, wenn Du schreibst: "Endlich mal jemand, der sich traut, die Wahrheit zu sagen" --> Klick.
das ist ja ab von der inhaltlichen Botschaft schon verabscheuungswürdig, da dies keine gute Art ist, Links zu deklarieren. ;-)
Aber damit sind wir ja genau beim Punkt: Der Inhalt der verlinkten Seite ist also im Zusammenhang mit der Verlinkung zu sehen. "Illegale" Seiten kann man also verlinken, wenn keine inhaltliche Zustimmung bzgl. des fremden Inhalts beim Link dorthin erfolgt. Richtig?
Somit ist nach meinem Verständnis der Inhalt der fremden Seite nicht direkt ausschlaggebend für die eigene Verantwortung, sondern der Kontext in dem man diesen nennt.
Was unterm Strich bedeutet, dass ich (leicht überspitzt formuliert) unter der Überschrift "Webseiten von kranken und kriminellen Unmenschen" alles mögliche Verlinken kann, wenn ich mich vom Inhalt distanziere. Was man ja im Impressum oder auf der Linkliste global für alle Links tun kann.
hi,
Was unterm Strich bedeutet, dass ich (leicht überspitzt formuliert) unter der Überschrift "Webseiten von kranken und kriminellen Unmenschen" alles mögliche Verlinken kann, wenn ich mich vom Inhalt distanziere.
fragt sich nur, ob die als "krank" oder "kriminell" verunglimpften mneschen da keine einwände gegen haben.
Was man ja im Impressum oder auf der Linkliste global für alle Links tun kann.
pauschales distanzieren von allen verlinkungen ist m.E. großer unsinn.
gruß,
wahsaga
hi,
Es kommt in diesen Fällen immer auf den Zusammenhang an, in dem Du die Links präsentierst.
Wenn Du eine Sozialstudie über rechtradikales Gedankengut machst und zur Untermauerung Deiner Ergebnisse einige Naziseiten verlinkst, wirst Du kaum Problem bekommen.
auch das ist in DE schon vorgekommen.
war IIRC sogar ein recht renommierter wissenschaftler, dem man genau deswegen ans bein pinkeln wollte.
gruß,
wahsaga
Hi,
ist es vielleicht trotzdem sinnvoll? Ich schrieb doch Eingangs, dass dies eine z.T. überdimesionierte Auflistung ist.
Es ging um Rechtliches.
Beinahe hätt' ich dahinter mit Komma noch hinzugefügt: nicht um Sinnvolles >;->
das ist mir neu. Es gibt doch z.B. Seiten, die z.B. zur Aufklärung Naziseiten verlinken. Ich weiss von einem Urteil, wo der verlinkende eben nicht strafbar war. Trotzdem die verlinkten Seiten alle aus rechtlichem Grund nicht im .de Bereich gehostet sind.
Das es nicht strafbar ist bringt Dich aber nicht um die generelle Verantwortung und einzig um die ging es!
Das ist falsch. Ich darf jederzeit zitieren, diese Möglichkeit kannst Du mir so nicht nehmen.
stimmt, aber das kann man ja anpassen.
Man kann es ganz weglassen, dann paßt es noch am Besten.
Das ist überflüssig, das ist nur Werbung. Zudem kannst DU Dich nicht dagegen wehren, wenn der Staatsanwalt die Herausgabe verlangt. "Wird nicht an Dritte weitergegeben" ist also eine unhaltbare Aussage.
das finde ich schon recht spitzfindig, da das mit der Staatsanwaltschaft immer gilt. Jeder normale Mensch denkt bei "an dritten" an andere Unternehmen.
Du bewegst Dich hier im rechtlichem Bereich, hier gelten auch Spitzfindigkeiten.
Wenn Sie wünschen, dass Ihre von mir gespeicherten Daten gelöscht werden sollen, schicken Sie bitte eine Mail an XY
Eine derartige Einschränkung ist unzulässig.
es ist unzulässig darum zu bitten, dass jemand Daten zu der eigenen Person löscht, wenn dies angeboten wird?
Dreh' mir das Wort nicht im Halse rum!
Es geht um die _Einschränkung_ das es ersten überhaupt erst per Antrag und dann auch noch per Email zu geschehen hat.
Die Daten sind nach Gebrauch unverzüglich, sorgfältig und ohne irgendwelche Anträge zu vernichten. Daten, die nicht gebraucht werden sind gar nicht erst zu erheben. Eine Verlangen nach Löschung muß alle Kommunikationsmittel nutzen können, nicht nur ein spezielles. Eine kleine Einschränkung gibt es natürlich: es sind nicht alle möglichen, sondern nur die, die auch für das Impressum vorgeschrieben sind. Das wären dann Telephon, Brief und Email.
Um diese Bedingung lesen zu können muß ich die Webseite aufrufen womit ich nach dieser Bedingung eben jener Bedingung zugestimmt habe. Das ist unzulässig.
stimmt. Dasselbe gibt es aber auch beim Kauf einer Eintrittskarte an der Abendkasse bzgl. der Hausordnung. Nix besonders wie ich finde.
Da ist die Hausordnung jedoch frei einsichtlich und nicht vom Erwerb einer Eintrittskarte abhängig. Wenn die Kasse innerhalb der Theaters ist gilt BGB. _Erst_ nach Erwerb der Eintrittskarte gilt die Hausordnung falls sie nicht vorher bekanntgemacht wurde.
Das Du das gewöhnlich findest heißt noch lange nicht, das auch alles Rechtens abläuft!
Alle oben gemachten Aussagen sind meine persönliche Meinung und nicht als Rechtsberatung zu bewerten. Ich bin kein Jurist im gesetzlichem Sinne.
ich bin sogar auch in jedem anderen Sinne kein Jurist. Ich hab nur einen Text angeboten, der durch EU-Verordnungen in der Form bindend werden kann, und es im Ausland für Unternehmen z.T. schon ist. Wie die Formulierung konkret gehandhabt wird, herrjeh.
Tut mir leid, aber in diesem Bereich geht es um Formulierungen, da wird um jedes Wort gerungen. Wenn eine EU-Verordnung dazu rauskommt kann man sie nachlesen. Wie es im Ausland funktioniert _mußt_ Du nachlesen wenn Du da Geschäfte machen willst.
Ich wollte eher die Bereiche darstellen, die zu einer kompletten "Privacy-Policy" gehören.
Was bitte soll das denn sein?
Ich zumindest verstehe darunter das man alles listet, was man über den gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz hinaus tut.
so short
Christoph Zurnieden
Tag Christoph.
Hinweise zum Datenschutz (falls die Webseite Benutzerdaten speichert)
[...]
Das ist überflüssig, das ist nur Werbung.
Mal abgesehen davon, dass ich die Formulierung auch nicht gerade glücklich finde, ist deine Aussage so nicht richtig. Ich darf mal zitieren:
Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
Daten durch
...
3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von
Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die
Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder
dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der
Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.
Kannst du definitiv ausschließen, dass der OP weder unter diese Rubrik fällt noch personenbezogene Daten speichert um sie in irgendeiner Weise zu nutzen oder zu verarbeiten? Ansonsten gilt nämlich § 4 Absatz 3 BDSG:
Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen erhoben, so ist er, sofern er
nicht bereits auf andere Weise Kenntnis erlangt hat, von der verantwortlichen
Stelle über
1. die Identität der verantwortlichen Stelle,
2. die Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und
3. die Kategorien von Empfängern nur, soweit der Betroffene nach den
Umständen des Einzelfalles nicht mit der Übermittlung an diese rechnen
muss,
zu unterrichten.
Zudem kannst DU Dich nicht dagegen wehren, wenn der Staatsanwalt die Herausgabe verlangt. "Wird nicht an Dritte weitergegeben" ist also eine unhaltbare Aussage.
Da darf ich doch noch einen Holzhammer rausholen: BDSG, 5. Abschnitt. Nene, mein Gutster, ganz so einfach ist es nicht :-)
Siechfred
Hi,
ja, muß man denn immer erst laut werden, damit sich jemand meldet, der sich damit auskennt? ;-)
Hinweise zum Datenschutz (falls die Webseite Benutzerdaten speichert)
[...]
Das ist überflüssig, das ist nur Werbung.Mal abgesehen davon, dass ich die Formulierung auch nicht gerade glücklich finde,
Ein klein wenig Polemik sei auch mir erlaubt, oder?
ist deine Aussage so nicht richtig. Ich darf mal zitieren:
Kannst du definitiv ausschließen, dass der OP weder unter diese Rubrik fällt
Ja.
noch personenbezogene Daten speichert um sie in irgendeiner Weise zu nutzen oder zu verarbeiten?
Wenn er das nicht tut, sondern sie "einfach so" speichert: ist das zulässig?
1. die Identität der verantwortlichen Stelle,
Dafür ist das Impressum da, da steht die Adresse.
2. die Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und
Daran hätte es bei der von mir angemäkelten Formulierung eh gemangelt.
3. die Kategorien von Empfängern nur, soweit der Betroffene nach den
Umständen des Einzelfalles nicht mit der Übermittlung an diese rechnen
muss,
zu unterrichten.
Also genau andersrum: wenn weiterverkauft wird, muß benachrichtigt werden.
Meine Bemerkung, das das überflüssig und nur Werbung ist halte ich somit aufrecht.
Zudem kannst DU Dich nicht dagegen wehren, wenn der Staatsanwalt die Herausgabe verlangt. "Wird nicht an Dritte weitergegeben" ist also eine unhaltbare Aussage.
Da darf ich doch noch einen Holzhammer rausholen: BDSG, 5. Abschnitt. Nene, mein Gutster, ganz so einfach ist es nicht :-)
Der Link macht nicht viel her.
Aber ich glaube, da hast Du Recht, das ist eine Ausnahme. Da bin ich im Eifer wohl etwas zu weit gesprungen.
so short
Christoph Zurnieden
Tag Christoph.
Mal abgesehen davon, dass ich die Formulierung auch nicht gerade glücklich finde,
Ein klein wenig Polemik sei auch mir erlaubt, oder?
Aber sicher, allerdings bezog sich meine Aussage auf die Empfehlung von Maz.
Kannst du definitiv ausschließen, dass der OP weder unter diese Rubrik fällt
Ja.
Huch, habe ich da im Ausgangsposting was überlesen?
Wenn er das nicht tut, sondern sie "einfach so" speichert: ist das zulässig?
Kommt drauf an :-)
Nach den mir bekannten Begriffsdefinitionen fällt die Speicherung unter "Verarbeiten":
Wenn man das alles aus dem Blickwinkel betrachtet, warum es das BDSG gibt (Schutz der personenbezogenen Daten vor unbefugter Offenlegung, Verarbeitung oder Nutzung), würde ich persönlich das bloße Speichern ohne entsprechenden Hinweis als unzulässig ansehen.
Meine Bemerkung, das das überflüssig und nur Werbung ist halte ich somit aufrecht.
Ich halte sie nachwievor für falsch weil zu pauschal.
Da darf ich doch noch einen Holzhammer rausholen [...]
Der Link macht nicht viel her.
Pfft, wenigstens hatte ich einen zu bieten ;-)
Siechfred
Hi,
Ein klein wenig Polemik sei auch mir erlaubt, oder?
Aber sicher, allerdings bezog sich meine Aussage auf die Empfehlung von Maz.
Huppsalla, aber gut: der Schuh hat mir ja auch gepaßt ;-)
Kannst du definitiv ausschließen, dass der OP weder unter diese Rubrik fällt
Ja.Huch, habe ich da im Ausgangsposting was überlesen?
Man müßte schon alle zusammen nehmen. Oder ich habe Dich mißverstanden, ist auch gut möglich.
Wenn er das nicht tut, sondern sie "einfach so" speichert: ist das zulässig?
Kommt drauf an :-)
Ja, so eine Antwort hatte ich schon halb erwartet, halb war ich ihr sogar gewiß ,-)
Wenn man das alles aus dem Blickwinkel betrachtet, warum es das BDSG gibt (Schutz der personenbezogenen Daten vor unbefugter Offenlegung, Verarbeitung oder Nutzung), würde ich persönlich das bloße Speichern ohne entsprechenden Hinweis als unzulässig ansehen.
Das erinnert mich daran, was mir ein bekannter Datenschutz-Spezialist einmal riet:"Bist Du im Zweifel: laß es einfach ganz sein!". Wenn Du also sagst, das _jedes_ Speichern personenbezogener Daten unter das BDSG fällt, sollte man sich nach Möglichkeit also bereits die Erhebung verkneifen, falls es nicht _unbedingt_ nötig ist (um das Speichern der Lieferadresse z.B. kommt man wohl ohne Quälerei kaum herum ;-).
Meine Bemerkung, das das überflüssig und nur Werbung ist halte ich somit aufrecht.
Ich halte sie nachwievor für falsch weil zu pauschal.
Gut, dann möchte ich präzisieren: der bemäkelte Absatz in seiner Formulierung und Absicht überflüssig, da das dort beschriebene Verhalten bereits qua Gesetz vorgeschrieben ist. Da es jedoch eine äußerlich guten Eindruck macht ist ein Effekt als Werbung noch zu verzeichnen.
Ist Dir diese Verpackung jetzt angenehmer? ;-)
Da darf ich doch noch einen Holzhammer rausholen [...]
Der Link macht nicht viel her.Pfft, wenigstens hatte ich einen zu bieten ;-)
Ich hätte gerne welche geliefert, war auch schon drauf und dran, jedoch hatte ich -- rechtzeitig -- festgestellt, das meine Packung Aspirin über ein Echo ob der Leere verfügt. Bereits sofort nach ordnungsgemäßer Entsorgung der ausgehöhlten Schachtel überfiel mich ein akuter Anfall heftiger Gesetzestextaversion, die mich leider von der nötigen Recherche abhielt. Anbei Attest von Herrn Prof. Dr. Dr. [unleserlich].
Naja, ich weiß schon, warum ich keine eigene Website für's Geschäft habe *sigh*
so short
Christoph Zurnieden
die Paragraphen und Verordnungen gelten hauptsächlich für geschäftliche Seiten. Dort muss Handelsregister- und Steuernummer, Telefonnummer und volle Anschrift mit Klarnamen dabeistehen.
Unsinn!
Die Steuernummer sollte NIEMALS(!) im Impressum angegeben werden. (Datenschutz)
Was angegeben werden muß ist die Umsatzsteuer ID, allerdings natürlich nur wenn man eine solche hat. (Brauchen die meisten nicht, nur wenn man international tätig ist)
Ob die Telefonnummer angegeben werden muß ist noch immer strittig. Es gibt Urteile in beide Richtungen. Wenn man sie angibt ist man allerdings auf der sicheren Seite.
Steuernummer kommt nur auf Rechnungen. Anonsten geht die niemanden was an.
Weitere Infos zum Impressum gibbet hier: http://www.anbieterkennung.de/
Verweis auf Drittseiten
Wird zwar noch gerne verwendet, bringt aber rein rechtlich garnix!
Das:
<<<<
Über uns/Über mich
(knappe Beschreibung der Person/Gruppe, welche die Webseite bereritstellt)
Über diese Website
(Sinn und Zweck der Webseite erklären)
ist zwar ganz net, aber hat auch keine rechtliche Bedeutung.
(Außer in Einzelfällen (Dialer etc.))
danke sehr für die Infos. Die haben mir schon weiter geholfen.
Guten Tag Silvery,
es gibt Anwälte, die sich auf Wettbewerbsrecht (und Internet) spezialisiert haben. Aber dies kostet natürlich. Zu einem Feld-und-Wiesen-Anwalt würde ich mit zu speziellen Fragen nicht unbedingt gehen.
Kostenfrei wirds schwieriger. Entweder selber einarbeiten oder jemanden finden, der die "10000 § und Verordnungen" kennt - doch wenn er so bewandert ist, warum sollte er dann einen solchen Komplettservice für
n Appel und`n Ei anbieten?
Oder halt versuchen, den Internetauftritt mit mehreren "Teilhilfen" weitgehend gesetzeskonform zu gestalten. Je nach Metier und Wettbewerber kann das vielleicht reichen. Jedoch wenn nur eine (bewusst oder unbewusst) gelassene Lücke bleibt, wird ein nicht freundlich gesonnener Mitbewerber sie finden und einem kräftig ans Bein pinkeln.
Es ist Abwägen zwischen prophylaktischem Aufwand und Risiko.
Mit Gruß
Dada