Hi,
Ein klein wenig Polemik sei auch mir erlaubt, oder?
Aber sicher, allerdings bezog sich meine Aussage auf die Empfehlung von Maz.
Huppsalla, aber gut: der Schuh hat mir ja auch gepaßt ;-)
Kannst du definitiv ausschließen, dass der OP weder unter diese Rubrik fällt
Ja.Huch, habe ich da im Ausgangsposting was überlesen?
Man müßte schon alle zusammen nehmen. Oder ich habe Dich mißverstanden, ist auch gut möglich.
Wenn er das nicht tut, sondern sie "einfach so" speichert: ist das zulässig?
Kommt drauf an :-)
Ja, so eine Antwort hatte ich schon halb erwartet, halb war ich ihr sogar gewiß ,-)
Wenn man das alles aus dem Blickwinkel betrachtet, warum es das BDSG gibt (Schutz der personenbezogenen Daten vor unbefugter Offenlegung, Verarbeitung oder Nutzung), würde ich persönlich das bloße Speichern ohne entsprechenden Hinweis als unzulässig ansehen.
Das erinnert mich daran, was mir ein bekannter Datenschutz-Spezialist einmal riet:"Bist Du im Zweifel: laß es einfach ganz sein!". Wenn Du also sagst, das _jedes_ Speichern personenbezogener Daten unter das BDSG fällt, sollte man sich nach Möglichkeit also bereits die Erhebung verkneifen, falls es nicht _unbedingt_ nötig ist (um das Speichern der Lieferadresse z.B. kommt man wohl ohne Quälerei kaum herum ;-).
Meine Bemerkung, das das überflüssig und nur Werbung ist halte ich somit aufrecht.
Ich halte sie nachwievor für falsch weil zu pauschal.
Gut, dann möchte ich präzisieren: der bemäkelte Absatz in seiner Formulierung und Absicht überflüssig, da das dort beschriebene Verhalten bereits qua Gesetz vorgeschrieben ist. Da es jedoch eine äußerlich guten Eindruck macht ist ein Effekt als Werbung noch zu verzeichnen.
Ist Dir diese Verpackung jetzt angenehmer? ;-)
Da darf ich doch noch einen Holzhammer rausholen [...]
Der Link macht nicht viel her.Pfft, wenigstens hatte ich einen zu bieten ;-)
Ich hätte gerne welche geliefert, war auch schon drauf und dran, jedoch hatte ich -- rechtzeitig -- festgestellt, das meine Packung Aspirin über ein Echo ob der Leere verfügt. Bereits sofort nach ordnungsgemäßer Entsorgung der ausgehöhlten Schachtel überfiel mich ein akuter Anfall heftiger Gesetzestextaversion, die mich leider von der nötigen Recherche abhielt. Anbei Attest von Herrn Prof. Dr. Dr. [unleserlich].
Naja, ich weiß schon, warum ich keine eigene Website für's Geschäft habe *sigh*
so short
Christoph Zurnieden