Ingo Turski: Stadt zwingt zur Erteilung einer Einzugsgenehmigung

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Hi,

Sofern man krankenversicherungspflichtig ist, hat man krankenversichert zu sein. Da kommt man also nur heraus, wenn man diese Pflicht verliert.

korrekt. Nur ist halt nicht jeder krankenversicherungspflichtig, sondern dies ist vom Bestehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bis zu einer bestimmen Einkommenshöhe gekoppelt.
Beispiel: ein gutverdienender Angestellter ist privat versichert, wird entlassen, geht aber nicht zum Arbeitsamt, sondern versucht sich selbständig zu machen, kann aber die hohen Beiträge der Privatversicherung nicht zahlen.
Beispiel: ein Sozialhilfeempfänger zieht mit seinem/r Freund/in zusammen, der/die über ausreichendes Einkommen verfügt. Er erhält keine Sozialhilfe und damit keine Krankenhilfe im Bedarfsfall mehr, kommt aber nicht in die gesetzliche Krankenversicherung und eine Familienversicherung setzt eine Heirat voraus.

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen jeden Kunden aufnehmen, der gesetzlich krankenversichert sein muß.

Das stimmt zwar, aber wie gesagt ist längst nicht jeder versicherungspflichtig.

Selbständige, die chronisch krank sind, werden normalerweise abgewiesen.

Das bezieht sich auf private Krankenversicherungen. Dieser Fall dürfte hier eher nicht zur Disposition stehen.

Das war ein Beispiel und bezieht sich auf jeden, der nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder zuvor mindestens ein Jahr lang war.

Fakt ist: es gibt in Deutschland keine Krankenversicherung für jeden, der sich versichern möchte.

freundliche Grüße
Ingo