Andreas Korthaus: abmahnung wegen fehlender datenschutzerklärung?

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Hallo!

Wenn du personenbezogene Daten erhebst, musst du den User *vorher* davon unterrichten, da er ein Widerspruchsrecht nach § 6 TDDSG hat.

Das ist - für den Fall, dass man IP-Adressen als personenbezogene Daten einstuft - technisch leider nicht so ohne weiteres möglich wenn man Logfiles mit IP-Adressen schreiben lässt, wie es wohl bei 99,9% der Server der Fall sein wird. Man hätte also 2 Alternativen:

1. Server-Software anpassen, dass die IPs erst ab der Unterrichtung geloggt werden (sicher nicht ganz trivial in der Umsetzung und Implementierung auf allen Seiten...)

2. keine IPs loggen - was dann möglicherweise ärgerlich wird wenn jeder Anwender vollständig anonym (ohne Möglichkeit der Strafverfolgung) machen kann was er will.

Auf der anderen Seite geht das schon heute mit diversen Anonymizer Diensten/Proxies, auch wenn die IPs geloggt werden ...

Grüße
Andreas

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