David: Kündigung Arbeitsvertrag

Hallo!

Ist zwar etwas OT, aber ich hab schon gesehen, dass hier im Forum solche Fragen gut beantwortet wurden.

Ich habe einen, bis Ende März 2006 befristeten, Arbeitsvertrag bei Firma A (ohne Aussicht auf Weiterbeschäftigung). Nun habe ich mich vorzeitig umgesehen und bei Firma B einen Vetrag ab 1.1.06 bekommen. Dies habe ich bei Firma A (mündlich) kundgetan ("Ich werde zum Jahresende fristgemäß kündigen"), Kündigungsfrist 6 Wochen (also müsste ich bis 15.11. die schriftl. Kündigung einreichen. Soweit alles gut.

Nun hat sich herausgestellt, dass Firma B keine Gehälter zahlt und eigentlich den Bach runtergeht (grenzt schon an Insolvenzverschleppung) und ich mit meiner Einstellung mehr oder weniger nur ein Alibi für einen Auftraggeber war ("das ist unser neuer Mitarbeiter in Sachen xy").

Ergo will ich die 3 Monate 1.1 - 31.3. das Geld nicht verschenken (außerdem habe ich im Ernstfall wegen der Kündigung eine Sperrfrist beim Arbeitsamt) und habe bei A gesagt, dass ich noch bleibe. A hat schon einem Ersatz für die Zeit vom 1.1 - 31.3. und meint nun, ich hätte ja geküngigt. Nun habe ich gelesen, dass es der Kündung der Schriftform bedarf. Reicht die "Ankündigung der Kündigung" aus, um mich "zu exen"?

David

  1. Tag David.

    Reicht die "Ankündigung der Kündigung" aus, um mich "zu exen"?

    Mündlich geht nicht, siehe Urteil des BAG vom 16.09.2004.

    Siechfred

    1. Hallo Siechfred,

      Mündlich geht nicht, siehe Urteil des BAG vom 16.09.2004.

      im Zusammnenhang mit den dort genannten Beispielen "kontrovers geführten Gespräch" und "eine von
      wechselseitigen Vorwürfen gekennzeichnete Auseinandersetzung, nach deren Ende.." wird der Sinn der
      Regelung gut nachvollziehbar, auch "Der gesetzliche Formzwang soll die Parteien des Arbeitsvertrages
      vor Übereilung bei Beendigungserklärungen bewahren".
      Dennoch würde ich vermuten dass sich daraus kein Freibrief ergibt z.B. dauernd Kündigungsabsichten
      zu äussern, sowas kann ja auch die Zusammenarbeit belasten usw..

      Grüsse

      Cyx23

      1. hi,

        im Zusammnenhang mit den dort genannten Beispielen "kontrovers geführten Gespräch" und "eine von
        wechselseitigen Vorwürfen gekennzeichnete Auseinandersetzung, nach deren Ende.." wird der Sinn der
        Regelung gut nachvollziehbar, auch "Der gesetzliche Formzwang soll die Parteien des Arbeitsvertrages
        vor Übereilung bei Beendigungserklärungen bewahren".

        Nun ja, genau das hat David doch hier gemacht - eine _übereilte_ "Beendigungserklärung" mündlich abgegeben. Also sollte der Zwang zur schriftlichen Form ihn doch u.a. genau davor bewahren.

        Dennoch würde ich vermuten dass sich daraus kein Freibrief ergibt z.B. dauernd Kündigungsabsichten
        zu äussern, sowas kann ja auch die Zusammenarbeit belasten usw.

        Nun ja, dass er das zum Spaß alle zwei Wochen macht, ist nach seiner Beschreibung wohl auch nicht anzunehmen.

        gruß,
        wahsaga

        --
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        1. Nun ja, dass er das zum Spaß alle zwei Wochen macht, ist nach seiner »» Beschreibung wohl auch nicht anzunehmen.

          Nein, sicherlich nicht. Mir ist es bei diesem einem Mal schon schwer gefallen, meine Kündigungsabsichen zu äußeren. Also von "übereilt" kann keine Rede sein :-) War (im nachhinein _leider_) so fair und bin einige Zeit vor Beginn der Kündigungsfrist (6 Wochen zum Quartalsende) damit rausgerückt, damit sie Bescheid wissen und die Nachfolge geregelt werden kann. Wenn ich das nicht getan hätte, hätte ich das Problem jetzt nicht.

          David