Hallo,
Dieser überweist mir das Geld am 31.12.2006 - auf meinem Konto kommt es aber erst im neuen Jahr an.
Dann hast Du und Dein Kunde als Buchungsdatum das neue Jahr.
Da zählt also für beide Parteien das Datum, an dem das Geld eintrifft? D.h. in meinem Beispiel müsste oder könnte ich zumindest die Differenz noch vom Kunden verlangen?
Dann muss ich das doch als Einnahme für 2007 verbuchen und somit 19% an den Fiskus abführen.
Wieso? Wann war denn der Leistungszeitraum? Wann wurde denn geliefert?
2006.
Ich muss also im Endeffekt die Differenz zwischen dem Brutto-Betrag 2006 und 2007 selbst tragen, sehe ich das richtig?
Nein.Oder gibt es da irgendwelche Ausnahmeregelungen?
Nein.Was mir gerade einfällt: Wird der Sonder-USt-Satz von 7% auf Bücher, Nahrungsmittel etc. eigentlich auch verändert?
Nein.
Danke.
Gruß,
Günther