Orlando: Konkurrenzverbot / Konkurrenzklausel

Beitrag lesen

Hallo Thomas,

Bei bestehendem Arbeitsverhältnis hat der Arbeitnehmer es natürlich zu unterlassen, für die Konkurrenz tätig zu werden, es sei denn, es wird ihm erlaubt.

Das ist klar (deshalb wird  (bei uns) auch immer der Unterschied zwischen Konkurrenzverbot und Konkurrenzklausel betont).

Das Konkurrenzverbot fällt unter den Bereich „Treuepflicht des Arbeitnehmers“ und gilt während des Arbeitsverhältnisses. Die Konkurrenzklausel wirkt nach dem Arbeitsverhältnis, ist in § 36 Angestelltengesetz geregelt und darf keine „unbillige Erschwerung des Fortkommens des Angestellten“ enthalten.

Soweit ich darüber einen Überblick habe, wurden bei Fällen wo es tatsächlich zu einer Rechtsstreit kam, fast immer die AN in ihrem Recht bestätigt.

Das kann man so nicht sagen. Zwar tendieren die Arbeitsgerichte dazu, den Dienstnehmern Recht zu geben, bei einer fairen Konkurrenzklausel hat man aber keine Chance, ihr zu entgehen.

Die Gerichte waren der Meinung, dass die Klausel einem Arbeitsverbot gleichkäme und erklärten sie für unwirksam.

Sie erschwert das Fortkommen grundsätzlich immer, wenn sie allerding keine „unbillige Erschwerung“ beinhaltet, muss man sich an sie halten. Ich würde sagen, diese Formulierung ist eine typisch österreichische. :-)

(Aber das bezieht jetzt natürlich nur auf .at)

Dito. Aufgrund der Harmonisierung der europäischen Gesetzgebung kann man allerdings davon ausgehen, dass die Lage in Deutschland zumindest ähnlich ist. Nicht umsonst beziehen sich arbeitsrechtliche Urteile oft auf ähnlich gelagerte Fälle aus dem EU-Raum.

Grüße
 Roland

--
Drucklayouts mit CSS gestalten
Benutzerstylesheet für das SELFHTML-Forum