Hallo!
Ist zwar etwas OT, aber ich hab schon gesehen, dass hier im Forum solche Fragen gut beantwortet wurden.
Ich habe einen, bis Ende März 2006 befristeten, Arbeitsvertrag bei Firma A (ohne Aussicht auf Weiterbeschäftigung). Nun habe ich mich vorzeitig umgesehen und bei Firma B einen Vetrag ab 1.1.06 bekommen. Dies habe ich bei Firma A (mündlich) kundgetan ("Ich werde zum Jahresende fristgemäß kündigen"), Kündigungsfrist 6 Wochen (also müsste ich bis 15.11. die schriftl. Kündigung einreichen. Soweit alles gut.
Nun hat sich herausgestellt, dass Firma B keine Gehälter zahlt und eigentlich den Bach runtergeht (grenzt schon an Insolvenzverschleppung) und ich mit meiner Einstellung mehr oder weniger nur ein Alibi für einen Auftraggeber war ("das ist unser neuer Mitarbeiter in Sachen xy").
Ergo will ich die 3 Monate 1.1 - 31.3. das Geld nicht verschenken (außerdem habe ich im Ernstfall wegen der Kündigung eine Sperrfrist beim Arbeitsamt) und habe bei A gesagt, dass ich noch bleibe. A hat schon einem Ersatz für die Zeit vom 1.1 - 31.3. und meint nun, ich hätte ja geküngigt. Nun habe ich gelesen, dass es der Kündung der Schriftform bedarf. Reicht die "Ankündigung der Kündigung" aus, um mich "zu exen"?
David