Moin,
»speicherung ausdrücklich verboten
Der Hinweis auf das Urheberrecht ist überflüssig. Meines erachtens verstößt Google durch die Veröffentlichung des Caches gegen Urheberrecht.
Sicher? Wer mit Angaben wie <meta name="keywords" content="Rechtliches, Hinweise, Nutzungsbedingungen, Datenschutz, AGB, Informationen"> und
<meta name="robots" content="INDEX,FOLLOW"> Suchmaschine auffordert, ihrem Tun nachzugehen, der könnte durchaus sein Recht verwirkt haben, im Inhalt der Seite das Gegenteil zu fordern (wobei ich schon meine Zweifel hätte, dass der Text der Seite das wirklich hergibt) - zumal Google sich m.E. an <META NAME="ROBOTS" CONTENT="NOARCHIVE"> und <META NAME="GOOGLEBOT" CONTENT="NOARCHIVE"> hält.
Viele Grüße
Swen Wacker