Nabend,
Aber eins ist klar: Ob dieses "SELF-Upgrade" funktioniert oder nicht, es ist auf jeden Fall eine Lizenzverletzung.
warum?
Wenn du eine Lizenzvereinbarung mit dem Softwaerhersteller hast, in der steht, dass du eine Nutzungslizenz für die Version A der Sofware erwirbst und diese somit nutzen darfst, dann aber die Version A auf Version B (die mehr Features bietet) "aufbohrst", dann verstößt du gegen die bestehende Lizenzvereinbarung. Was ist daran so unklar?
Nebenbei sei noch angemerkt (nur, weil ich weiss, dass viele Leute das erfolgreich verdrängen), dass die Nutzungslizenz ein Dokument, also ein Blatt Papier ist. Wer die nicht hat, hat auch keine Lizenz. Auf der CD, die normalerweise mitgeliefert wird, ist eine installierbare Kopie der Software, damit man seine Lizenz auch nutzen kann. Also Leute: Schmeißt die Zettel nicht weg! Diese Zettel sind nämlich letztlich die Ware, für die ihr euer mehr oder weniger sauer verdientes Geld ausgebt!
File Griese,
Stonie
Ein schlechtes Statement spricht für sich - jeder Kommentar ist verschwendete Energie, die einem bei wirklich wichtigen Unterfangen fehlen könnte.
Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.