Siechfred: Urlaub mit Kündigungsfrist verrechenbar ?

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Tag Sven.

Ist es möglich die Kündigugsfrist mit dem Urlaub abzukürzen? Und schon bei dem neuen Arbeitgeber anzufangen während mein alter Vertrag noch läuft?
Dein Urlaub ist ja schließlich bezahlt.

Nein, ist er (noch) nicht. Bezahlt wird er erst dann, wenn er genommen wird.

Es dürfte schwierig werden, vom alten Arbeitgeber die Lohnfortzahlung zu kassieren, und vom neuen schon das Gehalt des neuen Jobs.

Warum? Er hat einen Anspruch auf seinen Urlaub und in seinem neuen Job einen Anspruch auf Vergütung. Zudem wird ein vernünftiger AG stets versuchen, Resturlaub in die Kündigungsfrist zu legen, um so eine finanzielle Doppelbelastung durch Lohnzahlung und Urlaubsabgeltung zu vermeiden. In diesem Fall steht dem AN zwar ein Widerspruchsrecht zu, das er allerdings begründen muss (die Beweislast liegt in diesen Fällen bei ihm). Was mir allerdings mehr Sorge bereiten würde ist die Frage eines vertraglichen Wettbewerbsverbotes.

Unabhängig davon kann der AG den AN ab dem Tag des Eingangs der Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses mit Einverständnis des AN oder bei zwingenden betrieblichen Gründen freistellen. Ob entgeltlich oder unentgeltlich, kommt drauf an. Ob unter Urlaubsanrechnung oder nicht - kommt ebenfalls drauf an. Schlimmstenfalls muss der AN sich den Verdienst in seinem neuen Job auf die Ansprüche aus seinem alten Job anrechnen lassen, sodass u.U. gar kein Geld mehr vom alten AG zu erwarten ist.

Grundsätzlich ist übrigens dein jetziger Arbeitgeber nicht unbedingt verpflichtet, dir die drei Wochen Urlaub am Ende der Arbeitszeit zu gewähren.

Ja, allerdings sieht § 7 Abs. 4 BUrlG dann die Abgeltung durch den ehemaligen AG vor. Übrigens, wo steht eigentlich, dass Urlaub von einem auf den anderen AG übertragbar ist? Das wäre mir nämlich neu.

Siechfred