Hallo Stonie,
Der Witz ist in der Tat, dass du _nur_ das Nutzungsrecht erwirbst.
Also ich darf den Datenträger sicher auch kaputt machen als Kaffeetasenuntersetzer verwenden o.ä. er gehört dann also definitiv mir. Deswegen muss ich noch nicht alles damit machen dürfen (mit einem Buch, das mir gehört, darf ich auch nicht alles machen), aber es muss zumindest beim Abschluss des Vertrags, sprich beim Kauf, klar sein, was ich damit machen darf. Ungewöhnliche Einschränkungen sind da meines Wissens meist unzulässig. Es ist natürlich strittig, was eine ungewöhnliche Einschränkung ist, aber so genau interessiert mich das nicht ;-)
Woher du weißt, dass sie unwirksame Klauseln enthalten ohne einen Juristen konsultiert zu haben
Ich bin selber groß, außerdem lese ich gelegentlich mal Zeitung oder informiere mich anderweidig ;-)
Ansonsten gilt nach wie vor, dass deine Meinung nur so lange gilt, wie sie rechtlich abgesichert ist. Dazu brauchst du eben doch die Damen und Herren Anwälte und Richter.
Eine Rechtsmeinung wird natürlich erst durch entsprechende Rechtssprechung gesichert, in soweit hast Du recht. Aber natürlich ist es genau so notwedig, dass sich jeder ein Stück weit mit Recht auseinander setzt. Das Vertragszeug interessiert mich da nicht so, aber ich lese zum Beispiel durchaus mal das ein oder andere BVerfG-Urteil oder zumindest die Zusmamenfassung davon.
Recht ist nichts, über das man nur reden kann, wenn man Jura studiert hat, sondern ein Thema, über das in einer Demokratie natürlich öffentlich diskutiert werden muss. Daher verstehe ich Deine dauerndes "konsultiere einen Anwalt" nicht. Ich möchte keine Klage einreichen, wenn ich das also wirklich wissen wollte, würde ich recherchieren, vielleicht ein Fachbuch zu dem Thema lesen usw.
Grüße
Daniel