Raik: abmahnung wegen fehlender datenschutzerklärung?

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Hallo, Siechfred!

http://www.law-blog.de/203/datenschutzerklaerung-webseite/

_muss_ ich denn eigentlich überhaupt erklären, dass ich die daten nicht an dritte weitergebe, etc.?
warum nicht einfach eine erklärung abgeben, dass ich sämtliche daten, derer ich irgendwie habhaft werden kann, jedem zugänglich mache, wenn ich gerade lust habe, dass ich sie zerhackstückle, weiterverkaufe oder verschenke, vermiete, verlease, einwecke, kopiere, dehne und stauche, u.s.w. und dass der geneigte besucher sich auf alles gefasst machen muss, wenn er meine seite betritt? dann kann mich zumindest hinterher kein rechtsverdreher wegen irgendwas verklagen.
und als letzten satz darunter:
wer mir nicht traut, der besuche meine seite nicht.

freundl. Grüsse aus Berlin, Raik

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