Andreas Korthaus: abmahnung wegen fehlender datenschutzerklärung?

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Hallo!

Die wollen doch nur ihre Sachen verkaufen und verquicken das TDDSG (= Datenschutz) mit § 6 TDG (= Anbieterkennung).

das steht wohl außer Frage...

Solange man keine Daten erhebt besteht IMO keine Verpflichtung:

Das Problem hier ist das "IMO". Was ist mit IPs die gespeichert werden - ob absichtlich erfasst oder automatisch in den Logfiles des Servers landen? Gibt es hier rechtskräftige Urteile?

Natürlich besteht (bereits nach § 34 BDSG) ein Anspruch auf eine sogenannte "Nullauskunft" (= keine Daten gespeichert). Nur da greift IMO § 4 Abs.1 nicht.

Sind gespeicherte IP-Adressen denn "personenbezogene Daten"? Angeblich schon => http://www.jurawelt.com/anwaelte/8083

Wenn dem so ist - darf dann ein Hosting-Provider Logfiles mit IP-Adressen anlegen? Und der Kunde des Providers muss - egal ob er selber keine IPs erfasst und auch keinen Zugriff auf die Logfiles der des Hosters hat - trotzdem überall eine Datenschutzerklärung abgeben (lassen)?

Und was ist mit der Speicherung von IP-Adressen zum Zwecke der Missbrauchsverfolgung? "Mangels gesetzlicher Grundlage" sei dies – ohne konkreten Bezug auf einen Missbrauchsverdacht – gegenwärtig nicht zulässig und ergebe sich auch nicht aus § 9 BDSG => http://www.jurasmus.de/index.php?cont=topics&cat=0&topic=Specials&rubric=Internet

Grüße
Andreas

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