wahsaga: Mündliche Kündigung des Arbeitsvertrages?

Beitrag lesen

hi,

im Zusammnenhang mit den dort genannten Beispielen "kontrovers geführten Gespräch" und "eine von
wechselseitigen Vorwürfen gekennzeichnete Auseinandersetzung, nach deren Ende.." wird der Sinn der
Regelung gut nachvollziehbar, auch "Der gesetzliche Formzwang soll die Parteien des Arbeitsvertrages
vor Übereilung bei Beendigungserklärungen bewahren".

Nun ja, genau das hat David doch hier gemacht - eine _übereilte_ "Beendigungserklärung" mündlich abgegeben. Also sollte der Zwang zur schriftlichen Form ihn doch u.a. genau davor bewahren.

Dennoch würde ich vermuten dass sich daraus kein Freibrief ergibt z.B. dauernd Kündigungsabsichten
zu äussern, sowas kann ja auch die Zusammenarbeit belasten usw.

Nun ja, dass er das zum Spaß alle zwei Wochen macht, ist nach seiner Beschreibung wohl auch nicht anzunehmen.

gruß,
wahsaga

--
/voodoo.css:
#GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }