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Hallo.

nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

Das merkt man an deinem.

Ein Vergleich aus dem wirklichen Leben: Mal angenommen, du kaufst einen Mercedes C200 CDI.

Also nicht nur eine Lizenz.

Jetzt gehst du zu einem Tüftler, der sogenanntes "Chip Tuning" anbietet. Der programmiert dir für ein paar lumpige Euro das Steuergerät für die Einspritzanlage um, und schon hast du effektiv einen C220 CDI.

Gegebenfalls aber keinen "Mercedes", sondern einen "Tüftler". Daher wird dann neben der entsprechenden Änderung in den Fahrzeugpapieren auch gern ein Austausch der am Fahrzeug montierten Embleme des Herstellers vorgenommen.

Nach deiner Argumentation hast du dann auch "nur die Konfiguration einer Software angepasst", mit dem Ergebnis, dass Mercedes künftig jegliche Garantie- und Gewährleistungen für dein Fahrzeug ablehnt

Was ja insofern egal ist, als dass die Umbauer eigene Garantien aussprechen können. Einige übernehmen auch einfach nur die Garantie des Autobauers.

und effektiv um mehrere tausend Euro geprellt wurde.

Dann sollte der Autobauer etwas an seiner Modell- oder Preispolitik ändern. Stattdessen bieten die meisten Hersteller aber über ihre Fachwerkstätten das Chiptuning einiger Fahrzeugveredeler selbst an, um wenigstens noch ein paar Euro zu bekommen. -- Gut, dass dieses Tuning bei denen dann meist teurer ist als einfach das nächsthöhere Motorenmodell zu nehmen, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Mal abgesehen davon, dass ich auch keine schlaflosen Nächte hätte, wenn ich einem solchen Mega-Konzern ein paar Euro Umsatz vermiese, ist es dennoch ein Eingriff, den der Hersteller nicht erlaubt (auch wenn das nirgends explizit steht)

Vielleicht steht es nirgends geschrieben, weil man ihn dann so laut auslachte, dass man das selbst bei Vollgas noch hörte. Du verletzt durch das Umprogrammieren der Motorsteuerung oder ähnliches weder Namens- noch Markenrecht, weder Urheber- noch Patentrecht -- die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Einzig die Papiere und gegebenfalls die Embleme bedürfen einer Korrektur. Den Rest regeln die Zulassungsstelle und ein technischer Sachverständiger, während der vormalige Hersteller durch den Verkauf, also nicht bloß die Lizenzierung seines Produktes nun außen vor ist.

weil die dazu nötige Vorarbeit, das Analysieren der bisherigen Interna, illegal ist.

Das ist Unfug und muss theoretisch noch nicht einmal stattfinden.

Übrigens handelst nicht du als Kunde in den genannten Beispielen illegal, sondern derjenige, der das Verfahren ausgetüftelt hat.

In diesem Beispiel handelt niemand illegal. Es besteht lediglich die Gefahr, durch unsachgemäße Arbeit Verkehrsteilnehmer zu gefährden, aber dieses Risiko geht ja jede KFZ-Fachwerkstatt ein.
Aber vielleicht fällt dir ja noch ein anderes Beispiel ein, vielleicht von bösen "Casemoddern", die die mühsam entwickelten Gehäuse der Original-Hersteller plündern und anschließend vielleicht sogar Software-Lizenzaufkleber transplantieren.
MfG, at