Hallo,
Ich fände es auch richtiger, die ungültigen Stimmen in der Basis der Auszählung zu belassen. Es ist eben ein Unterschied, ob ich mein Wahlrecht nicht in Anspruch nehme oder aufgrund der fehlenden Alternativen den Stimmzettel ungültig ausfülle.
Natürlich ist es ein Unterschied, aber nehmen wir an, es sind 100 Plätze zu vergeben bei folgendem Ergebnis:
Partei %
A 60
B 20
ungült. 20
Belasse ich die ungültigen in der Auszählung, dann erhält Partei A 60 Sitze, Partei B 20. Wer füllt die anderen 20?
Errechne ich hingegen die Sitzplatzverteilung auf Basis der gültigen Stimmen erhält Partei A 75 und Partei B 25 Sitze, genau so wie es dem Verhältnis der gültigen Stimmen entspricht.
Grüße
Marcus
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Wenn der Weg das Ziel ist, ist das Ziel dann weg?
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