Cyx23: Mündliche Kündigung des Arbeitsvertrages?

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Hallo Siechfred,

Mündlich geht nicht, siehe Urteil des BAG vom 16.09.2004.

im Zusammnenhang mit den dort genannten Beispielen "kontrovers geführten Gespräch" und "eine von
wechselseitigen Vorwürfen gekennzeichnete Auseinandersetzung, nach deren Ende.." wird der Sinn der
Regelung gut nachvollziehbar, auch "Der gesetzliche Formzwang soll die Parteien des Arbeitsvertrages
vor Übereilung bei Beendigungserklärungen bewahren".
Dennoch würde ich vermuten dass sich daraus kein Freibrief ergibt z.B. dauernd Kündigungsabsichten
zu äussern, sowas kann ja auch die Zusammenarbeit belasten usw..

Grüsse

Cyx23