Hallo Daniel
Öffentlich zugängliche Informationen zu verarbeiten ist zulässig. Das Indexieren sollte also auch kein Problem sein. Die Dateien zu diesem zweck zu cachen dürfte auch noch erlaubt sein (Es gibt ja extra einen Paragraphen im Urheberrechtsgesetz für solche Caching-Verfahren)
Problematisch ist meines erachtens nur der Zugriff auf diesen Cache und das über sehr lange Zeiträume.
Nein so einfach ist das nicht. Bei den meissten Betreibern
ist chaching in jeglicher Form untersagt, sogar die Feeds
als RSS/XML zwischen zu speichern ist ausdrücklich verboten.
Auch die alleinige Verarbeitung ohne Chaching unterliegt
meisstens enormen Restriktionen.
Aber der Paragraph im Urheberrechtsgesetz würde mich
mal interessieren.
Einen Dienst, der Ergebnisse von Google weiterverarbeitet, dürftest Du übrigens anbieten, es gibt ja auch sehr viele solcher Dienste.
Ja indem man mit dem Google API arbeitet, was
nicht das gleiche ist. Das wäre so:
Ein Taschendieb darf dich komplett beklauen, dafür darst
du Ihn auch bis zu einem Limit von 1,00 Euro beklauen aber nicht mehr...
Gruss
Wolke