Ralf: Layout von Webseiten verändern

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Hallo Thoralf,

Vielen Dank - denn Antworten, die sich auf den rechtlichen Aspekt meiner Frage beziehen, waren bisher kaum vertreten.
was daran liegt, dass Deine Frage so einfach nicht zu beantworten ist und Rechtskundige (zu denen ich nicht gehöre ;)) nur sehr begrenzt im konkreten Einzelfall Ratschläge geben dürfen.

Und es liegt wohl auch daran, dass die Funktionsweise meines Programms nicht so leicht einzuordnen ist. Es macht halt mehr, als durch lediglich unterschiedliche Interpretation von Gestaltungselementen möglich ist, geht aber auch nicht so weit wie z.T. hier angeführte Programme.

Bekannt sind mir auf Anhieb beispielsweise die Sniper für eBay, die im EV-Verfahren zunächst untersagt, dann aber doch als zulässig angesehen wurden:

http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/206.html
http://www.ra-kotz.de/sniper.htm

Zunächst wollte ich hier überhaupt keine Vergleichbarkeit meines Programms annehmen, bei näherer Überlegung kann ich das aber in Teilbereichen bejahen.
Auch in meinem Programm gibt es Funktionen, die automatisch Aktionen durchführen - basierend jedoch auf dem gelieferten Seiteninhalt.
Die Sniper gehen dagegen von einer bekannten Seitenstruktur aus und agieren unabhängig von den sonstigen Aktionen des Benutzers.

Mein Programm agiert dazu im Gegensatz jedoch direkt in dem vom Benutzer angezeigten Fenster und lebt mit diesem sozusagen in Symbiose (es werden auch in dem Ursprungsfenster Funktionen implantiert, die mit dem als Popup laufenden Programm Informationen austauschen.)

Nach dem Lesen der Urteilsbegründung für den aufgeführten Fall kann ich mir eine wettbewerbsrechtliche Verletzung um so weniger vorstellen. Es wird weder eine Konkurrenzsituation geschaffen noch werden andere Benutzer beeinflusst.
Vergleichbar ist jedoch die Sachlage, dass nur Aktionen durchgeführt werden, zu denen der Benutzer auch manuell in der Lage wäre.

Software oder Produkte, die dem Benutzer lediglich Arbeit abnehmen, wurden schon häufiger bekämpft (man denke z.B. an das automatische Ausblenden/Herausschneiden von Werbeunterbrechungen durch entsprechend ausgestattete Recorder), waren aber in allen mir bekannten Fällen erfolgreich, weil Sie nur Dinge getan haben, zu denen der Benutzer auch ohne Hilfsmittel in der Lage gewesen wäre.

Sorry, wenn das allgemeines Wischiwaschi ist, aber genauer kann ichs nicht. :)

Macht nichts - es hat aber ungemein zu meiner eigenen Meinungsbildung beigetragen und mehr habe ich auch gar nicht erwartet.

Ralf