Kalle_Worms: Stadt zwingt zur Erteilung einer Einzugsgenehmigung

Hallöle,

also mein Wohnort Worms ist mir ja herzlich unsympathisch, daraus mache ich auch keinen Hehl, seit mir eine Ordnungswidrigkeit angehängt wurde wegen Entsorgung von Altpapier in einen Altpapiercontainer. Das Verfahren wurde dann zwar eingestellt, aber der Ärger ... Und sie hatten wohl gehofft, dass ich so doof bin wie sie selbst.

Nun das Neueste: Wollte einen PKW anmelden und musste eine Bankeinzugserklärung unterschreiben. Das wollte ich nicht - dann gibt's keine Anmeldung. Scheisse, ich wollte den Wagen eigentlich gar nicht mehr in WO anmelden, aber die Wohnungssuche zieht sich und der alte war TÜV- fällig.

Also: Ist dieser Zwang nicht ein eindeutiger Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht ?

Mir wird von der Stadt verboten, im Zahlungsfalle zu entscheiden, von welchem Konto ich zahlen will und an welchem Tag. Ist das Konto nicht gedeckt, gibt's sicher Ärger und Folgekosten.

Außerdem können nur Kontoinhaber einen PKW zulassen, da müsste man im Zweifel erst mal zur Bank und hat weitere Kosten.

Übrigens: An der Techn. Hochschule Worms darf man nicht studieren, wenn man nicht in einer Krankenkasse ist, die Ablehnung habe ich auch schon kassiert. Das Nest kotzt mich wirklich an.

Kennt ihr auch solche Seltsamkeiten der nachvollziehbaren staatlichen Willkür?

Fragt Kalle (ich lass das _Worms künftig weg)

ich suchte eine Wohnung, um hier endlich wegzukommen

  1. Also: Ist dieser Zwang nicht ein eindeutiger Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht ?

    Mein Rechtsverständnis: Jedem Anbieter steht es völlig frei, welche Zahlungsmittel er akzeptiert.

    Außerdem können nur Kontoinhaber einen PKW zulassen, da müsste man im Zweifel erst mal zur Bank und hat weitere Kosten.

    Ein Konto musst du sowieso haben. Die Lohntüten sind schon länger verboten. Und das ist auch gut so.

    Übrigens: An der Techn. Hochschule Worms darf man nicht studieren, wenn man nicht in einer Krankenkasse ist, die Ablehnung habe ich auch schon kassiert. Das Nest kotzt mich wirklich an.

    Du bist nicht krankenversichert? Dann verstößt du gegen ein Gesetz. Man muss krankenversichert sein, ob privat oder gesetzlich hängt allerdings von einigen anderen Faktoren ab (unter anderem, wo du beschäftigt bist und wieviel du verdienst). Nebenbei ist es ziemlich unverantwortlich, nicht versichert zu sein. Und: du wirst in Deutschland an keiner Hochschule studieren können, wenn du nicht krankenversichert bist, es sei denn, du bist davon befreit weil du zum Beispiel privat versichert oder Familien-versichert bist. Den Nachweis musst du dann allerdings einreichen.

    ich suchte eine Wohnung, um hier endlich wegzukommen

    Du glaubst doch nicht, die Gesetzeslage sei hier in Deutschland irgendwo anders?

    1. Hallo,

      Mein Rechtsverständnis: Jedem Anbieter steht es völlig frei,
      welche Zahlungsmittel er akzeptiert.

      auch bei einem Quasiemonopol? Man kann hier ja kaum bei Nichtgefallen des Vertragsangebotes den Anbieter wechseln.

      Ein Konto musst du sowieso haben.

      wieso das denn? Quatsch....

      Die Lohntüten sind schon länger verboten.

      Ich bekomme gar keinen Lohn und werde wohl auch nie wieder einen bekommen.

      Es gibt viele Menschen, die haben kein Konto und schlimmer, bekommen auch keins. (Auch wenn die Bundesregierung versucht, das zu ändern.... Stichwort "Girokonto für Jedermann")

      Chräcker

      --
      Erinnerungen?
      zu:]
      1. Ein Konto musst du sowieso haben.

        wieso das denn? Quatsch....

        Wo sollen die diversen Dienste sonst abbuchen, die nur Bankeinzug akzeptieren? Kraka, Versicherungen für zum Beispiel Auto-Haftpflicht, etc.

        Es gibt viele Menschen, die haben kein Konto und schlimmer, bekommen auch keins.

        Ich wüsste zwar nicht, warum man kein Konto bekommen sollte und habe das auch noch nie erlebt, aber ich wills dir jetzt mal glauben. In dem Fall ist man wohl aufgeschmissen. Irgend ein Konto braucht man heute. Zwingend.

        1. Hallo,

          Wo sollen die diversen Dienste sonst abbuchen, die nur Bankeinzug
          akzeptieren?

          gar nicht? Wenn ein Dienstleister seine Dienstleistung nicht "auf Rechnung" anbieten möchte, dann kann und muß und wird er sich in diesem Punkt mit seiner Konkurenz messen lassen. Das funktioniert so weit so gut, wie es eben ausreichend alternative Anbieter gibt. Gibt es aber keine und könnte so ein Dienstleister seine Vertragsbedingungen quasie einseitig diktieren, nennt man das landläufig den Mißbrauch einer Monopolstellung. Da sehen ich sehr wohl einen Unerschied.

          Ich wüsste zwar nicht, warum man kein Konto bekommen sollte

          Selig sind die mit einem festen regelmässigem Einkommen. Alle anderen werden in Banken nicht so arg gerne gesehen. Und ist der Schufaruf erst mal ruiniert... Kennst Du nicht den Kreislauf? Ohne feste Wohnung keinen Arbeitsplatz, ohne Arbeitsplatz keine Wohnung und auch kein Konto, ohne Konto jetzt halt kein Auto, ohne Auto eben keine Flexibilität bei der Jobsuche, ohne Job keine Wohnung - ups, da war ich schon.... (Möchte aber zugeben, das die Zahl der Obdachlosen Autoinhaber auf Jobsuche relativ gering sein dürfte.)

          Irgend ein Konto braucht man heute. Zwingend.

          und die anderen haben dann eben Pech? Sollen halt zu Fuß laufen? Zur Bank fahren müssen sie ja nicht, weil sie eh keiner da drin haben will? Ne, das ist schon ein bissel komplizierter da draussen ,-)

          Chräcker

          --
          Erinnerungen?
          zu:]
          1. Wo sollen die diversen Dienste sonst abbuchen, die nur Bankeinzug
            akzeptieren?

            gar nicht?

            Gibt es bei einigen Diensten nicht, unter anderem halt Kraka. Oder kennst du auch nur eine Versicherung oder Krankenkasse, die Bareinzahlungen akzeptiert?

            Das funktioniert so weit so gut, wie es eben ausreichend alternative Anbieter gibt.

            Auch nicht wirklich.

            Ich wüsste zwar nicht, warum man kein Konto bekommen sollte

            Selig sind die mit einem festen regelmässigem Einkommen. Alle anderen werden in Banken nicht so arg gerne gesehen.

            Ich habe kein festes Einkommen und in meiner Schufa stehen schon lange böse Dinge drin. Trotzdem war es gar kein Problem, ein Konto zu eröffnen -- lediglich einen Kredit-Rahmen habe ich nicht zugesprochen bekommen, genau so wenig wie eine EC-Karte (ersteres stört mich nicht, letzteres finde ich nervig). Ich glaube, da hast du irgendwie falsche Informationen bekommen.

            Irgend ein Konto braucht man heute. Zwingend.

            und die anderen haben dann eben Pech?

            Ich kenne keine anderen. Ich kenne allerdings einen seit 10 Jahren aus Überzeugung Obdachlosen, der ein Konto besitzt.

            Ne, das ist schon ein bissel komplizierter da draussen ,-)

            Ich glaube, du bist falschen Informationen aufgesessen.

            1. Hallo,

              http://www.bankmagazin.de/index.php?do=show&alloc=202&back=1&id=1693

              Gibt es bei einigen Diensten nicht, unter anderem halt Kraka. Oder
              kennst du auch nur eine Versicherung oder Krankenkasse, die
              Bareinzahlungen akzeptiert?

              stimmt, habe übersehen, das man bei einer Überweisung auch eine Kontoführende Bank braucht.

              Ich glaube, du bist falschen Informationen aufgesessen.

              oh, so wie diese hier?

              http://www.bankmagazin.de/index.php?do=show&alloc=202&back=1&id=1693
              http://www.bankmagazin.de/index.php?do=show&alloc=202&back=1&id=1908

              Möchte aber hier an diesem Endpunkt der Diskussion darauf hinweisen, das die Lösung nicht zwingend in einer "Pflichtaktzeptanz" von Lastschriftverweigerern liegen muß sondern in der auch von der Politik angestrebten Lösung, das jeder ein Konto "haben darf" damit man dann wie Du sagen kann, das man eben ein Konto haben muß ;-)

              Chräcker

              --
              Erinnerungen?
              zu:]
              1. Tach,

                stimmt, habe übersehen, das man bei einer Überweisung auch eine Kontoführende Bank braucht.

                man kann doch normalerweise eine Bar-Einzahlung bei einer Bank auch auf ein fremdes Konto vornehmen, oder?

                mfg
                Woodfighter

                1. Hallo,

                  man kann doch normalerweise eine Bar-Einzahlung bei einer Bank auch
                  auf ein fremdes Konto vornehmen, oder?

                  um ehrlich zu sein: keine Ahnung. Selbst die dresdner bank hatte sich zu Zeiten der Advance-Bank (ehemalige Tochter) immer angestellt, wenn man mal was aufs eigene Konto (bei der Advance) einzahlen wollte... Weiß nicht, was heute eine nicht "Kontoführende" Bank sagen würde, wenn man Geld einzahlen will. Theoretisch sollte das ja gehen, aber bei Banken weiß man nie....

                  Chräcker

                  --
                  Erinnerungen?
                  zu:]
                  1. Hallo,

                    man kann doch normalerweise eine Bar-Einzahlung bei einer Bank auch
                    auf ein fremdes Konto vornehmen, oder?
                    um ehrlich zu sein: keine Ahnung.

                    Richtig Ahnung hab' ich auch nicht, aber: ganz sicher nicht ohne zusaetzliche Kosten. Ich konnte mich bei meiner Bank entscheiden, ob ich Kontofuehrungsgebuehren oder bei _jedem Schalterbesuch_ 2 EUR zahlen will. Wenn die das bei ihren eigenen Kunden nicht umsonst machen, dann ganz sicher auch nicht bei "Dahergelaufenen".

                    Liebe Gruesse,
                    Gero

                    1. Hallo Gero,

                      Richtig Ahnung hab' ich auch nicht, aber: ganz sicher nicht ohne zusaetzliche Kosten. Ich konnte mich bei meiner Bank entscheiden, ob ich Kontofuehrungsgebuehren oder bei _jedem Schalterbesuch_ 2 EUR zahlen will. Wenn die das bei ihren eigenen Kunden nicht umsonst machen, dann ganz sicher auch nicht bei "Dahergelaufenen".

                      Hast Du auf ein Konto einzahlen wollen, das bei der entsprechenden Bank war? Zumindest bei der LBBW ging sowas bisher immer problemlos ohne Gebühren zu zahlen.

                      Grüße

                      Daniel

            2. Hi,

              Gibt es bei einigen Diensten nicht, unter anderem halt Kraka. Oder kennst du auch nur eine Versicherung oder Krankenkasse, die Bareinzahlungen akzeptiert?

              Zuminedst bei dr GEK und bei der AOK ist es möglich (Was mich aber trotzdem nicht bewegen würde, dahin zu wechseln). Ebenso hab ich meine KFZ-Versicherung immer überwiesen oder bar eingezahlt, noch keine Versicherung hat mir nen bankeinzug vorgeschrieben.

              Ich wüsste zwar nicht, warum man kein Konto bekommen sollte

              Glaub mir, ich weiss, warum nicht. Wenn deine Schufa mal 3 Seiten lang ist, wirst du auch nen Grund haben. Und wenn die Einträge als "erledigt" drinstehen machen diese trotzdem noch ärger. Könnte ja sein, das du wieder mal ... Banken haben den kleinen Mann mit wenig Geld nicht wirklich nötig

              Selig sind die mit einem festen regelmässigem Einkommen. Alle anderen werden in Banken nicht so arg gerne gesehen.

              Ich habe kein festes Einkommen und in meiner Schufa stehen schon lange böse Dinge drin. Trotzdem war es gar kein Problem, ein Konto zu eröffnen -- lediglich einen Kredit-Rahmen habe ich nicht zugesprochen bekommen, genau so wenig wie eine EC-Karte (ersteres stört mich nicht, letzteres finde ich nervig). Ich glaube, da hast du irgendwie falsche Informationen bekommen.

              Irgend ein Konto braucht man heute. Zwingend.

              Das erklär mal der Bank, die mir kein Konto gibt. Meinst du, die sind dann beeindruckt?

              Ich kenne keine anderen. Ich kenne allerdings einen seit 10 Jahren aus Überzeugung Obdachlosen, der ein Konto besitzt.

              Ein Obdachloser muss nicht zwingend Zahlungsunfähig sein und/oder ne schlechte Schufa haben. Solange du der Bank keinen Grund gibst, wird dir dein Konto nicht gekündigt.

    2. Mein Rechtsverständnis: Jedem Anbieter steht es völlig frei, welche Zahlungsmittel er akzeptiert.

      Hää? Es gibt doch gesetzliche Zahlunsmittel. Geldscheine zum Beispiel. Wenn ich damit bezahlen will, und der Anbieter hätte lieber Bierflaschen, muss er das doch wohl vorher sagen?

      Ein Konto musst du sowieso haben. Die Lohntüten sind schon länger verboten. Und das ist auch gut so.

      Unfug, du kannst bargeldlose Zahlungen auch auf ein Sparbuch gutschreiben lassen, ist kostengünstiger.

      Du bist nicht krankenversichert? Dann verstößt du gegen ein Gesetz.

      Soo? Ich habe damals ETWAS verdient. Zu viel, um Arbeitslosengeld (und damit die Krankenversicherung) zu erhalten, aber zu wenig, um die freiwilligen Beiträge zu zahlen. Es stieß auf überall auf Unverständnis, aber eine Pflicht ist mir nicht bekannt.

      ich suchte eine Wohnung, um hier endlich wegzukommen
      Du glaubst doch nicht, die Gesetzeslage sei hier in Deutschland irgendwo anders?

      Naja, kommt hier noch die Gegend der kahlen Hügel hinzu. Keine Wälder, die Winzer und Bauern fahren die Wege kaputt.

      So long, Kalle

      1. Mein Rechtsverständnis: Jedem Anbieter steht es völlig frei, welche Zahlungsmittel er akzeptiert.

        Hää? Es gibt doch gesetzliche Zahlunsmittel.

        Sicher. Aber das heißt ja nicht, dass diese auch so akzeptiert werden müssen?

        Ein Konto musst du sowieso haben. Die Lohntüten sind schon länger verboten. Und das ist auch gut so.

        Unfug, du kannst bargeldlose Zahlungen auch auf ein Sparbuch gutschreiben lassen, ist kostengünstiger.

        Tja, wenn du meinst das so machen zu müssen. Ich bin nach wie vor der Meinung, in der heutigen Gesellschaft ist ein Konto unumgänglich.

        Du bist nicht krankenversichert? Dann verstößt du gegen ein Gesetz.

        Soo? Ich habe damals ETWAS verdient. Zu viel, um Arbeitslosengeld (und damit die Krankenversicherung) zu erhalten, aber zu wenig, um die freiwilligen Beiträge zu zahlen. Es stieß auf überall auf Unverständnis, aber eine Pflicht ist mir nicht bekannt.

        Klar. Entweder du bist Sozial- bzw. Arbeitslosengeld-Empfänger, dann zahlt Vater Staat. Oder du bist es nicht, dann fällst du unter die Krankenversicherungspflicht. Studenten haben übrigens keinen Anspruch auf Sozialhilfe und/oder Arbeitslosengeld, sind damit also Krankenversicherungspflichtig. Die AOK kostet 50€ für Studenten.

        1. Hi,

          Oder du bist es nicht, dann fällst du unter die Krankenversicherungspflicht.

          wenn Du kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hast? Wie denn?
          Denk nur mal an die Leute, die sich mit Nebenjob und/oder freiberuflicher Tätigkeit über Wasser halten.

          freundliche Grüße
          Ingo

    3. Hi,

      Du bist nicht krankenversichert? Dann verstößt du gegen ein Gesetz.

      gegen welches?
      Dir ist bekannt, daß es keine Verpfichtung der Krankenkassen gibt, Jemanden aufzunehmen? Selbständige, die chronisch krank sind, werden normalerweise abgewiesen. Und in die gesetzliche Krankenversicherung kommt nur, wer abhängig beschäftigt ist. Außerdem sind (waren?) etliche Sozialhilfeempfänger nicht krankenversichert und erhalten nur bei Bedarf Krankenhilfe über das Sozialamt - weil zwar ein Gesetz über die Pflichtversicherung für Sozialhilfeempfänger geschaffen wurde, man sich nicht über die Ausführungsbestimmungen und Beitragssätze einigen konnte.

      freundliche Grüße
      Ingo

      1. Moin!

        Du bist nicht krankenversichert? Dann verstößt du gegen ein Gesetz.
        gegen welches?

        Sofern man krankenversicherungspflichtig ist, hat man krankenversichert zu sein. Da kommt man also nur heraus, wenn man diese Pflicht verliert.

        Dir ist bekannt, daß es keine Verpfichtung der Krankenkassen gibt, Jemanden aufzunehmen?

        Die gesetzlichen Krankenkassen müssen jeden Kunden aufnehmen, der gesetzlich krankenversichert sein muß.

        Selbständige, die chronisch krank sind, werden normalerweise abgewiesen.

        Das bezieht sich auf private Krankenversicherungen. Dieser Fall dürfte hier eher nicht zur Disposition stehen.

        • Sven Rautenberg
        1. Hi,

          Sofern man krankenversicherungspflichtig ist, hat man krankenversichert zu sein. Da kommt man also nur heraus, wenn man diese Pflicht verliert.

          korrekt. Nur ist halt nicht jeder krankenversicherungspflichtig, sondern dies ist vom Bestehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bis zu einer bestimmen Einkommenshöhe gekoppelt.
          Beispiel: ein gutverdienender Angestellter ist privat versichert, wird entlassen, geht aber nicht zum Arbeitsamt, sondern versucht sich selbständig zu machen, kann aber die hohen Beiträge der Privatversicherung nicht zahlen.
          Beispiel: ein Sozialhilfeempfänger zieht mit seinem/r Freund/in zusammen, der/die über ausreichendes Einkommen verfügt. Er erhält keine Sozialhilfe und damit keine Krankenhilfe im Bedarfsfall mehr, kommt aber nicht in die gesetzliche Krankenversicherung und eine Familienversicherung setzt eine Heirat voraus.

          Die gesetzlichen Krankenkassen müssen jeden Kunden aufnehmen, der gesetzlich krankenversichert sein muß.

          Das stimmt zwar, aber wie gesagt ist längst nicht jeder versicherungspflichtig.

          Selbständige, die chronisch krank sind, werden normalerweise abgewiesen.

          Das bezieht sich auf private Krankenversicherungen. Dieser Fall dürfte hier eher nicht zur Disposition stehen.

          Das war ein Beispiel und bezieht sich auf jeden, der nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder zuvor mindestens ein Jahr lang war.

          Fakt ist: es gibt in Deutschland keine Krankenversicherung für jeden, der sich versichern möchte.

          freundliche Grüße
          Ingo

    4. Hi,

      Ein Konto musst du sowieso haben. Die Lohntüten sind schon länger verboten. Und das ist auch gut so.

      1. dann erklär mir mal, wie du an ein Konto kommst, wenn dich alle Banken ablehnen. Ich kenne das aus eigener Erfahrung. Verstosse ich deshlb seit 3 Jahren gegen ein gesetz?
      2. Es gibt auch Verrechnungsschecks. Wie kommst du drauf, das es als Zahlungsmöglichkeit nur Überweisungen und Lohntüten gibt? Da bist du wohl ein wenig auf dem Stand vom vorletzen jahrhundert.

      Du bist nicht krankenversichert? Dann verstößt du gegen ein Gesetz

      Damit hab ich auch 3 Jahre gegen ein gesetz verstossen, und zwar unter Zwang durch das Sozialamt. Die haben mir schriftlich mitgeteilt, das ich bei Bedarf einen Schein bekomme, um zum Doc gehen zu können. Verstösst das Soz damit gegen ein Gesetz?

    5. Ein Konto musst du sowieso haben.

      Das wäre mir neu? Kannst Du da einen § nennen?

      Du bist nicht krankenversichert? Dann verstößt du gegen ein Gesetz.

      Das wäre mir ebenfalls neu? Hast Du da vielleicht auch gerade den § zur Hand?

      Ciao
      Thommy

      1. Ein Konto musst du sowieso haben.

        Das wäre mir neu? Kannst Du da einen § nennen?

        Das ist meine persönliche Meinung. Ein Gesetz gibt es da meines Wissens nach nicht.

        Du bist nicht krankenversichert? Dann verstößt du gegen ein Gesetz.

        Das wäre mir ebenfalls neu? Hast Du da vielleicht auch gerade den § zur Hand?

        Hier findest du sicher das richtige: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/gesetze/ges_14.cfm

        1. Hier findest du sicher das richtige: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/gesetze/ges_14.cfm

          Ich hab nichts gefunden und bin auch nach wie vor davon überzeugt dass ich als nicht krankenversicherte Person nichts illegales mache!

  2. Hallo Kalle,

    also mein Wohnort Worms ist mir ja herzlich unsympathisch, daraus mache ich auch keinen Hehl, seit mir eine Ordnungswidrigkeit angehängt wurde wegen Entsorgung von Altpapier in einen Altpapiercontainer.

    Hä? Das klingt ja schräg.

    Also: Ist dieser Zwang nicht ein eindeutiger Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht ?

    Ich hätte jetzt nicht sagen können, gegen welches Recht das möglicherweise verstößt - auf jeden Fall ist es eine bodenlose Unverschämtheit.

    Kennt ihr auch solche Seltsamkeiten der nachvollziehbaren staatlichen Willkür?

    Mir fällt spontan kein Beispiel aus eigener Erfahrung ein, obwohl es da garantiert eine Menge gibt. Aber mein Schwager hat vor ein paar Jahren mal von der Stadt Karlsruhe einen Bußgeldbescheid bekommen "wegen unerlaubten Befahrens einer öffentlichen Grünanlage", nachdem er bei einer Veranstaltung auf Anweisung(!) der Sicherheitskräfte auf dem Grünstreifen am Straßenrand geparkt hatte.

    Und ich habe vor längerer Zeit mal vom Fall Freiburg gelesen: Es gibt wohl eine bundesweit gültige Vorschrift, nach der ein Ladeninhaber eine bestimmte Anzahl Parkplätze für seine Kunden nachweisen muss. Nun hat die Stadt Freiburg aber irgendwann verboten, dass im Innenstadtbereich weitere Parkplätze angelegt werden. Fazit: Fast alle Geschäftsinhaber in der Innenstadt müssen plötzlich Bußgelder zahlen!

    Naja, ich fürchte, da hilft nur "Augen zu und durch".
    So long,

    Martin

  3. Guten Tag Kalle,

    Nun das Neueste: Wollte einen PKW anmelden und musste eine
    Bankeinzugserklärung unterschreiben.

    Allein und einzig eine Bankeinzugsermächtigung zu akzeptieren, dürfte für einen Monopolanbieter mit "Zwangmitgliedschaft" (PKW-Anmeldepflicht) wohl nicht zulässig sein. In der freien Wirtschaft ist es etwas anderes: wenn der eine Händler auf Bankeinzugsermächtigung besteht, kommt halt kein Vertrag zustande und amn geht zum nächsten ... Zum Autoanmelden kann man jedoch nicht zu einer anderen Behörde gehen. Sie kann höchstens auf bargeldlosen Zahlungen (z. B. Einzelüberweisungen) bestehen. Aber nicht auf Einzug. wenn die Papiere in Ordnung sind, können Sie die Autoanmeldung nicht verweigern.

    Übrigens: An der Techn. Hochschule Worms darf man nicht studieren, wenn man
    nicht in einer Krankenkasse ist

    Da dürfte rechtlich nichts zu machen sein.

    Mit Gruß
    Dada

  4. Moin,

    Nun das Neueste: Wollte einen PKW anmelden und musste eine Bankeinzugserklärung unterschreiben. Das wollte ich nicht - dann gibt's keine Anmeldung. Scheisse, ich wollte den Wagen eigentlich gar nicht mehr in WO anmelden, aber die Wohnungssuche zieht sich und der alte war TÜV- fällig.
    [...]
    ich suchte eine Wohnung, um hier endlich wegzukommen

    Das wird Dir wenig nützen, da das in jedem Land Deutschlands so sein kann (wird). Es ist übrigens nicht die Stadt, die das fordert, sondern das Land. Außerdem geht es nicht um die Zulassung sondern um die Kfz-Steuer. Rechtsgrundlage ist dsas Kraftfahrzeugsteuergesetz. Etwa Mitte 2002 sind die Länder ermächtig worden, die Fahrzeugzulassung grundsätzlich (!, es gibt also Ausnahmemöglichkeiten) von der Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung für die fällige KFZ-Steuer abhängig zu machen. Hintergrund war die weit verbreitete Unsitte, Kfz-Steuer nicht zu zahlen (nach meiner Erinnerung betrugen die Außenstände in einzelnen Ländern schon mal über 15 Prozent der Gesamtforderung). Es muss übrigens nicht zwingend notwendig sein, eine Einzugsermächtigung zu unterschreiben. In einigen Ländern, zB. Hamburg, reicht es auch, die festgesetzte Kraftfahrzeugsteuer sofort in bar zahlen.

    Viele Grüße

    Swen Wacker

  5. Nun das Neueste: Wollte einen PKW anmelden und musste eine Bankeinzugserklärung unterschreiben. Das wollte ich nicht - dann gibt's keine Anmeldung.

    Und was spricht dagegen in dem Moment wo Du die gestempelten Kennzeichen in der Hand hältst sofort am Schalter einen Widerruf der Einzugsermächtigung in die Hand zu drücken?

    Übrigens: An der Techn. Hochschule Worms darf man nicht studieren, wenn man nicht in einer Krankenkasse ist, die Ablehnung habe ich auch schon kassiert. Das Nest kotzt mich wirklich an.

    Ich glaube das ist nicht nur in Worms so sondern prinzipiell so geregelt. Einschreiben kannst Du Dich (z.B. auch an der Universität Stuttgart) nur wenn Du eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse vorlegst.

    Bye
    Thommy

    1. Einschreiben kannst Du Dich (z.B. auch an der Universität Stuttgart) nur wenn Du eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse vorlegst.

      Oder eine Befreiung von derselben.

  6. Tach,

    Übrigens: An der Techn. Hochschule Worms darf man nicht studieren, wenn man nicht in einer Krankenkasse ist, die Ablehnung habe ich auch schon kassiert.

    das ist doch normal, die meisten Studenten sind wahrscheinlich noch über ihre Eltern mitversichert, bzw. treten einer Krankenkasse bei und zahlen den festgeschrieben Beitrag von etwa 55€.

    mfg
    Woodfighter