Hallo fastix®,
Gericht ignoriert […] deshalb die vom Gesetzgeber bewusst vorgenommene Haftungsprivelegierung für Teledienestanbieter nach TDG ("Haftung ab Kenntnis").
Man mag vom LG Hamburg halten was man will, aber dass man Kommentare zu einem Beitrag zulässt, der „in eigener Sache“ geschrieben wurde, war ungeschickt. Die Auseinandersetzungen zwischen den beiden Parteien haben schließlich nicht erst dort begonnen.
http://www.r-archiv.de/article2164.html
Grüße
Roland
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Nachwuchsförderung 2.0: »Mami, sieh mal! Ich habe mit CSS eine Tabelle nachgebaut.«
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