moin!
gerade hat mich ein bekannter panisch angemailt, das er androhungen zu einer abmahnung erhalten hat (Forum Verlag Herkert GmbH). so wie ich das sehe, sind die nur darauf aus, ihre blättchen für 79,- unters volk zu bringen:
http://www.mustertexte.de/produkte/5155_datenschutz2.html
Die wollen doch nur ihre Sachen verkaufen und verquicken das TDDSG (= Datenschutz) mit § 6 TDG (= Anbieterkennung).
Solange man keine Daten erhebt besteht IMO keine Verpflichtung:
§ 4 Abs.1:
Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei automatisierten Verfahren, die eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglichen und eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten vorbereiten, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.
Natürlich besteht (bereits nach § 34 BDSG) ein Anspruch auf eine sogenannte "Nullauskunft" (= keine Daten gespeichert). Nur da greift IMO § 4 Abs.1 nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)