Tag Raucherkrebs.
ich würde gerne wissen wie es sich rechtlich verhält, wenn man man eine Homepage betreibt und auf dieser Werbung einblendet für die man Geld bekommt. Die Homepage selber ist nichtkommerziell. Zumindest vorerst nicht. Benötigt man dafür einen Gewerbeschein?
Die Frage ist, ob die Werbung den Tatbestand des Gewerbebtriebes erfüllt:
"Unter dem Begriff des Gewerbes im gewerberechtlichen Sinne
versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete,
nicht nur gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeit, die nicht
Urproduktion, Vermögensverwaltung oder freier Beruf ist."
Ob das in deinem Fall zutrifft, musst du selber entscheiden. Wenn ja, dann ist ein Gewerbe anzumelden.
Wieviel Umsatz muss man haben, damit das Finanzamt einen nicht beschuldigt ein Scheingewerbe zu haben, um Steuern zu sparen?
Den Begriff "Scheingewerbe" gibt es nicht, nur den Begriff der "Liebhaberei", aber das hat dir TomIRL schon dargelegt. Der gilt übrigens nur im Ertragsteuerrecht, das Umsatzsteuerrecht kennt diesen Begriff nicht. Dort bist du Unternehmer oder nicht.
Ich empfehle als Lektüre http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/.
Siechfred