Hallo Christian!
Danke erstmal für eine ausführliche und aufschlußreiche Antwort.
Vorneweg: ich bin kein Anwalt.
...und das ist auch gut so! *scnr*
Besteht für einen Websitenbetreiber ein rechtlicher Unterschied zwischem einem Link, den ich anklicken kann (ala <a href="www.abc.de/illegal.htm..) und einem Text-Link (ich nenne es einfach mal so) also einfach: www.abc.de/illegal.htm als Text?
Ich denke nicht, dass das etwas ausmacht.
Kennst du zufällig eine Seite die mit dem Thema beschäftigt, vll. sogar mit Gerichtsurteilen dieser Thematik?
Wie sieht es z.B. aus, wenn ich sage wie man www.abc.de/illegal.htm finden kann, ohne dass ich explizit auf die URL hinweise. Ich könnte ja sagen wie man danach suchen muß oder die Suchergebnisse einer Suchmaschine publizieren.
Gruß
Oliver