gudn tach!
Aber eins ist klar: Ob dieses "SELF-Upgrade" funktioniert oder nicht, es ist auf jeden Fall eine Lizenzverletzung.
warum?
Wenn du eine Lizenzvereinbarung mit dem Softwaerhersteller hast, in der steht, dass du eine Nutzungslizenz für die Version A der Sofware erwirbst und diese somit nutzen darfst, dann aber die Version A auf Version B (die mehr Features bietet) "aufbohrst", dann verstößt du gegen die bestehende Lizenzvereinbarung. Was ist daran so unklar?
wenn das eine antwort auf meine frage sein soll, wovon ich ausgehe, dann wirst du mir auch sicher die stellen in den ms-lizenzvereinbarungen nennen koennen, die jenes "aufbohren" verbieten.
ich habe sie naemlich nicht gefunden.
prost
seth