Hallo Roland,
Das ist klar (deshalb wird (bei uns) auch immer der Unterschied zwischen Konkurrenzverbot und Konkurrenzklausel betont).
Das Konkurrenzverbot fällt unter den Bereich „Treuepflicht des Arbeitnehmers“ und gilt während des Arbeitsverhältnisses. Die Konkurrenzklausel wirkt nach dem Arbeitsverhältnis,
Wie gesagt, das ist mir klar. (die Verwirrung enstand bei einem anderen Punkt)
Relativ gut wird es im http://www.wkw.at/docextern/arbeitundsoziales/Extern/Arbeitsrecht/DienstverhältnisAuflösung/Konkurrenzverbot.htm erklärt.
Soweit ich darüber einen Überblick habe, wurden bei Fällen wo es tatsächlich zu einer Rechtsstreit kam, fast immer die AN in ihrem Recht bestätigt.
Das kann man so nicht sagen.
Natürlich kann _ich_ es so sagen! ;-) Ich sagte ja: "Soweit ich darüber einen Überblick habe".
Grüße
Thomas