Tom: Umsatzsteuer Erklärungspflicht

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Hello,

Dann finde doch raus wie "Zeitraum, in dem man sein Gewerbe betreibt" definiert ist. Ich würde mal tippen, dass es genau der Zeitraum ist in dem ein Gewerbe angemeldet ist, unabhängig davon wie viele Tage in diesem Zeitraum du deinem Gewerbe nachgehst. Das kannst du doch wirklich das Finanzamt am Telefon fragen.

Nee, am Telefon kann man das gar nicht fragen, weil das nicht verbindlich bewiesen werden kann. Außerdem weigert sich das Finanzamt, eine solche Auskunft "pauschal" zu geben, das aber auch nicht schriftlich verbindlich, sondern eben nur "im Fluge". Wahrscheinlich wird man um die Rechtsauskunft klagen müssen, was ja gerade vermieden werden sollte.

Harzliche Grüße vom Berg
esst mehr http://www.harte-harzer.de

Tom

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