Hi Ihr Rechtsanwälte,
die Frage ist: darf man stinkende Papiertaschentücher verkaufen? Ich habe mir kürzlich beim REWE eine Packung "Today"-Taschentücher gekauft. Was Neues - laut Aufdruck "mit Aloe Vera & Calendula". Soll wohl pflegend auf meine SchnupfenWundGerubbelte Nase wirken. Wie dem auch sei: die Taschentücher stinken (vermutlich nach Aloe Vera und Calendula - hehe...,-)
Ist das jetzt mein Problem (sozusagen Geschmackssache) - also soll ich die 1,19 € in den Wind schreiben - oder soll ich die TaTü umtauschen?
Gruß, Andreas
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