Hallo,
ich habe eine Frage zu der USt zum Jahreswechsel.
Angenommen ich stelle jetzt meinem Kunden / Auftraggeber eine Rechnung, verlange ich von diesem ja 16% USt.
Dieser überweist mir das Geld am 31.12.2006 - auf meinem Konto kommt es aber erst im neuen Jahr an.
Dann muss ich das doch als Einnahme für 2007 verbuchen und somit 19% an den Fiskus abführen. Ich muss also im Endeffekt die Differenz zwischen dem Brutto-Betrag 2006 und 2007 selbst tragen, sehe ich das richtig?
Oder gibt es da irgendwelche Ausnahmeregelungen?
Was mir gerade einfällt: Wird der Sonder-USt-Satz von 7% auf Bücher, Nahrungsmittel etc. eigentlich auch verändert?
Gruß,
Günther