Armin: Copyright, Namensrecht, Markenrecht und andere Todsünden

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Einen wunderschoenen guten Morgen,

Zu Deinen Antworten faellt mir eigentlich nur eines ein:

Oh. My. God.

Da weiss ich kaum wo ich anfangen soll. Du mixt munter Copyright, Namensrecht, Markenrecht, Persoenlichkeitsrechte, Datenschutz und gefaehrliches Halbwissen in einen ziemlich ungeniessbaren Cocktail. Ich bin kein Rechtsanwalt und habe eigentlich auch nur Halbwissen, aber diese Rechtsbereiche kann ich schon noch auseinanderhalten (und ein bisschen Recht habe ich auch im Studium gehabt).

weil es keine (berühmte) namen mehr geben dürfte, man könnte ja auch keine werbung, erklärungen für filme z.B. abgeben, da man ja gegen das copyright verstösst.

Autsch. Namens- und Markenrecht hat so ungefaehr gar nichts mit Copyright zu tun. Es gibt kein Copyright auf Namen und Marken. Du kannst die Namen von Filmen, Produkten, Schauspielern, Sportlern und worueber man noch so schreiben kann so oft verwenden wie Du willst wenn Du ueber sie berichtest.

Ich kenne ein fan-forum von einem berühmten film namens "pulp fiction".Und z.B. ist die DE.domain auf den namen des regisseurs registriert. Das dürfte ja auch verboten sein.

Nein. Nicht notwendigerweise.

Mal davon abgesehen dass Pulp Fiction auch ein Gattungsbegriff ist (fuer billige Paperback Romane) und von daher schwierig zu schuetzen sein duerfte, wenn Du vorsichtig bist duerfte da so einiges moeglich sein. Wenn Du unter www.pulp-fiction.de eine Seite ueber diese Genre betreibst (insbesondere falls Du damit angefangen hast bevor der Film herauskam) dann wird Herr Tarantino (bzw seine Filmfirma) grosse Probleme haben die Domain einzufordern.

Gut, www.quentintarantino.de ist riskant, sollte Quentin Tarantino an der Domain Interesse haben (was er aber vermutlich nicht hat) dann wird er die recht problemlos einfordern koennen (es sei denn Du heisst auch Quentin Tarantino und bist Deutscher, dann duerfte es schwieriger fuer den Amerikanischen Regisseur mit dem gleichen Namen werden).

Bei www.quentin-tarantino-fans.de bewegen wir uns in eine Grauzone, da duerfte es auf den Richter ankommen.

Aber wieso das ganze nur auf die Domain beschraenken?

Goggle würde also den namen nicht finden wenn man diese domain auf einen x-beliebigen namen ändern würde.

Google sucht ja nicht nur nach Domainnamen (wenn das so waere braeuchten wir Google nicht...) sondern nach viel mehr. Google wird eine Fansite ueber Quentin Tarantino auch finden wenn sie unter der Domain www.eruhyuperqhg.de laeuft. Und den Namen Quentin Taratino darfst Du verwenden wenn die Seite ueber ihn berichtet.

Wenn man aber an einer berühmten person interessiert ist, wie bitte schön soll man dann seine person finden, wenn man seinen namen nicht nennen darf?

Darf man ja. So oft erforderlich und sinnvoll in dem jeweiligen Text.

Von raubkopien spricht hier keiner.

Doch. Denn auch geklaute Bilder sind in gewissem Sinne Raubkopien

Was ist an einem schönen Bild z.B. oscar verleihung von einer schönen Lady auszusetzten? Eigentlich dürfte man dieses Bild auch nicht zeigen, weil nur diese person auf dem foto das copyright besitzt und nicht der fotograf bzw. der webmaster.

Und schon wieder falsch. An diesem Bild hat der Fotograf das Copyright. Der "Webmaster" hat im besten Fall Nutzungsrechte erworben, es sei denn er ist gleichzeitig der Fotograf.

Die schoene Lady hat keinerlei Copyright an Bildern von ihr (es sei denn sie hat die Bilder mit Selbstausloeser von sich gemacht).

Unter bestimmten Voraussetzungen hat sie Persoenlichkeitsrechte:

Wenn der Fotograf auf eine Leiter steigt um ueber die Mauer ihres Gartens Bilder zu machen wie sie sich an ihrem Swimmingpool sonnt, dann kann sie in den meisten Laendern die Veroeffentlichung davon untersagen. (Das Copyright an den Bildern hat im uebrigen nach wie vor der Fotograf. Wenn er die Bilder an sie herausgeben muesste duerfte sie die nicht verwenden wenn sie ihr gefallen, es sei denn sie bekommt die Erlaubnis des Fotografen)

Wenn sie zu einer oeffentlichen Veranstaltung geht und insbesondere wenn diese mit ihrem Beruf zu tun hat, dann kann darueber berichtet werden, einschliesslich Bildern. Sie ist in dem Fall eine "Person des oeffentlichen Lebens" (oder so aehnlich).

Ja nicht jeder interessiert es, was Deine mutter ins netz stellt

Natuerlich nicht. Aber Deine Hypothese war man wuerde gar nichts mehr finden. Und es gibt nachweislich Leute die sich dafuer interessieren.

oder die selbst erstellten bilder, wo man leute irgendwo in einer stadt sehen kann. Das wäre ja dann auch verboten irgend welche personen in einer stadt zu fotografieren und zu veröffentlichen im übrigen.

Nein. Jedenfalls nicht generell. Sofern diese Personen nicht das Hauptmotiv sind ist es vollkommen legal die Bilder zu veroeffentlichen. Wenn Du ein Bild von einem bekannten Gebaeude machst und da stehen ein paar Leute mit im Bild dann ist das erlaubt.

Problematisch wird es nur wenn diese Personen das Hauptmotiv sind (also z.B ein Paar an einem Tisch in einem Restaurant oder auf dem Handtuch am Strand). Dann haben diese Personen in den meisten Laendern Persoenlichkeitsrechte und Du musst um Erlaubnis fragen um das Bild zu veroeffentlichen.

Und nicht jeder interessiert sich für selfhtml.

siehe oben.

Abgesehen davon, müsste sich auch selfhtml erheblich einschränken was die wortwahl betrifft, z.B. dürfte das wort "Microsoft, java-sun...etc. " gar nicht mehr genannt werden, wegen copyright  verletzung. Wenn schon, dann eben richtig, so wie dieser anwalt eben meint.

Das Copyright und Markens- bzw Namensrechte was anderes sind ist hoffentlich inzwischen klar. In einer Dokumentation ueber HTML zu schreiben "der Internet Explorer von Microsoft macht xyz" ist vollkommen legal.

wegen datenschutz, keine (berühmte)namen dürfen dokumentiert werden.

Das hat nichts mit Datenschutz zu tun.

Wie sollte google dann solche seiten finden, wenn man keine namen mehr nennen darf?

Darf man ja.

Das habe ich irgendwo mal gelesen

Und Dir im besten Falle gefaehrliches Halbwissen angeeignet.

Da steht:
Unerwünschtes Fotografieren ist verboten.
Ein Urteil des OLG Düsseldorf
In einem älteren Urteil, das hier zur allgemeinen Information nocheinmal refereriert wird, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf klargestellt, dass auch das ungewollte Fotografieren einer Person einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt...

Ja. Persoenlichkeitsrecht. Aber nicht Copyright. Und wie bereits oben ausgefuehrt, das gilt nur eingeschraenkt. Wenn Du in ein Fussballstadion gehst und dabei unter hunderten von Fans in einem Bild erscheinst dann duerftest Du Probleme habe Persoenlichkeitsrechte geltend zu machen. Wenn Du mit Deinem Partner in ein kleines Restaurant gehst darf ein Fotograf nicht einfach ein Bild von Dir und Deinem Partner machen und es veroeffentlichen.

Ich verstehe schon was datenschutz ist.

Das Gefuehl habe ich ganz und gar nicht.

Aber mich stört es eben, wenn irgend welche anwälte meinen, sie könnten mit ihrer verdrehten und hinterhältigen art, Kohle machen und die unbescholtenen Bürger abzocken.

Darum geht es hier nur leider ganz und gar nicht. Das ist ein ganz anderes Thema.

Ich kann nichts falsches daran erkennen wenn ein Anwalt die Regeln erklaert und seinen Kunden hilft ihre Rechte durchzusetzen.

Bestimmt schon. Was würde wohl passieren, wenn eine ehefrau plötzlich ihren ehemann knutschend mit einer geliebten in einem kaffe, was die tageschau am abend grade zeigt, sehen würde?

Wenn das irgendwo im Hintergrund geschieht und sie zufaellig im Bild sind, dann haben sie Pech gehabt. Genauso wie wenn Du zum Fussballspiel gehst und Dich Dein Boss im Publikum in der Ostkurve entdeckt waehrend Du ihm erzaehlt hast Du laegest krank im Bett und koenntest nicht zur Arbeit kommen.

Wenn die Tagesschau hingegen nur das Paerchen filmt ("ein glueckliches Liebespaar im Cafe am ersten Sommertag") dann muss sie um Erlaubnis fragen.

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Schoenen Sonntag noch,
Armin