Günther S: USt-Erhöhung

Hallo,

ich habe eine Frage zu der USt zum Jahreswechsel.
Angenommen ich stelle jetzt meinem Kunden / Auftraggeber eine Rechnung, verlange ich von diesem ja 16% USt.
Dieser überweist mir das Geld am 31.12.2006 - auf meinem Konto kommt es aber erst im neuen Jahr an.
Dann muss ich das doch als Einnahme für 2007 verbuchen und somit 19% an den Fiskus abführen. Ich muss also im Endeffekt die Differenz zwischen dem Brutto-Betrag 2006 und 2007 selbst tragen, sehe ich das richtig?
Oder gibt es da irgendwelche Ausnahmeregelungen?

Was mir gerade einfällt: Wird der Sonder-USt-Satz von 7% auf Bücher, Nahrungsmittel etc. eigentlich auch verändert?

Gruß,
Günther

  1. Moin!

    Dieser überweist mir das Geld am 31.12.2006 - auf meinem Konto kommt es aber erst im neuen Jahr an.

    Dann hast Du und Dein Kunde als Buchungsdatum das neue Jahr.

    Dann muss ich das doch als Einnahme für 2007 verbuchen und somit 19% an den Fiskus abführen.

    Wieso? Wann war denn der Leistungszeitraum? Wann wurde denn geliefert?

    Ich muss also im Endeffekt die Differenz zwischen dem Brutto-Betrag 2006 und 2007 selbst tragen, sehe ich das richtig?

    Nein.

    Oder gibt es da irgendwelche Ausnahmeregelungen?

    Nein.

    Was mir gerade einfällt: Wird der Sonder-USt-Satz von 7% auf Bücher, Nahrungsmittel etc. eigentlich auch verändert?

    Nein.

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix®

    --
    Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
    1. Hallo,

      Dieser überweist mir das Geld am 31.12.2006 - auf meinem Konto kommt es aber erst im neuen Jahr an.
      Dann hast Du und Dein Kunde als Buchungsdatum das neue Jahr.

      Da zählt also für beide Parteien das Datum, an dem das Geld eintrifft? D.h. in meinem Beispiel müsste oder könnte ich zumindest die Differenz noch vom Kunden verlangen?

      Dann muss ich das doch als Einnahme für 2007 verbuchen und somit 19% an den Fiskus abführen.
      Wieso? Wann war denn der Leistungszeitraum? Wann wurde denn geliefert?

      2006.

      Ich muss also im Endeffekt die Differenz zwischen dem Brutto-Betrag 2006 und 2007 selbst tragen, sehe ich das richtig?
      Nein.

      Oder gibt es da irgendwelche Ausnahmeregelungen?
      Nein.

      Was mir gerade einfällt: Wird der Sonder-USt-Satz von 7% auf Bücher, Nahrungsmittel etc. eigentlich auch verändert?
      Nein.

      Danke.

      Gruß,
      Günther

      1. Also nochmal in einfachen worten: Würdest du heute einen Schrank kaufen, diesen finanzieren und erst im März bezahlen zählt das Kaufdatum, nicht das Rechnungsdatum.

        In deinem Fall ist das Kaufdatum das Übergabe-Datum. Da kann man auch ein bisschen Fantasievoll umgehen. Ob das nun die Vollendung deiner Arbeit und Mitteilung dieses Umstandes oder die tatsächliche Installation der Seite auf einem Server ist bleibt eigentlich dir überlassen.

        1. Hallo,

          vielen Dank!
          Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass das (aus steuerlicher Sicht) relevante Datum eines oder beide der Zahlungsdaten (Zahlungsausgang beim Kunde, -eingang bei mir) ist - und nicht das "Ablieferungsdatum".

          Gruß,
          Günther

      2. Moin!

        Dann muss ich das doch als Einnahme für 2007 verbuchen und somit 19% an den Fiskus abführen.
        Wieso? Wann war denn der Leistungszeitraum? Wann wurde denn geliefert?

        Es ist immer der für den Liefer- oder Leistungszeitraum anzusetzende Mehrwertsteuersatz zu berücksichtigen. Im Zweifel der des Datums, der als Rechnungsdatum angegeben ist. Der Zahlungstermin spielt keine Rolle.

        MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

        fastix®

        --
        Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development