derKomische: Impressum

Hallo leute....

brauch ich für eine Private Homepage ein Impressum?
Und wie ist das mit einer Site die noch garnicht online ist
sondern nur eine Seite "under construction" brauch die ein Impressum?
Danke für eure Hilfe

  1. Hallo der Komische,

    bei einer privaten Homepage brauchst du meines Wissens kein Impressum.
    Und wer will dir bei einer Seite "under Construction" nachweisen, dass  dahinter keine private Homepage steckt?
    Allerdings finde ich es als guten Stil, wenn der Betrachter erfährt, wer sich hinter einer privaten Homepage verbirgt.

    Viele Grüße
    Cyberholli

    1. Allerdings finde ich es als guten Stil, wenn der Betrachter erfährt, wer sich hinter einer privaten Homepage verbirgt.

      Es freuen sich die Adresssammler!

      1. Hallo,
        muß das Impressum eigentlich so heißen oder kann man auch 'Meine Daten'
        oder 'Kontakt' o.ä. als Verweis schreiben?
        Gruß
        Gabi

        1. Hi,

          muß das Impressum eigentlich so heißen oder kann man auch 'Meine Daten'
          oder 'Kontakt' o.ä. als Verweis schreiben?

          Impressum, Kontakt und Über Uns haben einige Gerichte anerkannt.

          freundliche Grüße
          Ingo

          1. Danke Ingo.

  2. Hi,

    brauch ich für eine Private Homepage ein Impressum?

    Ja - wenn sie dauerhaft im Netz verfügbar ist und sein soll.

    Und wie ist das mit einer Site die noch garnicht online ist
    sondern nur eine Seite "under construction" brauch die ein Impressum?

    Nein. Genauso wenig wie für eine Testseite.

    freundliche Grüße
    Ingo

    1. Hallo Ingo,

      brauch ich für eine Private Homepage ein Impressum?
      Ja - wenn sie dauerhaft im Netz verfügbar ist und sein soll.

      says who?
      Da war doch mal was mit "geschäftsmäßig" und "mit der Absicht, Gewinne zu erzielen" und so. Unter Berufung auf diese Dinge wird doch oft behauptet, private Homepages bräuchten kein Impressum. Und jetzt kommst du und sagst, ja doch, selbstverständlich.

      sondern nur eine Seite "under construction" brauch die ein Impressum?
      Nein. Genauso wenig wie für eine Testseite.

      Says who?
      Was unterscheidet eine phantasievolle Testseite von einer anderen, die nicht als Testseite deklariert wird?

      Versteh mich nicht falsch, ich will nicht bestreiten, dass du vielleicht Recht hast. Aber mir fehlt's irgendwo an der Paragraphensubstanz, um diese Aussagen einfach zu akzeptieren. Solange sie ohne Beleg so im Raum stehen, widersprechen sie dem Stückwerk an Wissen, das ich bisher habe.

      So long,
       Martin

      --
      F: Was ist ekliger als ein angebissener Apfel mit einem Wurm drin?
      A: Ein angebissener Apfel mit einem halben Wurm.
      1. Hi,

        Ja - wenn sie dauerhaft im Netz verfügbar ist und sein soll.

        says who?
        Da war doch mal was mit "geschäftsmäßig" und "mit der Absicht, Gewinne zu erzielen" und so.

        das Problem ist die Definition von geschäftsmäßig. Diese beinhaltet meines Wissens nicht zangsläufig eine Gewinnerzielungsabsicht, sondern wird an der Nachhaltigkeit bzw. Dauerhaftigkeit des Angebotes festgemacht. Eine Quelle habe ich jetzt leider nicht spontan parat.

        Was unterscheidet eine phantasievolle Testseite von einer anderen, die nicht als Testseite deklariert wird?

        Die Tatsache, dass die Testseite nicht zur dauerhaften oder längerfristigen Nutzung zur Verfügung gestellt wird und demnach kein Angebot oder (Tele)dienst sein kann, sondern nach dem Test wieder gelöscht wird.

        Aber mir fehlt's irgendwo an der Paragraphensubstanz, um diese Aussagen einfach zu akzeptieren. Solange sie ohne Beleg so im Raum stehen, widersprechen sie dem Stückwerk an Wissen, das ich bisher habe.

        So ist das aber leider bei unbestimmten Rechtsbegriffen, die erst durch Gerichtsentscheidungen konkretisiert werden müssen.

        freundliche Grüße
        Ingo

        1. Hallo,

          Da war doch mal was mit "geschäftsmäßig" und "mit der Absicht, Gewinne zu erzielen" und so.
          das Problem ist die Definition von geschäftsmäßig. Diese beinhaltet meines Wissens nicht zangsläufig eine Gewinnerzielungsabsicht, sondern wird an der Nachhaltigkeit bzw. Dauerhaftigkeit des Angebotes festgemacht.

          ah ja, diese Auslegung von "geschäftsmäßig" habe ich auch schon mehrmals gelesen. Sie erscheint mir aber widersinnig, denn ein _Geschäft_ bedeutet nach meiner Auffassung, dass ich etwas anbiete und einen Gegenwert dafür erhalte. Im Falle einer privaten Homepage biete ich zwar etwas an (nämlich die dargestellten Informationen), bekomme aber _keinen_ Gegenwert dafür. Das ist für mich kein Geschäft, ergo nicht "geschäftsmäßig".
          Dass einige Gesetzestexte das anscheinend anders auslegen, ist für mich nicht so richtig nachvollziehbar.

          Was unterscheidet eine phantasievolle Testseite von einer anderen, die nicht als Testseite deklariert wird?
          Die Tatsache, dass die Testseite nicht zur dauerhaften oder längerfristigen Nutzung zur Verfügung gestellt wird und demnach kein Angebot oder (Tele)dienst sein kann, sondern nach dem Test wieder gelöscht wird.

          Hm. Meine Testseiten bleiben u.U. sehr lange online und sind dennoch bloß für Testzwecke gedacht ... ;-)

          So ist das aber leider bei unbestimmten Rechtsbegriffen, die erst durch Gerichtsentscheidungen konkretisiert werden müssen.

          Ja, leider ...

          Ciao,
           Martin

          --
          Ich wollt', ich wär ein Teppich. Dann könnte ich morgens liegenbleiben.
          1. Hi,

            ein _Geschäft_ bedeutet nach meiner Auffassung, dass ich etwas anbiete und einen Gegenwert dafür erhalte. Im Falle einer privaten Homepage biete ich zwar etwas an (nämlich die dargestellten Informationen), bekomme aber _keinen_ Gegenwert dafür.

            Es gibt auch ideelle Gegenwerte. Und es gibt unstrittig eindeutige Teledienste, die Informationen auch ohne materiellen Gewinn zur Verfügung stellen. Nehmen wir z.B. mal SELFHTML...

            freundliche Grüße
            Ingo

          2. Hi,

            ah ja, diese Auslegung von "geschäftsmäßig" habe ich auch schon mehrmals gelesen. Sie erscheint mir aber widersinnig, denn ein _Geschäft_ bedeutet nach meiner Auffassung, dass ich etwas anbiete und einen Gegenwert dafür erhalte. Im Falle einer privaten Homepage biete ich zwar etwas an (nämlich die dargestellten Informationen), bekomme aber _keinen_ Gegenwert dafür. Das ist für mich kein Geschäft, ergo nicht "geschäftsmäßig".

            Das ist das, was Juristen IIRC als "gewerbsmäßig" (wo dann auch das mit der "Gewinnabsicht" dazugehört) bezeichnen.

            cu,
            Andreas

            --
            Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
            Schreinerei Waechter
            O o ostern ...
            Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
            1. Hallo,

              [...] ergo nicht "geschäftsmäßig".
              Das ist das, was Juristen IIRC als "gewerbsmäßig" (wo dann auch das mit der "Gewinnabsicht" dazugehört) bezeichnen.

              für mich ist das beides dasselbe. Übrigens habe ich auch die von Ingo erwähnten ideellen Gegenwerte mit ins Kalkül gezogen - und auch die kann ich bei den klassischen privaten Homepages "Mein Haus, mein Auto, meine Hobbies" im Regelfall auch nicht entdecken.

              So long,
               Martin

              --
              Finanztipp:
              Leihen Sie sich Geld von einem Pessimisten.
              Er rechnet sowieso nicht damit, dass er es zurückbekommt.
              1. echo $begrüßung;

                für mich ist das beides dasselbe. Übrigens habe ich auch die von Ingo erwähnten ideellen Gegenwerte mit ins Kalkül gezogen - und auch die kann ich bei den klassischen privaten Homepages "Mein Haus, mein Auto, meine Hobbies" im Regelfall auch nicht entdecken.

                Die "ideellen Werte" kommen dann hinzu, wenn der Seitenbesitzer Dinge veröffentlicht, die irgendwer als klagefähig empfindet (z.B. urheber- und markenrechtliche Dinge, zwischenmenschliche Dinge (Beleidigung, Verleumdung, usw.)). Die Intention des Gesetzgebers war, meiner Meinung nach, dass ein Verantwortlicher und dessen Erreichbarkeit auf dem Angebot zu stehen hat, den man im Falle eines Falles erreichen kann.

                echo "$verabschiedung $name";

              2. Hell-O!

                [...] ergo nicht "geschäftsmäßig".
                Das ist das, was Juristen IIRC als "gewerbsmäßig" (wo dann auch das mit der "Gewinnabsicht" dazugehört) bezeichnen.
                für mich ist das beides dasselbe.

                Bei dieser Aussage sträuben sich mir die Nackenhaare wie sie es bei dir würden, wenn jemand sagt, man könne mit HTML programmieren. Ansonsten verweise ich auf die Diskussion mit Cybaer, auf die in diesem Thread bereits verlinkt wurde.

                Siechfred

                --
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                1. Hallo,

                  ["geschäftsmäßig" vs. "gewerbsmäßig"]
                  für mich ist das beides dasselbe.
                  Bei dieser Aussage sträuben sich mir die Nackenhaare wie sie es bei dir würden, wenn jemand sagt, man könne mit HTML programmieren.

                  das mag sein, ich gebe auch gern zu, dass ich auf dem Gebiet bestenfalls Fußgänger bin. Aber mir konnte auch noch niemand in allgemein verständlichen Worten erklären, worin nun wirklich der Unterschied besteht. Sowohl unter "Geschäft" als auch unter "Gewerbe" verstehe ich den Handel mit Waren oder Dienstleistungen. Mal abgesehen vom kleinen Geschäftchen, das wir mehrmals täglich verrichten. Oder wie?

                  Ansonsten verweise ich auf die Diskussion mit Cybaer, auf die in diesem Thread bereits verlinkt wurde.

                  Dann zeig mir doch bitte die Stelle - ich sehe nämlich nichts derartiges.

                  Schönen Tag noch,
                   Martin

                  --
                  why the heck do you jerk think, that wir ein doppelposting nicht bemerken, wenn you zwischendurch the sprache wechselst?
                    (wahsaga)
                  1. Hell-O!

                    Sowohl unter "Geschäft" als auch unter "Gewerbe" verstehe ich den Handel mit Waren oder Dienstleistungen.

                    Kann sein, aber im Rechtssinne sind dies zwei völlig verschiedene Dinge. Während "geschäftsmäßig" keine Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, ist dies bei "gewerbsmäßig" der Fall - und genau das ist hier der Knackpunkt. Wie ich in einer Diskussion mit Cybaer zum Ausdruck gebracht habe, ist meine Auffassung, dass "geschäftsmäßig" bedeutet, dass man etwas nachhaltig tun möchte, um dadurch Einnahmen zu erzielen, Cybaer war der Auffassung, die Einnahmeerzielungsabsicht sei nicht Voraussetzung. Ein Bild von den verschiedenen Standpunkten kannst du dir bei Interesse machen, indem du dir einfach mal die in meinem Feature-Artikel genannten Quellen zu Gemüte führst. Anders ist es bei "gewerbsmäßig", da reicht nämlich nicht nur die Absicht, Einnahmen erzielen zu wollen, dazu kommt das Streben nach Gewinn. Du siehst, dass ein himmelweiter Unterschied zwischen geschäfts- und gewerbsmäßig besteht, weshalb sich ob deiner Bemerkung bei mir die Nackenhaare sträubten.

                    Siechfred
                    (nach Diktat verreist)

                    --
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                    1. Hallo Siechfred,

                      Sowohl unter "Geschäft" als auch unter "Gewerbe" verstehe ich den Handel mit Waren oder Dienstleistungen.

                      Kann sein, aber im Rechtssinne sind dies zwei völlig verschiedene Dinge. Während "geschäftsmäßig" keine Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, ist dies bei "gewerbsmäßig" der Fall - und genau das ist hier der Knackpunkt.

                      äh, wie jetzt? Gibt es Geschäfte, bei denen man _nicht_ die Absicht hat, einen Gewinn zu erzielen? Was soll dann der Sinn des Geschäfts sein? Reine Menschenfreundlichkeit? Das ist für mich dann doch zu idealistisch. Das ist etwas für Märchen, aber nicht für die Wirklichkeit.

                      Wie ich in einer Diskussion mit Cybaer zum Ausdruck gebracht habe, ist meine Auffassung, dass "geschäftsmäßig" bedeutet, dass man etwas nachhaltig tun möchte, um dadurch Einnahmen zu erzielen, ...

                      So sehe ich das allerdings auch - und die Einnahmen sollten doch mindestens die eigenen Ausgaben decken. Und "mindestens" heißt, ein Überschuss, mit anderen Worten ein Gewinn, ist auf jeden Fall wünschenswert - wozu mach ich sonst den Aufwand?

                      Insofern sehe ich bei jedem Geschäft die Absicht, Gewinne zu erzielen, andernfalls hätte das Geschäft doch keinen Sinn!

                      So long,
                       Martin

                      --
                      Zwischen Leber und Milz
                      passt immer noch'n Pils.
                      1. Hallo Martin,

                        Kann sein, aber im Rechtssinne sind dies zwei völlig verschiedene Dinge. Während "geschäftsmäßig" keine Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, ist dies bei "gewerbsmäßig" der Fall - und genau das ist hier der Knackpunkt.

                        äh, wie jetzt? Gibt es Geschäfte, bei denen man _nicht_ die Absicht hat, einen Gewinn zu erzielen?

                        Ja. Ich verkaufe einem Freund etwas. Das ist ein Geschäft, bei dem ich jedoch nicht unbedingt Gewinn erzielen will, weil ich meinen Freund nicht übervorteilen will.

                        Und wenn wir das jetzt auf das Internet ausweiten: Der Gesetzgeber und Juristen sehen das Internet in dieser Hinsicht nicht so, wie ein privater Webseitenbastler das vielleicht sehen würde - für einen privaten Webseitenbastler ist es etwas tolles, dass er die Möglichkeit hat, Sachen im Internet zu veröffentlichen. Für den Gesetzgeber ist es dagegen anders: Der Webseitenbastler bietet im Internet etwas *an* - einen Tele- oder Mediendienst. Und nachdem man diese ja auch durchaus gegen Geld anbieten kann, kann es durchaus als "Menschenfreundlichkeit" interpretiert werden, dass der private Webseitenbastler so gnädig ist, seinen Dienst (d.h. seine Webseite) für lau anzubieten. Aus dieser Perspektive musst Du das auch betrachten, wenn Du versuchst, Gesetzestexte zu interpretieren.

                        Was soll dann der Sinn des Geschäfts sein? Reine Menschenfreundlichkeit? Das ist für mich dann doch zu idealistisch. Das ist etwas für Märchen, aber nicht für die Wirklichkeit.

                        Um es mal etwas pointiert zu sagen: Im Hundekuchen sind i.d.R. auch keine Hunde drin. Juristen verstehen unter »geschäftsmäßig« etwas, was mit der alltäglichen Bedeutung von Geschäft nicht ganz so viel zu tun hat, wie Du da reinzuinterpretieren versuchst. Es ist schlichtweg ein juristischer Fachbegriff, der eine bestimmte Bedeutung hat (die zudem umstritten ist ;-)). Anderes Beispiel: »Lorentzkraft« ist ja auch ein Fachbegriff aus der Physik/E-Technik. Wenn ich versuchen würde, das so zu interpretieren, wie Du »geschäftsmäßig« interpretiert hast, könnte ich sagen "Lorentz war mal ein sehr starker Mensch, deswegen verwendet man Lorentzkraft wenn man jemandem attestieren will, er sei sehr stark (oder umgekehrt wäre es auch als herabwürdigende Bezeichnung für jemand sehr schwachen denkbar)". Ist natürlich Blödsinn, wenn man weiß, was das eigentlich ist, aber macht Dir hoffentlich klar, was ich meine.

                        Viele Grüße,
                        Christian

                        --
                        "I have always wished for my computer to be as easy to use as my telephone; my wish has come true because I can no longer figure out how to use my telephone." - Bjarne Stroustrup
                        1. Hi,

                          Der Gesetzgeber und Juristen sehen das Internet in dieser Hinsicht nicht so, wie ein privater Webseitenbastler das vielleicht sehen würde - für einen privaten Webseitenbastler ist es etwas tolles, dass er die Möglichkeit hat, Sachen im Internet zu veröffentlichen. Für den Gesetzgeber ist es dagegen anders: Der Webseitenbastler bietet im Internet etwas *an* - einen Tele- oder Mediendienst. [...]
                          Juristen verstehen unter »geschäftsmäßig« etwas, was mit der alltäglichen Bedeutung von Geschäft nicht ganz so viel zu tun hat, wie Du da reinzuinterpretieren versuchst. Es ist schlichtweg ein juristischer Fachbegriff, der eine bestimmte Bedeutung hat (die zudem umstritten ist ;-)).

                          Ganz genau. Ich habe jetzt mal ein paar juristische Quellen gefunden, in denen zum Ausdruck kommt, dass der Gesetzgeber "geschäftsmäßig" eher von der mittelhochdeutschen Herkunft des Wortes - "schaffen" - ableitet und viel weiter auslegt. Unstrittig ist wohl, dass eine Gewinnerzielungsabsicht keine Voraussetzung ist.

                          Interessant finde ich die Argumentation auf http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r36.html:
                          "Danach sind alle Anbieter betroffen, die aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht Teledienste erbringen. In diesem Sinne äußert sich auch die Gesetzesbegründung zu § 6 TDG (vgl. GE der BReg., BR-Dr 136/01 v. 16.2.2001). Darüber hinaus findet sich eine entsprechende Definition auch in § 3 Ziff. 5 TKG für das "geschäftsmäßige Erbringen von Telekommunikationsdiensten". Die Interessenlagen dürften für den Bereich der Telekommunikationsdienste und der Teledienste gleichgelagert sein."
                          (Auch der nächste Absatz ist einleuchtend).

                          Zu §3 auf http://www.teledienstegesetz.info/lese.php?3:
                          "es ist daher unerheblich, ob er nur gelegentlich und privat oder geschäftsmäßig, also mit gewisser Nachhaltigkeit, auftritt."
                          (geschäftsmäßig = nachhaltig?)

                          Auch ein interessanter Teilaspekt auf http://remus-hochschule.jura.uni-saarland.de/faelle/akz.html:
                          " aa) Nicht einschlägig für die Qualifizierung von inhaltlichen Angeboten auf Websites als Teledienst ist die Fallgruppe „Angebote zur Nutzung des Internets oder weiterer Netze“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 TDG). In der Begründung zum Regierungsentwurf zu Art. 1 IuKDG wurden als Beispiel hierfür „Navigationshilfen“ genannt, d.h. insbesondere Suchmaschinen. Ein Beispiel für einen Teledienst im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 3 TDG ist also die remus-Suchmaschine. Solche Angebote zur Nutzung des Internet sind ferner Linksammlungen (z.B. die remus-Linksammlung)."

                          Hier kommt noch ein inhaltlicher Aspekt hinzu. Eine Linksammlung haben viele private Homepages und gleich wie man geschäftsmäßig nun definiert handelt es sich hierdurch um einen Teledienst (=Angebot zur Nutzung des Internets).

                          Unabhängig von der Definition dieses Begriffs sehe ich die Intention der Impressumpflicht: Das Impressum soll eine Kontaktmöglichkeit mit dem Anbieter verpflichtend machen, um im Falle von Rechtsverletzungen ohne lange Suche den Verantwortlichen kontaktieren zu können. Eine Rechtsverletzung kann auch auf rein privaten "Über mich und meinen Hund"-Seiten vorliegen, wenn ein unter Urheberrecht stehendes Bild eingebunden ist oder eine private Meinungsäußerung gegen das Recht verstößt oder einen Dritten in seinen Rechten verletzt.

                          freundliche Grüße
                          Ingo

                          1. Hallo,
                            bin gerade auf die Seite http://www.rettet-das-internet.de gestoßen.
                            Sie befaßt sich u.a. mit dem Thema Impresseung/Abmahnung.
                            Und man kann dort seine Meinung kundtun.

                      2. Ich grüsse den Cosmos,

                        äh, wie jetzt? Gibt es Geschäfte, bei denen man _nicht_ die Absicht hat, einen Gewinn zu erzielen?

                        Sehr viele sogar: Vereine und Stiftungen dürften wohl ganz oben zu nennen sein und Google war z.B. das beste Beispiel für ein Nonprofitunternehmen, bevor es an die Börse ging. In den Zeiten der New Economy haben viele Firmen keinen Gewinn erziehl, ausser durch das Handeln der eigenen Aktien.

                        Möge das "Self" mit euch sein

                        --
                        Ich bin keine Signatur, ich fülle nur diesen leeren Platz mit sinnlosen Worten
                        1. Hallo.

                          Google war z.B. das beste Beispiel für ein Nonprofitunternehmen, bevor es an die Börse ging.

                          Google war auch vor dem Börsengang ein herkömmliches Wirtschaftsunternehmen. Alles andere hätten die Investoren auch sicher kaum verziehen.
                          MfG, at

                        2. habe d'ehre Manuel

                          äh, wie jetzt? Gibt es Geschäfte, bei denen man _nicht_ die Absicht hat, einen Gewinn zu erzielen?

                          Google war z.B. das beste Beispiel für ein Nonprofitunternehmen, bevor es an die Börse ging. In den Zeiten der New Economy haben viele Firmen keinen Gewinn erziehl, ausser durch das Handeln der eigenen Aktien.

                          Die "Heroen" der New Economy erzielten keine Gewinne, weil:

                          1.) etliche mit ihren Ansaetzen der Zeit voraus waren (der kleinere Teil)
                          2.) das Geschaeftsmodell schlichtweg nichts taugte (der ueberwiegende Teil)

                          Wenn ein Unternehmen keine Gewinne erzielt, ist dies noch lange kein Nonprofitunternehmen (genauer gesagt eine Non-Profit-Organisation). Sie waren lediglich nicht dazu faehig, ihre Ausgaben den Einnahmen unterzuordnen.

                          man liest sich
                          Wilhelm

                          1. Ich grüsse den Cosmos,

                            Nonprofitunternehmen != Non-Profit-Organisation

                            Es hat schon seinen Grund, warum ich von "Unternehmen" und nicht von "Organisation" schreibe.

                            Möge das "Self" mit euch sein

                            --
                            Ich bin keine Signatur, ich fülle nur diesen leeren Platz mit sinnlosen Worten
                            1. Hallo.

                              Nonprofitunternehmen != Non-Profit-Organisation

                              Denglisch != Englisch

                              Es hat schon seinen Grund, warum ich von "Unternehmen" und nicht von "Organisation" schreibe.

                              Und zwar welchen?
                              MfG, at

                              1. Ich grüsse den Cosmos,

                                Und zwar welchen?

                                Da du das Fragen musst, obwohl die Antwort in jedem meiner zwei Beiträge nachzulesen ist, zeigt mir, das jede Wiederholung völlig unnötig ist weil du es eh nicht verstehst.

                                Möge das "Self" mit euch sein

                                --
                                Ich bin keine Signatur, ich fülle nur diesen leeren Platz mit sinnlosen Worten
                                1. Hallo.

                                  Da du das Fragen musst, obwohl die Antwort in jedem meiner zwei Beiträge nachzulesen ist, zeigt mir, das jede Wiederholung völlig unnötig ist weil du es eh nicht verstehst.

                                  Hättest du es geschrieben, hätte ich die Gelegenheit gehabt, es zu verstehen. Aber da du offenbar nicht einmal weißt, was du geschrieben hast und was nicht, ist ein weiteres Nachhaken wohl wenig zielführend. Schade eigentlich.
                                  MfG, at

                                  1. Ich grüsse den Cosmos,

                                    Hättest du es geschrieben, hätte ich die Gelegenheit gehabt, es zu verstehen. Aber da du offenbar nicht einmal weißt, was du geschrieben hast und was nicht, ist ein weiteres Nachhaken wohl wenig zielführend. Schade eigentlich.

                                    Sorry, aber wenn ich dir jetzt noch den Unterschied zwischen Unternehmen und Organisation erklären muss, bleibt mir nur, dich auf Wikipedia zu verweisen.

                                    Möge das "Self" mit euch sein

                                    --
                                    Ich bin keine Signatur, ich fülle nur diesen leeren Platz mit sinnlosen Worten
                                    1. Sorry, aber wenn ich dir jetzt noch den Unterschied zwischen Unternehmen und Organisation erklären muss, bleibt mir nur, dich auf Wikipedia zu verweisen.

                                      Ja, waere interessant gewesen *Deine* Argumentation zu hoeren, auch wenn es wahrscheinlich nur von hoerenlesen nachgeplappert waere.

                                      Wilhelm

                                      1. Ich grüsse den Cosmos,

                                        Ja, waere interessant gewesen *Deine* Argumentation zu hoeren, auch wenn es wahrscheinlich nur von hoerenlesen nachgeplappert waere.

                                        Dann plappere ich grundsätzlich nur nach. Denn mein gesammtes Wissen ist entweder angelesen oder vom Zuhören.
                                        Wenn du mit deinem Wissen geboren wurdest und weder lesen noch zuhören musst, schätz dich glücklich.

                                        Möge das "Self" mit euch sein

                                        --
                                        Ich bin keine Signatur, ich fülle nur diesen leeren Platz mit sinnlosen Worten
                                2. habe d'ehre Manuel

                                  Da du das Fragen musst, obwohl die Antwort in jedem meiner zwei Beiträge nachzulesen ist, zeigt mir, das jede Wiederholung völlig unnötig ist weil du es eh nicht verstehst.

                                  Komisch, immer wenn man Dir widerspricht erklaerst Du Dein Gegenueber mehr oder weniger fuer zu dumm. Ist mir jetzt schon ein paar Mal aufgefallen. Diese Einstellung solltest Du Dir schleunigst abgewoehnen.

                                  Von Stiftungen und Vereinen redet kein Mensch, das mal vorneweg.

                                  Du hattest geschrieben, Google waere ein NonProfit-Unternehmen gewesen. Lach, die beiden Gruender waren und sind ja sowas von sozial, ich frage mich dann nur, warum sie von ihren Investoren mehr oder weniger zum Boersengang gedraengt wurden. Du kennst das Wort "Rendite"?

                                  Es mag vielleicht mal eine Zeit gegeben haben, als die Investoren bei Google fuer rote Zahlen gerade standen, aber daraus eine Firmenkultur "nicht gewinnorientiert" abzuleiten, wow, das ist geradezu verwegen. Warte mal ein paar Jaehrchen ab, dann wird sich die IT-Welt nicht mehr ueber Microsofts Praktiken auslassen, nee - dann sind die Googleboys die Boesen. Google entwickelt sich immer mehr in eine ueberfette und neugierige Krake. Die Verlustabschreibungen aus frueheren Jahren entlocken den damaligen Investoren und jetzigen Grossaktionaeren anhand der aktuellen Aktienkurse nur noch ein muedes Laecheln.

                                  Aber behalte Deinen Traum

                                  man liest sich
                                  Wilhelm

                                  1. Ich grüsse den Cosmos,

                                    Du hattest geschrieben, Google waere ein NonProfit-Unternehmen gewesen. Lach, die beiden Gruender waren und sind ja sowas von sozial,

                                    Non-Profit hat NICHTS mit Sozial zu tun. Bevor du mich hier angehst, solltest du mal nachlesen, was ein Non-Profit Unternehmen (nicht Organisation) überhaupt ist.

                                    Möge das "Self" mit euch sein

                                    --
                                    Ich bin keine Signatur, ich fülle nur diesen leeren Platz mit sinnlosen Worten
    2. Moin!

      Und wie ist das mit einer Site die noch garnicht online ist
      sondern nur eine Seite "under construction" brauch die ein Impressum?
      Nein. Genauso wenig wie für eine Testseite.

      Da wäre ich vorsichtig!

      Eine Seite, die die Öffentlichkeit nicht erreichen kann, weil z.B. ein Passwort benötigt wird, ohne dass man gar nichts sieht, ist sicherlich auch ohne Impressum denkbar.

      Aber sobald eine Seite öffentlich erreichbar ist, ist nach meiner Ansicht ein Impressum notwendig, sofern man zu der Ansicht kommt, dass die Seite grundsätzlich ein Impressum benötigt (bei privaten Seiten gehen die Meinungen ja auseinander, ob man eines benötigt).

      Gewerblich zu nutzende Seiten benötigen zu jedem Zeitpunkt, an dem sie öffentlich erreichbar sind, ein Impressum. Es hat schon Abmahnungen für testweise installierte Shops gegeben, die keine Bestellung real hätten ausführen sollen, aber "täuschend echt" im Testzustand öffentlich online waren.

      Also als Faustregel: Die allererste Seite, die man bei einem Projekt, dass öffentlich online geht, egal ob final oder nur zum Test, anlegen und hochladen sollte, sollte das Impressum sein. Dann wird's später nicht aus Versehen vergessen.

      - Sven Rautenberg

      --
      "Love your nation - respect the others."
  3. echo $begrüßung;

    brauch ich für eine Private Homepage ein Impressum?

    Dieses Thema wurde erst vor wenigen Tagen diskutiert und befindet sich zum Zeitpunkt meiner Antwort sogar noch in der Forums-Hauptdatei.
    Außerdem gibt es in SELFHTML Aktuell einen Artikel darüber: Anbieterkennung auf Webseiten

    echo "$verabschiedung $name";

    1. Dieses Thema wurde erst vor wenigen Tagen diskutiert und befindet sich zum Zeitpunkt meiner Antwort sogar noch in der Forums-Hauptdatei.
      Außerdem gibt es in SELFHTML Aktuell einen Artikel darüber: Anbieterkennung auf Webseiten

      Was ich dort leider nicht finde, ist die Frage, ob zur Kontaktaufnahme
      auch ein Kontaktformular zugelassen ist. Dies müsste dann die postalische Adresse, nicht aber die e-mail-Adresse enthalten.
      Die Daten sollen ja nicht kryptisch dargestellt werden (also z.B in einem Bild) und damit wird doch den Spammern Tür und Tor geöffnet.
      Hat jemand hierzu etwas gefunden?

      1. Hi,

        Was ich dort leider nicht finde, ist die Frage, ob zur Kontaktaufnahme
        auch ein Kontaktformular zugelassen ist. Dies müsste dann die postalische Adresse, nicht aber die e-mail-Adresse enthalten.

        Diese Frage beantwortet ausnahmsweise das Gesetz eindeutig: Was anderes ist "die Adresse der elektronischen Post"?

        freundliche Grüße
        Ingo

  4. Hell-O!

    brauch ich für eine Private Homepage ein Impressum?

    Nach dem Teledienstegesetz musst du für eine Homepage, die nicht geschäftsmäßig betrieben wird, kein Impressum haben (Impressumspflicht, Abschnitt 8). Doch damit bist du noch nicht am Ende der Weisheit, denn deine private Homepage könnte ein Mediendienst sein. Wenn dem so ist, dann brauchst du ein Impressum, und zwar nach § 10 Absatz 1 MDStV (der für *alle* Anbieter von Mediendiensten gilt, also auch für Anbieter, die nicht geschäftsmäßig handeln). Recht ausführlich erklärt es der Wikipedia-Eintrag zum Mediendienst. Nach meiner Meinung (mit der ich nicht allein dastehe) ist bspw. jedes Weblog ein Mediendienst.

    Zum Thema, was geschäftsmäßig bedeutet, verweise ich auf die aktuellen Ergänzungen in meinem bereits genannten Featureartikel.

    Siechfred

    --
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