gudn tach Stonie!
wenn das eine antwort auf meine frage sein soll, wovon ich ausgehe, dann wirst du mir auch sicher die stellen in den ms-lizenzvereinbarungen nennen koennen, die jenes "aufbohren" verbieten.
Die brauche ich nicht zu finden; wenn du aus Software A durch welche Methode auch immer eine Software B machst, wirst du wohl oder übel eine Nutzungslizenz für Software B brauchen.
ich darf also software A nicht konfigurieren? alle mir bekannten moeglichkeiten, die xp home sich an xp pro annaehern[1] lassen, sind durch aenderungen der windows-konfiguration (sowie hinzunahme von legaler software von drittanbietern, ...) - also jeweils erlaubte massnahmen - zu bewerkstelligen. deswegen verstand (und verstehe) ich deinen einwand nicht.
([1] wie ich bereits ganz zu beginn sagte, laesst sich aus xp home sowieso kein richtiges xp pro machen - mal abgesehen von dem ms-update.)
Worüber ich spreche, ist nicht etwa die Praxis, sondern die graue Theorie.
gut, das tue ich ebenfalls.
Wenn du dich so verhalten würdest, wie du das sollst, dann müsstest du die Lizenz für Software B kaufen, anstatt Software A "aufzubohren".
nehmen wir ein fiktives beispiel:
software A biete einen schalter an, der da heisse "erweiterte funktionen".
bei software B sei dieser schalter per default aktiviert, bei software A muesste man dies von hand erledigen.
in der lizenzvereinbarung stehe nun nichts davon, dass man diesen schalter nicht umlegen duerfe.
warum waere es nun eine verletzung der vereinbarungen, laege man ihn um?
Ich bin bestimmt kein Anwalt, sondern habe nur beruflich eben viel mit Softwarenutzungsrechten allgemein zu tun. Von daher ist alles, was ich hier äußere eine Meinung, mehr nicht.
und weil du (im gegensatz zu mir) viel damit zu tun hast, frage ich ja auch weiter danach.
prost
seth