TomIRL: abmahnung wegen fehlender datenschutzerklärung?

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Moin

Wenn ich das hier richtig sehe und der Verlag recht hätte, dann müßte vor jeder Webseite eine Eingangseite sein, auf der diese Richtlinie umgesetzt wird.

das ist es ja, was mich verwundert. laber und blah ist ja ok, aber wenn es nun mal im tddsg steht, hat auch sicherlich jeder anwalt ein grund zu klagen.

Nein, ein Anwalt benötigt ein Mandat, sonst darf er gar nicht klagen.
Außerdem klagt ein Anwalt nicht mit einer Abmahnung. Er geht einem deutschen Rechtskonstrukt aus dem Wege.
Verhindert nämlich, dass seine Klage bereits in der ersten Instanz abgewiesen wird.
Weil beispielsweise der Rechtsverstoss unbestritten ist, und der Beklagte geltend machen kann, dass es nicht in seinem Interesse gewesen wäre Klage einzureichen.

was ist dem entgegenzusetzen?

Wie bei jeder Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Dingen die beachtet werden müßen.
Ist der Streitwert richtig bemessen zum Beispiel.
Ist der Kläger und der RA ausreichend berechtigt die Abmahnung zu verfassen etc. etc.
Mehr erzählt Dir im Fall des Falles Dein RA.-

der artikel (so wie ich das verstanden habe) ist gurk - keine frage, aber irgendjemand hat sich doch sicherlich etwas dabei gedacht?
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Ja natürlich, der Verlag will Geld für sein Angebot haben.

TomIRL