Guten Tag Kalle,
Nun das Neueste: Wollte einen PKW anmelden und musste eine
Bankeinzugserklärung unterschreiben.
Allein und einzig eine Bankeinzugsermächtigung zu akzeptieren, dürfte für einen Monopolanbieter mit "Zwangmitgliedschaft" (PKW-Anmeldepflicht) wohl nicht zulässig sein. In der freien Wirtschaft ist es etwas anderes: wenn der eine Händler auf Bankeinzugsermächtigung besteht, kommt halt kein Vertrag zustande und amn geht zum nächsten ... Zum Autoanmelden kann man jedoch nicht zu einer anderen Behörde gehen. Sie kann höchstens auf bargeldlosen Zahlungen (z. B. Einzelüberweisungen) bestehen. Aber nicht auf Einzug. wenn die Papiere in Ordnung sind, können Sie die Autoanmeldung nicht verweigern.
Übrigens: An der Techn. Hochschule Worms darf man nicht studieren, wenn man
nicht in einer Krankenkasse ist
Da dürfte rechtlich nichts zu machen sein.
Mit Gruß
Dada