Daniel Thoma: Google Inhalte abgreifen ist doch fair, oder ?

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Hallo Wolke,

Nein so einfach ist das nicht. Bei den meissten Betreibern
ist chaching in jeglicher Form untersagt, sogar die Feeds
als RSS/XML zwischen zu speichern ist ausdrücklich verboten.

Tja, nur dürfen sie das nicht in jeglicher Form verbieten:
< http://bundesrecht.juris.de/urhg/__44a.html>

Die Veröffentlichung ist dadurch kaum abgedeckt, aber eine (begleitende) Speicherung zum (zulässigen) Zweck der Indexierung, der keine eigenständige, wirtschaftliche Bedeutung hat (die hat der Index und die Auswertung von Anfragen darauf, nicht das caching),

Ja indem man mit dem Google API arbeitet, was

Nein, ich meinte wirklich, indem man direkt von der Webseite Daten abgreift.
Die Google-API unterliegt in der kostenlosen Variante starken Einschränkungen und ich nehme nicht an, dass all diese kleineren Dienste, die für irgendwas Googleergebnisse auswerten, Lizenzgebühren zahlen.

Die Auswertung öffentlich zugänglicher Information ist legal. Du darfst sie lesen und Du darfst das auch einen Computer machen lassen. Das kann man vielleicht einschränken, wenn man die Information nicht veröffentlicht, sondern nur nach Abschluss eines Vertrages weitergibt.
Wenn man sie aber einfach ins Web stellt (was Google tut), dann kann sie auch jeder auswerten, wie er will. (Unverändert weiterveröffentlichen ist ein anderes Thema, da kann natürlich das Urheberrecht greifen)

Grüße

Daniel