fastix®: USt-Erhöhung

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Moin!

Dann muss ich das doch als Einnahme für 2007 verbuchen und somit 19% an den Fiskus abführen.
Wieso? Wann war denn der Leistungszeitraum? Wann wurde denn geliefert?

Es ist immer der für den Liefer- oder Leistungszeitraum anzusetzende Mehrwertsteuersatz zu berücksichtigen. Im Zweifel der des Datums, der als Rechnungsdatum angegeben ist. Der Zahlungstermin spielt keine Rolle.

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix®

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