Umsatzsteuer Erklärungspflicht
Tom
- recht
Hello,
ich kann im Wust des Internet mal wieder nicht die richtigen Stellen finden. Auch in http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/ konnte ich die Stelle bisher nicht finden, aus der sich die Erklärungspflicht ergibt.
Wann und wodurch ist man zur "Umsatzsteuererklärung" verpflichtet? Was muss "angemeldet" oder "erklärt" werden, oder wie das sonst noch so heißen könnte.
Es geht mir hier nicht um allgemeine Gepflogenheiten bei laufenden Geschäften, sondern genau um die gesetzliche Regelung, die exakt beschreibt, WAS da zur Pflicht führt...
Harzliche Grüße vom Berg
esst mehr http://www.harte-harzer.de
Tom
Moin!
Es geht mir hier nicht um allgemeine Gepflogenheiten bei laufenden Geschäften, sondern genau um die gesetzliche Regelung, die exakt beschreibt, WAS da zur Pflicht führt...
Das für dich zuständige oder auch jedes andere Finanzamt sollte dir gegenüber Auskunft erteilen können, ist dazu sogar verpflichtet.
- Sven Rautenberg
Hello,
Es geht mir hier nicht um allgemeine Gepflogenheiten bei laufenden Geschäften, sondern genau um die gesetzliche Regelung, die exakt beschreibt, WAS da zur Pflicht führt...
Das für dich zuständige oder auch jedes andere Finanzamt sollte dir gegenüber Auskunft erteilen können, ist dazu sogar verpflichtet.
Tun die aber nicht, wenn es nicht mich persönlich betrifft.
Es geht mir darum, was denn erklärt werden muss. Sind es die Umsätze?
Was ist nun, wenn jemand zwar eine Gewinnabsicht hatte, aber keinerlei Umsätze gehabt hat?
Muss er dann auch die Nichtumsätze erklären? Wo steht das im Gesetz? Bei allen anderen Dingen unterscheiden die Juristen immer sehr streng zwischen "..." und "nicht..."
Wenn also irgendwo steht, dass jemand am Gewinn beteiligt wird, heißt das nicht automatisch, dass dieser jemand am Verlust (also negativen Gewinn) beteiligt wird.
Wenn also im Steuerrecht stehen würde, dass die Umsätze [...] anzumelden sind, hieße das mMn nicht automatisch, dass "Nichtumsätze" auch erklärt werden müssen.
Müsste dann doch auch reichen formlos zu schreiben "habe keine Umsätze gehabt"
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Tom
Hallo,
du bist als Unternehmer verplfichtet jedes Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben, auch dann wenn du keinen Umsatz erzielt hast. Dann ist es eben eine sogenannte "Nullmeldung", wo du ganz offiziell eine 0 an die richtige Stelle im Formular schreibst.
Gruß,
Cruz
Hello,
du bist als Unternehmer verplfichtet jedes Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben, auch dann wenn du keinen Umsatz erzielt hast. Dann ist es eben eine sogenannte "Nullmeldung", wo du ganz offiziell eine 0 an die richtige Stelle im Formular schreibst.
Wo steht das?
Ich konnte aus den verlinkten Gesetzestexten und meinen eigenen Recherchen nur herauslesen, dass für die Tage (den Zeitraum), in denen gewerbliche Handlungen vorgenommen wurden, Steuerpflicht besteht.
@Sven: von einem Bestehen des Gewerbes ist im Steuruergesetz mWn nicht die Rede, sondern nur von der Ausübung desselben.
Ihr seid sonst immer so genau, wenn es Programmierung und Datenbanek geht. Nun helft mir doch bitte mal, das Gesetz von allen Seiten genau zu beleuchten, egal auf welcher Seite Ihr selber zur Zeit gefühlsmäßig steht. Geht das überhaupt?
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Tom
Hi Tom,
nur die Ruhe.
Ich konnte aus den verlinkten Gesetzestexten und meinen eigenen Recherchen nur herauslesen, dass für die Tage (den Zeitraum), in denen gewerbliche Handlungen vorgenommen wurden, Steuerpflicht besteht.
Dann finde doch raus wie "Zeitraum, in dem man sein Gewerbe betreibt" definiert ist. Ich würde mal tippen, dass es genau der Zeitraum ist in dem ein Gewerbe angemeldet ist, unabhängig davon wie viele Tage in diesem Zeitraum du deinem Gewerbe nachgehst. Das kannst du doch wirklich das Finanzamt am Telefon fragen.
Gruß,
Cruz
Hello,
Dann finde doch raus wie "Zeitraum, in dem man sein Gewerbe betreibt" definiert ist. Ich würde mal tippen, dass es genau der Zeitraum ist in dem ein Gewerbe angemeldet ist, unabhängig davon wie viele Tage in diesem Zeitraum du deinem Gewerbe nachgehst. Das kannst du doch wirklich das Finanzamt am Telefon fragen.
Nee, am Telefon kann man das gar nicht fragen, weil das nicht verbindlich bewiesen werden kann. Außerdem weigert sich das Finanzamt, eine solche Auskunft "pauschal" zu geben, das aber auch nicht schriftlich verbindlich, sondern eben nur "im Fluge". Wahrscheinlich wird man um die Rechtsauskunft klagen müssen, was ja gerade vermieden werden sollte.
Harzliche Grüße vom Berg
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Tom
Hi Tom,
also ich weiss nicht an was für einen grummeligen Sachbearbeiter du geraten bist. Ich habe damals, als ich mein Gewerbe angemeldet habe diese grundlegende Dinge einfach am telefon erfragt und sie waren super freundlich und haben mir alles erklärt. Vor allem so grundlegende Dinge wie "jeder Unternehmer ist Umsatzsteuererklärungspflichtig" und die Sache mit der Ust-Voranmeldung weiss jeder bein Finanzamt. Vielleicht probierst du es einfach mal bei einem anderem Finanzamt, trittst freundlich auf und stellst eine konkrete, leicht zu beantwortende Frage.
Gruß,
Cruz
Hello,
also ich weiss nicht an was für einen grummeligen Sachbearbeiter du geraten bist.
Oh, ich habe schon dutzende durch und je genauer meine Fragen werden, desto weniger sind sie bereit, mir zu antworten. Immer spätestens dann, wenn ich am Telefon die Frage stelle "sind Sie damit einverstanden, dass mein [Freund|Nachbar|Kunde|...] zuhört, war Schluss mit der "Beratung".
Ich habe damals, als ich mein Gewerbe angemeldet habe diese grundlegende Dinge einfach am telefon erfragt und sie waren super freundlich und haben mir alles erklärt. Vor allem so grundlegende Dinge wie "jeder Unternehmer ist Umsatzsteuererklärungspflichtig"
Das ist ben nicht so laut Gesetz. Nur wer gerwerblich oder (frei-)beruflich tätig war, ist erklärungspflichtig düe seine _Steuern_. Von den Umsätzen steht da nix und es wird explizit darauf verwiesen, dass die Erklärungspflicht sich nur auf die Zeit der entsprechenden _Tätigkeit_ bezieht, nicht aber auf die übrige Zeit, wie z.B. sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten. Vom Bestand des Gewerbes wird hier gar nicht geredet.
und die Sache mit der Ust-Voranmeldung weiss jeder bein Finanzamt.
Nö. das weiß keiner so wirklich. Die Leute meinen nur zu wissen, was tatsächlich gestztlich vorgeschreiben sit, aber das will ich ja gerade herausfinden.
Vielleicht probierst du es einfach mal bei einem anderem Finanzamt, trittst freundlich auf und stellst eine konkrete, leicht zu beantwortende Frage.
Keine Chance. In dem Moment, wo ich die Auskunft verbindlich schriftlich erbitte, ist Schicht im Schacht.
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Tom
Hallo Tom,
ich kann dir in der Sache nicht leider weiterhelfen, offensichtlich hast du schon deutlich mehr Erfahrung damit gemacht. Ich habe noch nie etwas schriftlich vom Finanzamt gebraucht und wollte auch nur wirklich der Sache auf den Grund gehen.
Allerdings kann ich deine Frust gut verstehen, denn an anderen Stellen habe ich es genau so abbekommen, wie du jetzt. Es scheint in Deutschland üblich zu sein ganz komplizierte (und dadurch angeblich sehr genaue) Gesetze zu schaffen, aber die zu vertreten ist eine andere Sache. Die Ämter halten sich einfach bedeckt, wenn es mal brennt und schicken dich bestenfalls zum Anwalt. Das kostet dann richtig Geld, Zeit und so richtig helfen tut es auch nicht.
Gruß,
Cruz
Moin!
Vielleicht probierst du es einfach mal bei einem anderem Finanzamt, trittst freundlich auf und stellst eine konkrete, leicht zu beantwortende Frage.
Keine Chance. In dem Moment, wo ich die Auskunft verbindlich schriftlich erbitte, ist Schicht im Schacht.
Du hast offensichtlich ein diffiziles Fremdproblem zu lösen. Da gibts nur drei Möglichkeiten:
1. Du fragst jemanden, der glaubt, sich mit sowas auszukennen. Dann kriegst du eine kostenlose, aber absolut nicht verläßliche Auskunft.
2. Du fragst das Finanzamt. Dann kriegst du - bei geeigneter Nachfrage - eine verläßliche und kostenlose Auskunft. Sofern du aber fürchtest, damit schlafende Hunde zu wecken, bleibt nur
3. Du fragst einen Steuerberater. Dann kriegst du eine ziemlich verläßliche, aber nicht kostenlose Auskunft und wirbelst keinen Staub auf.
Was aber nicht funktioniert, ist: Du fragst jemanden, der glaubt, sich mit sowas auszukennen, und kriegst eine absolut verläßliche, kostenlose und keinen Staub aufwirbelnde Auskunft.
- Sven Rautenberg
Hello Sven,
Was aber nicht funktioniert, ist: Du fragst jemanden, der glaubt, sich mit sowas auszukennen, und kriegst eine absolut verläßliche, kostenlose und keinen Staub aufwirbelnde Auskunft.
So scheint das äußerlich betrachtet auszusehen ;-))
Jedenfalls vermute ich, da in eine Materie gestochen zu haben, die nicht ganz von der hand zu weisen ist, denn anders kann ich mir die plötzlichen Verhaltensänderungen der sonst recht höflichen Auskunftsbeamten der unterschiedlichen befragten FAs nicht erklären.
Harzliche Grüße vom Berg
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Tom
Tag Tom.
Jedenfalls vermute ich, da in eine Materie gestochen zu haben, die nicht ganz von der hand zu weisen ist, denn anders kann ich mir die plötzlichen Verhaltensänderungen der sonst recht höflichen Auskunftsbeamten der unterschiedlichen befragten FAs nicht erklären.
Finanzbeamte sind zwar zur Auskunft verpflichtet, nicht aber zur kostenlosen Steuerberatung. Ich würde mich als Finanzbeamter auch bedeckt halten, Stichwort Vertrauensschutz. Weiß der Beamte denn, ob du ihm *alle* Details des Sachverhaltes erzählt hast? Er gibt dir eine Auskunft, die sich als falsch herausstellt, weil nicht alle Details des Sachverhaltes bekannt waren. Und dann?
Ist ein bisschen wie hier im Forum, </faq/#Q-07> ff. sind daher schon fast 1:1 übertragbar :-)
Siechfred
Tag Cruz & Tom,
Dann finde doch raus wie "Zeitraum, in dem man sein Gewerbe betreibt" definiert ist.
Nicht gesetzlich, deshalb wohl die Verwirrung :-)
Ich würde mal tippen, dass es genau der Zeitraum ist in dem ein Gewerbe angemeldet ist, unabhängig davon wie viele Tage in diesem Zeitraum du deinem Gewerbe nachgehst.
Nein. Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden, wenn die spätere Ausführung von Umsätzen ernsthaft beabsichtigt ist und dies objektiv nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann. Das *kann* auch die Gewerbeanmeldung sein, ist es aber in aller Regel nicht. Die Unternehmereigenschaft endet mit dem letzten Tätigwerden, unabhängig vom Zeitpunkt der Abmeldung oder Einstellung des Gewerbes. Also fällt auch die Abwicklung des Unternehmens noch in die Zeit der Unternehmerschaft, als Faustregel gilt, dass sämtliche Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen abgewickelt sein müssen.
Siechfred
Tag Tom.
Wann und wodurch ist man zur "Umsatzsteuererklärung" verpflichtet?
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/__18.html
Was muss "angemeldet" oder "erklärt" werden, oder wie das sonst noch so heißen könnte.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/__16.html
War es das, was du suchst?
Siechfred
Hello Siechfred,
Was muss "angemeldet" oder "erklärt" werden, oder wie das sonst noch so heißen könnte.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/__16.html
War es das, was du suchst?
So ungefähr.
Besonders Absatz (3) finde ich interessant.
Hat also jemand sein Gewerbe für 0 Tage im Jahr ausgeübt, wird er also für 0 Tage besteuert.
Was ergibt sich daraus nun für die Erklärungspflicht? Wie sieht eine "Null-Tage-Erklärung" aus?
Ist "Besteuerung für 0 Tage" mit "keiner Besteuerung" gleichsetzbar?
Harzliche Grüße vom Berg
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Tom
Tag Tom.
Hat also jemand sein Gewerbe für 0 Tage im Jahr ausgeübt, wird er also für 0 Tage besteuert.
Man kann kein Unternehmen für 0 Tage haben, "0 Tage" bedeutet "kein Unternehmen".
Siechfred
Moin!
Hat also jemand sein Gewerbe für 0 Tage im Jahr ausgeübt, wird er also für 0 Tage besteuert.
Man kann kein Unternehmen für 0 Tage haben, "0 Tage" bedeutet "kein Unternehmen".
Für die Umsatzsteuer dürfte irrelevant sein, wie lange man dazu benötigt hat, den Umsatz zu generieren, sondern nur die Höhe des Umsatzes.
Und dazu sind in den von dir verlinkten Gesetzen doch ausreichend Aussagen getroffen: Meldung zu den genannten Terminen per amtlichem Formular ans Finanzamt.
- Sven Rautenberg
Tag Sven.
Man kann kein Unternehmen für 0 Tage haben, "0 Tage" bedeutet "kein Unternehmen".
Für die Umsatzsteuer dürfte irrelevant sein, wie lange man dazu benötigt hat, den Umsatz zu generieren, sondern nur die Höhe des Umsatzes.
Nein, für die Umsatzsteuer sind nur Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft relevant. Ist dieser Zeitraum 0, dann hat es nie einen Unternehmer gegeben, was aber zugegebenermaßen ein sehr theoretischer Fall ist :-)
Siechfred
Hello,
Man kann kein Unternehmen für 0 Tage haben, "0 Tage" bedeutet "kein Unternehmen".
Für die Umsatzsteuer dürfte irrelevant sein, wie lange man dazu benötigt hat, den Umsatz zu generieren, sondern nur die Höhe des Umsatzes.Nein, für die Umsatzsteuer sind nur Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft relevant. Ist dieser Zeitraum 0, dann hat es nie einen Unternehmer gegeben, was aber zugegebenermaßen ein sehr theoretischer Fall ist :-)
Das steht aber anders im Gesetz. Da steht nur was von "ist (selbstständig) ... gewerblich oder beruflich tätig".
Harzliche Grüße vom Berg
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Tom
Moin Tom,
1.USTG ist ein ziemlich komplexes Thema.
Du brauchst also professionelle Hilfe.
2. Du schriebst von muß tätig werden.
Wie will tätig kommt von Tat, wenn keine Zeit ist keine zeit etws zu tun.
3. Warum gehst Du nicht noch einmal auf die Uni und machst ein Grundkurs Steuern mit?
TomIRL
Hello,
Zusatzfrage:
wir eigentlich auf eine in Polen erbrachte Wäscheridienstleistung eine Einfuhrumsatzsteuer berechenet?
Harzliche Grüße vom Berg
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Tom
Tag Tom.
wir eigentlich auf eine in Polen erbrachte Wäscheridienstleistung eine Einfuhrumsatzsteuer berechenet?
Polen ist EU :-)
Siechfred
Hello,
Tag Tom.
wir eigentlich auf eine in Polen erbrachte Wäscheridienstleistung eine Einfuhrumsatzsteuer berechenet?
Polen ist EU :-)
Das bedeutet?
Es wird keine Einfuhrumsatzsteuer berechnet?
Wird denn in Polen auf derartige Dienstleistungen eine Umsatzsteuer berechnet und wieviel?
Harzliche Grüße vom Berg
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Tom
Hello,
wird eigentlich auf eine in Polen erbrachte Wäscheridienstleistung eine Einfuhrumsatzsteuer berechenet?
Polen ist EU :-)
Das bedeutet?
Es wird keine Einfuhrumsatzsteuer berechnet?
Wird denn in Polen auf derartige Dienstleistungen eine Umsatzsteuer berechnet und wieviel?
http://www.roedl.pl/pub/publikacje/nl/NL_2002-06.pdf
Ich hatte versucht, das zu verstehen. Aber zugegeben: Nach dem Lesen war ich verwirrter als vorher.
Harzliche Grüße vom Berg
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Tom
Tag Tom.
wird eigentlich auf eine in Polen erbrachte Wäscheridienstleistung eine Einfuhrumsatzsteuer berechenet?
Polen ist EU :-)
Das bedeutet?
Keine EUSt, sondern Anwendung der Regelungen der 6. EG-Richtlinie, die sowohl in D als auch in Polen gilt.
Wird denn in Polen auf derartige Dienstleistungen eine Umsatzsteuer berechnet und wieviel?
Kommt drauf an. "Reverse Charge" bzw. "Übergang der Steuerschuldnerschaft" wären Stichworte für deine weiteren Recherchen.
Siechfred