Wolke: Google Inhalte abgreifen ist doch fair, oder ?

Hallo
Suchmaschinen wie Google, Yahoo, msn, usw.. greifen
ungefragt auf Webseiten zu, speichern diese komplett
oder in Auszügen. Das ganze ohne je um Erlaubnis gefragt
zu haben.

Drehen wir den Spieß doch mal um.
Was wenn nun jemand diese Ausgabeseiten der
Suchmaschinen indexiert ? Das gäbe riesigen
kostenpflichtigen Ärger.

Jetzt kann man zwar argumentieren man könnte in seinem
Webspace den Robots bestimmte Anweisungen geben. Aber
1. Wer (gerade bei Anfängern) weiß das schon.
2. Wer garantiert, dass nicht doch indexiert wird,
aber eben nicht in Suchergebnissen auftaucht.

Auch könnte man jedem Suchmaschinenbetreiber explizit
verbieten seinen Webspace zu indexieren. Wäre allerdings
die reinste Sisyphos Arbeit, bei der Menge an Betreibern.

Mal ernsthaft das wäre genau so als wenn es einem
Taschendieb erlaubt wäre einen zu beklauen, solange
man diesen nicht rigoros darauf hingewiesen hat es nicht zu
dürfen "und" umgekehrt macht dich dieser Taschendieb vor
Gericht platt wenn du Ihn beklaust.

Ich persönlich sehe das so, wenn google und Konsorten
meinen meine Inhalte ungefragt zu speichern müsste es
mir umgekehrt genau so erlaubt sein.

Oder Suchmaschinen müssten die eindeutige Erlaubnis
eines Webseitenbetreibers bekommen, dieses zu tun
und nicht umgekehrt die Absage es nicht zu tun.

Wie seht Ihr das ?

  1. Ein Beispiel:

    "ashura"

    1. Hi!

      "ashura"

      Und was ist daran bitte schlimm?

      Gruß aus Iserlohn

      Martin

      1. Hallo Martin.

        "ashura"

        Und was ist daran bitte schlimm?

        Vielleicht die Fotos?

        Einen schönen Sonntag noch.

        Gruß, Math*scnr*ias

        --
        sh:( fo:} ch:? rl:( br: n4:~ ie:{ mo:| va:) de:> zu:} fl:( ss:) ls:[ js:|
        „It is required that HTML be a common language between all platforms. This implies no device-specific markup, or anything which requires control over fonts or colors, for example. This is in keeping with the SGML ideal.“
        [HTML Design Constraints: Logical Markup]
        1. Und was ist daran bitte schlimm?

          Vielleicht die Fotos?

          Nein, aber lustig ;-)

          Ich wollte damit zeigen, dass diese Seite
          mich (wie jeden anderen auch) bestimmt
          gerne als weiteren Besucher hätte, aber dank
          Google ist das gar nicht notwendig, habe ja auch so
          schon alle Infos die ich wollte. Also ist mir
          völlig egal welche Werbung eventuell auf der aktuellen Seite
          ist an dem der Betreiber vielleicht verdienen könnte.
          Genau so wenig interessiert es mich was da sonst auf der Seite
          ist.

          Und ob das so im Sinne des Webbetreibers ist,
          glaube ich nicht. Aber falls doch, warum darf Google das
          und der Webseitenbetreiber umgekehrt aber nicht
          Google abgreifen oder cachen ?

          Hast du in etwa eine Vorstellung wieviele Besucher
          zum Beispiel einer Seite wie Wikipedia tagtäglich entgeht
          weil der Bergriff im Google Cache schneller zu nutzen ist?

          Jetzt stell dir mal vor du hast ein Projekt, worauf täglich
          2000 User zugreifen, dein Zähler zeigt aber nur 150 an,
          dank Google, denn der Rest sieht lediglich die veraltetet Cache
          Version deiner Seite, wenn Ihm die gesuchte Info reicht.

          Selbst wenn das alles in deinen Augen so ok ist,
          dann will ich googleseiten cachen dürfen.

          1. Hallo Wolke.

            Hast du in etwa eine Vorstellung wieviele Besucher
            zum Beispiel einer Seite wie Wikipedia tagtäglich entgeht
            weil der Bergriff im Google Cache schneller zu nutzen ist?

            Öhm,

            1. Ist die Wikipedia gewiss schneller als der Google–Cache und

            2. Nutze ich persönlich den Google–Cache vielleicht um die fünfmal im Jahr, wenn eine Seite nicht (mehr) verfügbar ist.

            Selbst wenn das alles in deinen Augen so ok ist,
            dann will ich googleseiten cachen dürfen.

            Dann mache das doch und kläre die Sache mit den Verantwortlichen bei Google selbst.

            Einen schönen Sonntag noch.

            Gruß, Mathias

            --
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          2. Hallo Wolke

            Jetzt stell dir mal vor du hast ein Projekt, worauf täglich
            2000 User zugreifen, dein Zähler zeigt aber nur 150 an,

            Toll, dann spare ich mir einen Haufen Traffik.

            dank Google, denn der Rest sieht lediglich die veraltetet Cache
            Version deiner Seite, wenn Ihm die gesuchte Info reicht.

            Wenn ich das nicht will, gebe ich NOARCHIVE an.

            Ich glaube allerdings nicht, dass der Anteil derer, die die Cacheversion aufrufen so sehr hoch ist.
            Wenn dieser so hoch wäre, müsste dies anhand der Grafikanforderungen durch Google feststellbar sein. Die Grafikanforderungen kommen bei mir aber zum weit überwiegenden Teil von den Seiten selbst, ein kleiner Teil direkt von der Googlebildersuche, nicht aber vom Cache.

            Auf Wiederlesen
            Detlef

            --
            - Wissen ist gut
            - Können ist besser
            - aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!
            1. Ich glaube allerdings nicht, dass der Anteil derer, die die Cacheversion aufrufen so sehr hoch ist.
              Wenn dieser so hoch wäre, müsste dies anhand der Grafikanforderungen durch Google feststellbar sein. Die Grafikanforderungen kommen bei mir aber zum weit überwiegenden Teil von den Seiten selbst, ein kleiner Teil direkt von der Googlebildersuche, nicht aber vom Cache.

              Das liegt daran, dass Google den Inhalt cached nicht aber die
              Bilder mit Ausnahme bei der Bildersuche. Das bedeutet auch wenn
              ich eine Seite von dir im Google Cache sehe, erscheint in
              dieser Cacheversion ddas Bild auf deiner aktuellen Seite, sofern noch vorhanden.

              1. Hallo Wolke

                Das liegt daran, dass Google den Inhalt cached nicht aber die
                Bilder mit Ausnahme bei der Bildersuche. Das bedeutet auch wenn
                ich eine Seite von dir im Google Cache sehe, erscheint in
                dieser Cacheversion ddas Bild auf deiner aktuellen Seite, sofern noch vorhanden.

                Ich schrieb, dass die Bildanforderungen, die nicht von meinen Seiten selbst kommen, von der Googlebildersuche kommen. Es kommen praktisch keine Bildanforderungen vom Googlecache, woraus ich schließen kann, dass die Seiten direkt und nicht im Googlecache aufgerufen werden.

                Auf Wiederlesen
                Detlef

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                1. Ich schrieb, dass die Bildanforderungen, die nicht von meinen Seiten selbst kommen, von der Googlebildersuche kommen. Es kommen praktisch keine Bildanforderungen vom Googlecache, woraus ich schließen kann, dass die Seiten direkt und nicht im Googlecache aufgerufen werden.

                  NEIN,
                  siehe Beispiel:
                  beispiel

                  Seite + Inhalt  = Google
                  Bilder  = Originalseite

                  1. Moin!

                    Ich schrieb, dass die Bildanforderungen, die nicht von meinen Seiten selbst kommen, von der Googlebildersuche kommen. Es kommen praktisch keine Bildanforderungen vom Googlecache, woraus ich schließen kann, dass die Seiten direkt und nicht im Googlecache aufgerufen werden.

                    NEIN,
                    siehe Beispiel:
                    beispiel

                    Seite + Inhalt  = Google
                    Bilder  = Originalseite

                    Das ist doch genau, was Detlef sagte: Die Bilder werden im Google-Cache immer vom Originalserver angefordert, und er sieht bei allen Anforderungen auf seinem Server nur ganz ganz wenige Referrer, die den Google-Cache angeben.

                    Also folgert er, dass der Google-Cache für Nutzer seiner Seite irrelevant ist.

                    - Sven Rautenberg

                    --
                    "Love your nation - respect the others."
        2. Hi,

          "ashura"

          da habe ich wohl etwas nicht ganz mitbekommen. Du bist Ashura?

          Schönen Sonntag noch!
          O'Brien

          --
          Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
          1. Hallo O'Brien.

            "ashura"

            da habe ich wohl etwas nicht ganz mitbekommen. Du bist Ashura?

            Zumindest hier war ich es.

            Einen schönen Samstag noch.

            Gruß, Mathias

            --
            sh:( fo:} ch:? rl:( br: n4:~ ie:{ mo:| va:) de:> zu:} fl:( ss:) ls:[ js:|
            „It is required that HTML be a common language between all platforms. This implies no device-specific markup, or anything which requires control over fonts or colors, for example. This is in keeping with the SGML ideal.“
            [HTML Design Constraints: Logical Markup]
      2. Moin,

        Und was ist daran bitte schlimm?

        Nix, das Wolke wollte nur mal zeigen was für toller Typ er ist und hoffte auf Löschung, denke ich.

        Viele Grüße

        Swen Wacker

  2. Hallo Wolke,

    Suchmaschinen wie Google, Yahoo, msn, usw.. greifen
    ungefragt auf Webseiten zu, speichern diese komplett
    oder in Auszügen. Das ganze ohne je um Erlaubnis gefragt
    zu haben.

    Öffentlich zugängliche Informationen zu verarbeiten ist zulässig. Das Indexieren sollte also auch kein Problem sein. Die Dateien zu diesem zweck zu cachen dürfte auch noch erlaubt sein (Es gibt ja extra einen Paragraphen im Urheberrechtsgesetz für solche Caching-Verfahren)
    Problematisch ist meines erachtens nur der Zugriff auf diesen Cache und das über sehr lange Zeiträume.

    Einen Dienst, der Ergebnisse von Google weiterverarbeitet, dürftest Du übrigens anbieten, es gibt ja auch sehr viele solcher Dienste.

    Grüße

    Daniel

    1. Hallo Daniel

      Öffentlich zugängliche Informationen zu verarbeiten ist zulässig. Das Indexieren sollte also auch kein Problem sein. Die Dateien zu diesem zweck zu cachen dürfte auch noch erlaubt sein (Es gibt ja extra einen Paragraphen im Urheberrechtsgesetz für solche Caching-Verfahren)
      Problematisch ist meines erachtens nur der Zugriff auf diesen Cache und das über sehr lange Zeiträume.

      Nein so einfach ist das nicht. Bei den meissten Betreibern
      ist chaching in jeglicher Form untersagt, sogar die Feeds
      als RSS/XML zwischen zu speichern ist ausdrücklich verboten.

      Auch die alleinige Verarbeitung ohne Chaching unterliegt
      meisstens enormen Restriktionen.

      Aber der Paragraph im Urheberrechtsgesetz würde mich
      mal interessieren.

      Einen Dienst, der Ergebnisse von Google weiterverarbeitet, dürftest Du übrigens anbieten, es gibt ja auch sehr viele solcher Dienste.

      Ja indem man mit dem Google API arbeitet, was
      nicht das gleiche ist. Das wäre so:

      Ein Taschendieb darf dich komplett beklauen, dafür darst
      du Ihn auch bis zu einem Limit von 1,00 Euro beklauen aber nicht mehr...

      Gruss
      Wolke

      1. Hallo Wolke,

        Nein so einfach ist das nicht. Bei den meissten Betreibern
        ist chaching in jeglicher Form untersagt, sogar die Feeds
        als RSS/XML zwischen zu speichern ist ausdrücklich verboten.

        Tja, nur dürfen sie das nicht in jeglicher Form verbieten:
        < http://bundesrecht.juris.de/urhg/__44a.html>

        Die Veröffentlichung ist dadurch kaum abgedeckt, aber eine (begleitende) Speicherung zum (zulässigen) Zweck der Indexierung, der keine eigenständige, wirtschaftliche Bedeutung hat (die hat der Index und die Auswertung von Anfragen darauf, nicht das caching),

        Ja indem man mit dem Google API arbeitet, was

        Nein, ich meinte wirklich, indem man direkt von der Webseite Daten abgreift.
        Die Google-API unterliegt in der kostenlosen Variante starken Einschränkungen und ich nehme nicht an, dass all diese kleineren Dienste, die für irgendwas Googleergebnisse auswerten, Lizenzgebühren zahlen.

        Die Auswertung öffentlich zugänglicher Information ist legal. Du darfst sie lesen und Du darfst das auch einen Computer machen lassen. Das kann man vielleicht einschränken, wenn man die Information nicht veröffentlicht, sondern nur nach Abschluss eines Vertrages weitergibt.
        Wenn man sie aber einfach ins Web stellt (was Google tut), dann kann sie auch jeder auswerten, wie er will. (Unverändert weiterveröffentlichen ist ein anderes Thema, da kann natürlich das Urheberrecht greifen)

        Grüße

        Daniel

        1. Hallo Daniel

          Tja, nur dürfen sie das nicht in jeglicher Form verbieten:
          http://bundesrecht.juris.de/urhg/__44a.html

          Danke für den Link, aber mal wieder typisches Juristendeutsch.
          Daraus kann ich keine 100% greifbare Absicherung finden.

          Nein, ich meinte wirklich, indem man direkt von der Webseite Daten abgreift.
          Die Google-API unterliegt in der kostenlosen Variante starken Einschränkungen und ich nehme nicht an, dass all diese kleineren Dienste, die für irgendwas Googleergebnisse auswerten, Lizenzgebühren zahlen.

          »»

          Dennoch, verbietet Google ausdrücklich jegliche kommerzielle
          und auch nicht kommerzielle Nutzung der Daten.
          http://www.google.de/accounts/TOS

          Somit stellt sich immer noch die Frage:
          Darf ich Google Ergebnisse genau so abgreifen, wie Google
          die Ergenisse und Content andere Seiten abgreift ?

          Mal ein konkretes Beispiel, dass Goggle wie millionen anderer im Cache hat:
          speicherung ausdrücklich verboten

          Gruss
          Wolke

          1. Hallo Wolke,

            http://www.google.de/accounts/TOS

            Zugreifen oder Besuchen von Seiten dürfte kaum als Zustimmung zu irgendwelchen Vertragsbedingungen gelten, die irgendwo auf der Seite stehen.
            Ich habe schon viel auf den Googleseiten gesucht, aber ich bin darauf nie gestoßen. So lang man Google nicht mit Zugriffen bombardiert dürfte das meiner Meinung nach keine Probleme geben. Wie gesagt, es ist nicht Googles Angelegenheit zu bestimmen, wie ich die Information verwerte, die sie veröffentlichen.

            speicherung ausdrücklich verboten

            Der Hinweis auf das Urheberrecht ist überflüssig. Meines erachtens verstößt Google durch die Veröffentlichung des Caches gegen Urheberrecht. Das durchzusetzten hat eben noch keiner versucht, vermutlich, weil es die meisten Leute nicht stört und weil man es technisch sehr einfach unterbinden kann.
            Die einzige Möglichkeit, dass Google damit durchkommt, könnte sein, dass mit der robots.txt eine (halbwegs standardisierte) Möglichkeit besteht, festzulegen, dass man automatisierte Verarbeitung nicht wünscht und dass man daher die unterlassung als Zustimmung sehen könnte. Allerdings geht es dabei um Durchsuchung, nicht um Veröffentlichung in andere Form. Von daher ist das recht unwahrscheinlich.

            Google geht eben einfach das Risiko ein und bisher sind sie damit auch durchgekommen.

            Grüße

            Daniel

            1. Google geht eben einfach das Risiko ein und bisher sind sie damit auch durchgekommen.

              Danke, so sehe ich es auch ;-)

              Daher würde ich mir folgendes Szenario wünschen:

              Eine fundierte Gruppe von Leuten baut eine Suchmschine
              die sich die Ergebnisse aus den bisherigen Suchmaschinen
              zusammenklaubt (nicht klaut ;-) .

              Google geht dagen vor und eine Gericht hat zu entscheiden
              ob das nicht das gleiche ist, was Google selbst macht.

              Diesen Urteilsspruch würde ich gerne sehen.

              Im übrigen, soweit mir bekannt ist, hat google selbst
              so angefangen und yahoo ergebnisse wiederverwertet, um
              dann, als sie eigene Robots zu genügend losgeschickt hatten,
              Ihre Suchergebnisse widerum yahoo kostenpflichtig zu
              verfügung zu stellen.
              Kuriose Welt ;-)

              Gruss
              Wolke

              1. Moin,

                Diesen Urteilsspruch würde ich gerne sehen.

                Dann kümmere Dich darum

                Viele Grüße

                Swen Wacker

            2. Moin,

              »speicherung ausdrücklich verboten

              Der Hinweis auf das Urheberrecht ist überflüssig. Meines erachtens verstößt Google durch die Veröffentlichung des Caches gegen Urheberrecht.

              Sicher? Wer mit Angaben wie <meta name="keywords" content="Rechtliches, Hinweise, Nutzungsbedingungen, Datenschutz, AGB, Informationen"> und
              <meta name="robots" content="INDEX,FOLLOW"> Suchmaschine auffordert, ihrem Tun nachzugehen, der könnte durchaus sein Recht verwirkt haben, im Inhalt der Seite das Gegenteil zu fordern (wobei ich schon meine Zweifel hätte, dass der Text der Seite das wirklich hergibt) - zumal Google sich m.E. an <META NAME="ROBOTS" CONTENT="NOARCHIVE"> und <META NAME="GOOGLEBOT" CONTENT="NOARCHIVE"> hält.

              Viele Grüße

              Swen Wacker

              1. zumal Google sich m.E. an <META NAME="ROBOTS" CONTENT="NOARCHIVE"> und <META NAME="GOOGLEBOT" CONTENT="NOARCHIVE"> hält.

                Hallo Sven,
                womit wir wieder am Anfang meiner Frage wären.

                Es interessiert mich nicht woran Google
                sich hält oder nicht hält.

                Deine Aussage entspricht meinem Beispiel.

                Darf ein Taschendieb dich beklauen, wenn du nich ausdrücklich
                ein T-Shirt mit der Aufschrift "Kein Diebstahl bitte" trägst?

                Also warum habe ich irgendwelchen Robots irgendwelche
                Anweisungen zu geben, damit mein grundsätzliches
                Urheber- und Veröffentlichkeitsrecht zum Tragen kommt.

                Selbst wenn ich das dennoch dulde und rechtlich keinerlei
                Handhabe gegen den Diebstahl habe, dann soll mich keiner
                aufhalten ebenso den Dieb zu bestehlen.

                Auch wenn meine Beispiele krass formuliert sind "Google = DIEB"
                Unsereins würde der Gesetzgeber so einstufen und diese
                Ungerechtigkeit prangere ich hier an.

                1. echo $begrüßung;

                  Darf ein Taschendieb dich beklauen, wenn du nich ausdrücklich
                  ein T-Shirt mit der Aufschrift "Kein Diebstahl bitte" trägst?

                  Dein Beispiel wird durch ständige Wiederholung auch nicht richtiger. Man kann wohl kaum von Diebstahl reden, wenn das "Diebesgut" zum allgemeinen Mitnehmen bereitgestellt wurde.

                  echo "$verabschiedung $name";

                2. Moin,

                  Darf ein Taschendieb dich beklauen, wenn du nich ausdrücklich
                  ein T-Shirt mit der Aufschrift "Kein Diebstahl bitte" trägst?

                  Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.
                  Was hat das mit dem Sachverhalt zu tun? Nichts! Wer eine Webseite veröffentlicht, der will, das sie gesehen wird. Der freut sich über jeden, der die Seite sieht. Google spiegelt diesen Wunsch wieder. Dein Vergleich ist in meinen Augen so absurd wie der Vorschlag, in ein Spiegelkabinett zu gehen und dann dem Spiegel das Spiegelbild zu verbieten.

                  Selbst wenn ich das dennoch dulde und rechtlich keinerlei
                  Handhabe gegen den Diebstahl habe, dann soll mich keiner
                  aufhalten ebenso den Dieb zu bestehlen.

                  Dann tu es doch! Was hindert Dich daran?

                  Viele Grüße

                  Swen Wacker

                  1. Dann tu es doch! Was hindert Dich daran?

                    Was wohl, eine Abmahnklage in Millionenhöhe.

                    Weiter oben verweist jemand gerade auf so was.
                    Kosten

              2. Hallo Swen,

                Sicher?

                Es ist meine Auffassung, ich bin kein Jurist und außerdem ist die Lage sicher auch nicht klar einzuschätzen.

                Wer mit Angaben wie <meta name="keywords" content="Rechtliches, Hinweise, Nutzungsbedingungen, Datenschutz, AGB, Informationen"> und <meta name="robots" content="INDEX,FOLLOW"> Suchmaschine auffordert, ihrem Tun nachzugehen, der könnte durchaus sein Recht verwirkt haben, im Inhalt der Seite das Gegenteil zu fordern (wobei ich schon meine Zweifel hätte, dass der Text der Seite das wirklich hergibt)

                Es geht mir nicht um den Text (wie gesagt) sondern nur um das Urheberrecht. Ein INDEX, FOLLOW ist eine Aufforderung, die Seiten zu indexieren, aber nicht, sie wo anders zu veröffentlichen. Abgesehen davon enthalten die meisten Seiten diese Angaben nicht.

                »»
                 - zumal Google sich m.E. an <META NAME="ROBOTS" CONTENT="NOARCHIVE"> und <META NAME="GOOGLEBOT" CONTENT="NOARCHIVE"> hält.
                Ja, allerdings muss einer Veröffentlichung zugestimmt werden. Die GOOGLEBOT-Variante wird da sicher nicht helfen. Man kann nicht erwarten, dass ein Autor alle Archivdienste kennt und für diese einen Meta-Tag einträgt.
                Bei der anderen Variante könnte man irgendwie mit Gewohnheitsrecht o.ä. argumentieren und sagen, ein Webautor hat diese Möglichkeit zu kennen und wenn er sie nicht verwendet, stimmt er zu. Da das aber eben nirgendwo standardisiert und ich mir nicht wirklich sicher bin, ob man das als eine übliche Konvention einstufen kann, zweifle ich daran, dass das ausreicht.

                Grüße

                Daniel

  3. Hallo Wolke (7?),

    ich bin absoluter Rechtslaie, aber ich denke mal folgendes:

    • öffentliche Zitate (Veröffentlichungen) oder ähnliches dürfen gesammet werden, und dürfenspäter zitiert werden.

    • bestimmte Veröffentlichungen unterliegen aber dem Urheberrechtes dritter, die Ihre Einwilligung nur zur zu dieser Veröffentlichung gegeben haben.

    • da stellt sich die Frage ob dann der Inhalt oder der Verweis auf die Information gecached wurde.

    • wurde der Inhalt gecached, könnte es sein das Urheberrechte verletzt wurden.

    • zitierst Du aber z.B. Google, zitierst Du ggf. eine Datensammlung die wieder besonders geschüzt ist. Ob Du das darfst müsstest Du den Bessitzer dieser Datensammlung fragen oder seine Nutzungbestimmungen lesen.

    • ein Konstrukt wäre um Dich rechtlich vor Caching zu schützen, die Grafik eines Freundes in Deine Webpräsenz anzuzeigen, die aber nur auf dieser Seite verwendet werden darf ...

    Aber wie gesagt, ich habe keine Ahnung.

    Liebe Grüße,

    Bernd

      • zitierst Du aber z.B. Google, zitierst Du ggf. eine Datensammlung die wieder besonders geschüzt ist. Ob Du das darfst müsstest Du den Bessitzer dieser Datensammlung fragen oder seine Nutzungbestimmungen lesen.

      »»

      Was gelten diese Bestimmungen dann noch, wenn der Inhalt
      der Datensammlung an sich schon "Diebesgut" enthält ?

      • ein Konstrukt wäre um Dich rechtlich vor Caching zu schützen, die Grafik eines Freundes in Deine Webpräsenz anzuzeigen, die aber nur auf dieser Seite verwendet werden darf ...

      Sicher, genauso wie ein Programmcode oder ähnliches.
      Nur würdest du in so einem Fall niemals mit einer
      kostenpflichtigen Abmahnung gegen Goggle durchkommen.
      Im umgekehrten Falle Google gegen dich aber immer.

      Das ist das Leidwesen was ich hier anfrage:
      Gleiches Recht für alle ?

      Aber wie gesagt, ich habe keine Ahnung.

      Auch mein Anwalt kann so eine Frage nicht beantworten, sagt
      muss im Einzelfall entschieden werden.

      Gruss, danke
      Wolke

      1. Hallo Wolke (7?),

        was ist denn Diebesgut?

        Wenn Infomationen auf einer öffentlichen Seite stehen, darf doch jeder lesen, und damit auch zitieren?

        Wenn aber andere "Leute" Daten über Deine Person ohne Einwilligung in das Internet gestellt haben, wirst Du eher hier diese Leute verklagen müssen.

        Und wenn es nur ein Roboter ist.

        Ich denke es ist ein Unterschied ob Du nun eine originale Quelle zitierst, oder ein Sammlung von originalen Quellen.

        Ales nur eine Menung von berdn, der vom Recht keine Anung hat.

        Liebe Grüße,

        Bernd

        1. Hallo Bernd,

          was ist denn Diebesgut?

          Wenn Infomationen auf einer öffentlichen Seite stehen, darf doch jeder lesen, und damit auch zitieren?

          Dann dürfte ich Goggle Suchergebnisse zitieren ? ;-)

          Zitieren ist nicht cachen. Oft ist es so, dass ich mir
          die Originalseite gar nicht mehr anschaue, sondern die
          Cachversion von Google. Warum ? Weils schneller geht und
          werbefreier ist. Die Highlights der Suchworte erleichtern
          zudem meine Suche.

          Was ist das Resultat daraus, der Webseitenbetreiber bekommt
          mich nicht als Besucher, seine Information zu meiner Frage
          bekomme ich aber schon und den Werbebonus erhält Google
          oder msn oder andere, die Caching betreiben.

          Findest Du das als Betreiber OK?
          Ich persönlich finde es trotzdem OK, aber dann will
          ich Google genauso handhaben können, will sagen wenn
          Leute bei mir was suchen was bei Google zu finden ist, sollen sie das Ergebniss erhalten ohne Google besuchen zu müssen.

          Gleiches Recht für alle !

          Ich denke es ist ein Unterschied ob Du nun eine originale Quelle zitierst, oder ein Sammlung von originalen Quellen.

          Die meissten Webseiten sind Sammlungen von Irgendwas,
          Infos, Links, etc,

          Gruss und Dank für deine Meinung zu diesem Thema
          Wolke

          1. Hallo Wolke (7?),

            wenn Du eine Datensammlung in das Netz stellst, und Google das nicht toloriert, könntest Du gegen Google ggf. rechtlich etwas unternehmen,

            Wenn Google eine Datensammlung in das Netz stellt und Du darauf zugreifst, kann Google gegen Dich rechtlich etwas unternehmen.

            Ob das Moralisch gut oder schlecht ist, will ich nicht bewerten.

            Aber vielleicht kanst Du ja bei Google, auf Nachfrage, erreichen das das eine oder andere aus dem Cache gelöscht wird?

            Zu rechtlichen Fragen habe ich keine Ahnung, sondern nur eine Meinung.

            Liebe Grüße,

            Bernd

            1. Ich grüsse den Cosmos,

              Wenn Google eine Datensammlung in das Netz stellt und Du darauf zugreifst, kann Google gegen Dich rechtlich etwas unternehmen.

              Also ich seh das etwas anders. Google besitzt für die Seiten, die die Suchergebnisse anzeigen kein Copyright o.ä., da diese aus teilen anderer Seiten bestehen, deren Urheberrecht beim Verfasser liegt. Das ändert auch nichts daran, das Google die Seite selbst zusammenstellt.

              Lediglich das Erscheinungsbild und das Design unterliegt dem Urheberrecht von Google. Wenn ich also eine Suchseite zerlege und die Daten aufbereite, anaschliessend Speichere und als eigenes Design verwende, kann Google dagegen nichts unternehmen, da ich genau das gleiche tue, wie Google selbst.

              Ebenso steht bei Google weder in der robots.txt noch in den Metatags ein noindex oder nofollow, was mir die gleichen Rechte gibt, wie Google, diese Seite auf die gleiche Weise zu indizieren.

              Ich bin kein Anwalt, das ist nur meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatgung o.ä. dar.

              Möge das "Self" mit euch sein

              --
              Ich bin keine Signatur, ich fülle nur diesen leeren Platz mit sinnlosen Worten
              1. Hallo Manuel,

                Also ich seh das etwas anders. Google besitzt für die Seiten, die die Suchergebnisse anzeigen kein Copyright o.ä., da diese aus teilen anderer Seiten bestehen, deren Urheberrecht beim Verfasser liegt. Das ändert auch nichts daran, das Google die Seite selbst zusammenstellt.

                Doch, genau die Zusammenstellung ändert etwas daran. Suchmaschinen dürften als Datenbanken durchgehen und dadurch auch urheberrechtlichen Schutz geniesen.
                Das bedeutet, dass man Googleergebnisse nicht einfach mit einem anderen Layout veröffentlichen darf. Man darf aber natürlich Googleergebnisse irgendwie auswerten und das Ergebniss dieser Auswertung veröffentlichen.
                Selbst so etwas wie eine Meta-Suchmaschine sollte meiner Meinung nach kein Problem sein, wenn sich deren Ergebnisse von denen von Google deutlich genug abheben und das eingesetzte Verfahren nicht zu tivial ist.

                Ebenso steht bei Google weder in der robots.txt noch in den Metatags ein noindex oder nofollow, was mir die gleichen Rechte gibt, wie Google, diese Seite auf die gleiche Weise zu indizieren.

                Das "gleiche Recht" könnte in dem Fall nur "kein Recht" sein.

                Grüße

                Daniel

                1. Ich grüsse den Cosmos,

                  Das bedeutet, dass man Googleergebnisse nicht einfach mit einem anderen Layout veröffentlichen darf.

                  Das ist mir klar. Ich meinte ja auch, das ich die Egebnisseite von Google spidere (welch ein Wort), die URLs und Texte in eine Datenbank schreibe und daraus dann selbst Inhalte aufbaue, also unabhängig vom Google-Suchdienst.

                  Das "gleiche Recht" könnte in dem Fall nur "kein Recht" sein.

                  Richtig. Und da Google meine Seite ohne zu fragen spidert, können sie wohl nur schlecht mir verbieten, das ich das gleiche mit ihrer Seite mache. ;)

                  Möge das "Self" mit euch sein

                  --
                  Ich bin keine Signatur, ich fülle nur diesen leeren Platz mit sinnlosen Worten