Moin!
Dann muss ich das doch als Einnahme für 2007 verbuchen und somit 19% an den Fiskus abführen.
Wieso? Wann war denn der Leistungszeitraum? Wann wurde denn geliefert?
Es ist immer der für den Liefer- oder Leistungszeitraum anzusetzende Mehrwertsteuersatz zu berücksichtigen. Im Zweifel der des Datums, der als Rechnungsdatum angegeben ist. Der Zahlungstermin spielt keine Rolle.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
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