Auge: OT: Deutsches Wahlrecht, Internetrecherche

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Hallo

... Es ist eben ein Unterschied, ob ich mein Wahlrecht nicht in Anspruch nehme oder aufgrund der fehlenden Alternativen den Stimmzettel ungültig ausfülle.

Natürlich ist es ein Unterschied

sag ich doch[1]! :-)

Partei   %

A       60
B       20
ungült. 20

Belasse ich die ungültigen in der Auszählung, dann erhält Partei A 60 Sitze, Partei B 20. Wer füllt die anderen 20?
Errechne ich hingegen die Sitzplatzverteilung auf Basis der gültigen Stimmen erhält Partei A 75 und Partei B 25 Sitze, genau so wie es dem Verhältnis der gültigen Stimmen entspricht.

So gerechnet ist das schon richtig, aber es wird ja der Umweg über die prozentuale Verteilung gegangen. Das hieße, Partei A erhält 60% und Partei B 20% der Stimmen. Da es logischerweise keine Partei gibt, der man die restlichen 20% der ungültigen Stimmen anrechnen kann, werden die Sitze des Parlaments (in diesem Beispiel) unter den Parteien A und B verteilt. Womit bei einer angenommenen Zahl "100" von Abgeordneten die Verteilung 75 zu 25 herauskommt.

[1] Wahltechnisch wird nach deiner zweiten Rechnung vorgegangen. Aber selbst nach meiner Rechnung (der tatsächliche Umweg über die Prozente) käme die gleiche Sitzverteilung heraus.
Mir, und wohl auch Tom, geht es eher darum, dass jemand, der keiner der zur Wahl stehenden Parteien sein Vertrauen respektive seine Stimme geben will, aber trotzdem kein _Nicht_wähler sein will, keine Möglichkeit hat, dies zum Ausdruck zu bringen.

Wählt diese Person ungültig, wird die Stimme weggeworfen, kommt also nicht in der Auszählung vor. Wird die Stimme erst garnicht abgegeben, ist es das Gleiche.
Einzig eine Erwähnung im offiziellen Endergebnis "ungültige Stimmen: ..." ist sicher. Das bekommt aber kaum einer mit.

Stelle dir eine öffentlichkeitswirksame Kampagne vor, die sagt: "Geht wählen! Auch falls ihr niemandem auf dem Stimmzettel euer Vertrauen schenken könnt: geht wählen! Macht in diesem Fall den Stimmzettel ungültig.". Nehmen wir an, mehrere hunderttausend Menschen kämen dieser Aufforderung nach und wählten bewusst ungültig. Niemand in der Öffentlichkeit würde nachher davon Kenntnis nehmen, weil diese Stimmen medial in der Versenkung verschwänden.

Ich wünsche mir eine (nicht vorgesehene) Unterscheidung zwischen "Ich engagiere mich, finde aber keine für mich wählbare Partei." und "Ist mir egal, ich kann ja eh' nichts ändern und gehe deshalb garnicht erst hin.".

Tschö, Auge

PS: "Spaßparteien" wie in Berlin die APPD, die WAF oder auch die Partei sind für mich keine wählbare Alternative, nur um die Stimme nicht "zu verschenken".

--
Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
(Victor Hugo)
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OT: Deutsches Wahlrecht, Internetrecherche

Tom
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