Hell-O!
Sowohl unter "Geschäft" als auch unter "Gewerbe" verstehe ich den Handel mit Waren oder Dienstleistungen.
Kann sein, aber im Rechtssinne sind dies zwei völlig verschiedene Dinge. Während "geschäftsmäßig" keine Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, ist dies bei "gewerbsmäßig" der Fall - und genau das ist hier der Knackpunkt. Wie ich in einer Diskussion mit Cybaer zum Ausdruck gebracht habe, ist meine Auffassung, dass "geschäftsmäßig" bedeutet, dass man etwas nachhaltig tun möchte, um dadurch Einnahmen zu erzielen, Cybaer war der Auffassung, die Einnahmeerzielungsabsicht sei nicht Voraussetzung. Ein Bild von den verschiedenen Standpunkten kannst du dir bei Interesse machen, indem du dir einfach mal die in meinem Feature-Artikel genannten Quellen zu Gemüte führst. Anders ist es bei "gewerbsmäßig", da reicht nämlich nicht nur die Absicht, Einnahmen erzielen zu wollen, dazu kommt das Streben nach Gewinn. Du siehst, dass ein himmelweiter Unterschied zwischen geschäfts- und gewerbsmäßig besteht, weshalb sich ob deiner Bemerkung bei mir die Nackenhaare sträubten.
Siechfred
(nach Diktat verreist)
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