Christoph Schnauß: ein *g* zur Kundenbehandlung bei ebay

hallo Forum,

vor knapp drei Wochen hatte ich einen kleinen Thread zu ebay gestartet, weil dort jemand unter meinem Namen fröhlich Sachen verscheuert hat, Vorkasse forderte und Geld einstrich (etliche hundert Euro), ohne daß seine "Kunden" irgendwas bekamen. Er benutzte den "Namen" topseller_sascha, nannte aber in seinen Verkäuferinformationen meinen Namen als Realname und erklärte gelegentlich in ebay-Foren, ich sei sein Vater.
Ich wußte solange nichts davon, bis sich einige "Betroffene" doch an mich wandten - dazu gabs dann in den letzten vierzehn Tagen etwas mail-Austausch. Und natürlich habe ich mich massiv bei ebay beschwert und zugleich eine Anzeige aufgegeben.
Heute nun hat ebay mein Mitgliedskonto gesperrt und geschlossen, mit dem Hinweis, ich sei in betrügerische Handlungen verstrickt. Zugleich haben sie mir einen langen online-Fragebogen geschickt, in dem ich allerlei Kästchen zu meiner Kundenzufriedenheit ankreuzen sollte.

So schlimm ist das nun auch nicht, ich habe insgesamt dreimal in den letzten zwei Jahren was über ebay gekauft und kann auch ganz gut ohne ebay auskommen.

Aber ich hätte schon große Lust, die Anzeige, die bisher gegen Unbekannt lief, zu verstärken. Bringt das irgendwas?

Grüße aus Berlin

Christoph S.

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  1. Moin!

    Dazu stand schon mal was in der in der c't

    -- Skeeve

    1. hallo,

      Dazu stand schon mal was in der c't

      Interessant, daß es das schon vor drei Jahren gab und ebay offensichtlich nichts gelernt hat. Genau dasselbe ist mir jetzt auch passiert. Man ärgert sich als "Betroffener" ja darüber.

      Grüße aus Berlin

      Christoph S.

      --
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  2. Heute nun hat ebay mein Mitgliedskonto gesperrt und geschlossen, mit dem Hinweis, ich sei in betrügerische Handlungen verstrickt. Zugleich haben sie mir einen langen online-Fragebogen geschickt, in dem ich allerlei Kästchen zu meiner Kundenzufriedenheit ankreuzen sollte.

    Sowas ähnliches hatte ich auch letztens. Da ich jetzt mehrfach dort betrogen worden bin (einmal aus eigner Dummheit, einmal die Ware nicht bekommen) und mich beschwert hatte, ist denen nach über drei Jahren aufgefallen, dass ich beim anmelden meinen Namen nicht vollständig angegeben hatte. Da mir der Aufwand denen eine Kopie meines Personalausweis zu schicken zu viel war (ich hatte denen angeboten dies per Mail zu machen, was aber aus "techn" Gründen nicht geht), wurde jetzt mein Konto gesperrt.

    Und jetzt das Tolle, Aufgrund dieser Sperrung, wurde mein Antrag auf Käuferschutz abgelehnt.

    eBay stinkt!

    Struppi.

    --
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    1. hallo Struppi,

      Und jetzt das Tolle, Aufgrund dieser Sperrung, wurde mein Antrag auf Käuferschutz abgelehnt.

      Na großartig. Ich kann noch eins draufsetzen: es laufen derzeit zwei Strafanzeigen gegen mich. Da der Betrüger, der meinen Namen verwendet hat, bereits Geld eingenommen hat (Vorkasse - aber geliefert hat er nix), hat mir das Amtsgericht in Absprache mit dem Finanzamt gestern eine Pfändung auf mein Konto gelegt. Ich darf 1200 Euro zahlen (einschließlich Verfahrenskosten), ehe ich überhaupt wieder etwas von meinem Konto abheben könnte.

      Da hört dann der Spaß auf.

      Grüße aus Berlin

      Christoph S.

      --
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      1. Und jetzt das Tolle, Aufgrund dieser Sperrung, wurde mein Antrag auf Käuferschutz abgelehnt.

        Na großartig. Ich kann noch eins draufsetzen: es laufen derzeit zwei Strafanzeigen gegen mich. Da der Betrüger, der meinen Namen verwendet hat, bereits Geld eingenommen hat (Vorkasse - aber geliefert hat er nix), hat mir das Amtsgericht in Absprache mit dem Finanzamt gestern eine Pfändung auf mein Konto gelegt. Ich darf 1200 Euro zahlen (einschließlich Verfahrenskosten), ehe ich überhaupt wieder etwas von meinem Konto abheben könnte.

        Da hab ich mal wieder Glück gehabt, bei mir ging's nur um 50€, wobei der Käuferschutz davon 25€ Gebühr gekostet hätte.

        So eine Situation ist ätzend, du bist unschuldig, musst das aber beweisen, nicht wie normalerweise umgekehrt. Nur weil jemand in deinem Namen Geschäfte machen kann, da liegt einiges im argen.

        Da hört dann der Spaß auf.

        Ich hab das Gefühl, das bei ebay schon länger der Spaß aufgehört hat, das ist ähnlich wie vor Urzeiten mit den Suchmaschinen. Alle waren begeistert von AltaVista und Google und dann kamen die Spammer, egal was du gesucht hast, es kam nur Schrott (vor allem Sexseiten) wie bei ebay zum Teil (ich hab Digitalkameras und externe Festplatten gesucht - sehr viel ausortierter Müll!)

        Struppi.

        --
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      2. hä???

        jetzt kann ich aber nicht mehr ganz folgen. Dir kann doch nicht irgendeiner einfach das Konto pfänden, so ohne Gerichtsverfahren und Urteil - oder? Oder hatte ich übersehen, daß wir in einer Bananenrepublik wohnen?

        1. hallo Andreas,

          Dir kann doch nicht irgendeiner einfach das Konto pfänden

          Nein, "irgendeiner" kann das nicht. Aber das Amtsgericht und das Finanzamt können das.

          so ohne Gerichtsverfahren und Urteil

          Verfahren und Urteil sind gelaufen - gegen den Betrüger. ebay selbst hat auf meine eigene Anzeige (vom 30. November) überhaupt nicht reagiert, jedenfalls nicht mir gegenüber. Ich habe dann eine Sammelklage anderer Beteiligter, die ich am 13. Dezember als Kopie erhalten habe, an ebay weitergeleitet - die Reaktion am 14. Dezember:

          "Sehr geehrter Herr Schnauss,
            Sie haben uns darueber informiert, dass das eBay-Mitglied
            topseller_sascha in betruegerischer Absicht gehandelt hat.
            Wir haben die Aktivitaeten des Mitgliedes ueberprueft und das Mitglied
            vom Handel ausgeschlossen....
            Herr Schnauss, vielen Dank fuer Ihre aktive Mithilfe. Sie tragen damit
            erheblich dazu bei, dass faires und sicheres Handeln bei eBay moeglich
            ist."

          Eine Stunde nach Absendetermin dieser ebay-Nachricht wurde mein (ebay-)Konto gesperrt. Das war vorgestern, ich habs aber erst heute gemerkt, ich schaue nun wirklich nicht jeden Tag bei ebay vorbei, aber mich hat halt jemand gebeten, für ihn was bei ebay zu besorgen. Auch mein (Sparkassen-)Konto hab ich erst heute abend überprüft; ich muß ja nicht jeden Tag auf die Sparkasse rennen. Siehe da, der Geldautomat sagt mir, daß ich nix abheben darf, weil eine Pfändung drauf liegt.

          Oder hatte ich übersehen, daß wir in einer Bananenrepublik wohnen?

          Offenbar hast du das übersehen, ja. Und natürlich passiert mir sowas immer am Wochenende, wenn ich sowieso in der Sparkasse niemanden mehr antreffe und weder Amtsgericht noch Finanzamt Sprechstunde haben. Die Mitarbeiter dort gehen bestimmt reinen Gewissens alle am verkaufsoffenen Sonntag shoppen ...

          Naja, ich habe ebay jetzt erstmal mit zwei Dutzend Beschwerdemails zugeballert, das reicht, und mehr kann ich ja am Samstagabend eh nicht machen. Übers Wochenende wird nix weiter passieren können.

          Grüße aus Berlin

          Christoph S.

          --
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          1. Hallo Forum,

            Verfahren und Urteil sind gelaufen - gegen den Betrüger.

            In dessen Anwesenheit?
            Innerhalb von 3 Wochen?

            Siehe da, der Geldautomat sagt mir, daß ich nix abheben darf, weil eine Pfändung drauf liegt.

            Wer hat nun aufgrund welcher Gesetze was mit deinem Konto angestellt?

            Gruß
            Alexander Brock

            1. Hi Alexander,

              Christoph, nimm Dir einen Anwalt, das Finanzamt kann ein Konto pfänden, nicht aber ohne schriftliche Ankündigung, der Vorgang, wie Du ihn schilderst, kann so nicht stimmen. Du tust Dir keinen Gefallen, wenn Du solche halbkompletten Storys bringst.

              Viele Grüße
              Mathias Bigge

              1. Ich grüsse den Cosmos,

                Christoph, nimm Dir einen Anwalt, das Finanzamt kann ein Konto pfänden, nicht aber ohne schriftliche Ankündigung,

                Das wäre neu. bisher konnte die Benachrichtigung auch bis zu einer Woche nach der Sperrung eintreffen.

                Möge das "Self" mit euch sein

                --
                Neulich dachte ich mir, einmal S/M ausprobieren wäre eine tolle Erfahrung. Also hab ich Windows gebootet ...
                1. Hi Manuel,

                  statt einer abstrakten Debatte hier ein paar konkrete Hinweise. Gegen eine Kontopfändung kann man nur begrenzte Zeit Einspruch erheben, etwa 14 Tage für einen "Antrag auf Pfändungsschutz". Diese Frist sollte Christph unbedingt einhalten. Nach Ablaufen dieser Frist ist das Geld weg, unwiderbringlich, während der Pfändung wird nichts abgeführt, auch keine Miete usw. Viele stecken in dieser Situation den Kopf in den Sand und kriegen dann echte Probleme.

                  Die von Christoph angeführten Gründe führen nicht zu einer Kontopfändung durch das Finanzamt.

                  Mögliche Strategien bei Überschuldung:

                  • Konten auflösen, nur mit Bargeld operieren. (problematisch)
                  • Sofortige Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
                  • Antrag auf Pfändungsschutz beim Amtsgericht stellen, sofort.
                  • Bei der Vollstreckungsstelle des Finanzamtes muß ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt und begründet werden.

                  "Der Kontofändung sollte eine Mahnung gemäß § 259 AO Rz. 3 (es soll mit einer Frist von einer Woche gemahnt werden) vorausgehen. Fehlt diese Mahnung, so kann sich daraus schon die Rechtswidrigkeit der Kontofändung ergeben. Darüber hinaus hat das Finanzamt bei Ergehen der Pfändungs- und Einziehungsverfügung die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des geringst möglichen Eingriffs zu beachten. Das Finanzamt sollte sich im Vorfeld über die Vollstreckungsmaßnahmen Gedanken machen und abwägen, welche den Steueranspruch sichert und für den Steuerpflichtigen den geringstmöglichen Eingriff bedeutet. Im Nachhinein hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit mit Hilfe der Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 100 Abs. 1 S. 4 FGO die Rechtswidrigkeit vom Finanzgericht feststellen zu lassen, um zumindest einer möglichen Wiederholungsgefahr zu begegnen."
                  http://www.beamte4u.de/646.html

                  Viele Grüße
                  Mathias Bigge

                  1. hallo Mathias,

                    Die von Christoph angeführten Gründe führen nicht zu einer Kontopfändung durch das Finanzamt.

                    Ich muß morgen erstmal hintappeln, gestern und heute ist ja auf den Ämtern niemand zu erreichen. Bisher weiß ich noch nicht einmal wirklich sicher, was da passiert ist, und ob es tatsächlich das Finanzamt bzw. Amtsgericht war - nur kommt eigentlich nix andres infrage. Geldautomat bzw. Kontoauszugdrucker haben mir nur gesagt, daß es eine Pfändung gibt.

                    Mögliche Strategien bei Überschuldung:

                    Mein Konto würde die geforderte Summe sogar hergeben. Aber es gibt trotzdem eine Auszahlungssperre, bis die Einspruchsfrist vorbei ist. Sonst könnte man auf die Idee kommen, das Konto schnell noch leerzuräumen.

                    http://www.beamte4u.de/646.html

                    Ich kenne das, hatte vor zwei oder drei Jahren in anderem Zusammenhang schonmal sowas.

                    Nur wenn ebay tatsächlich mit der SCHUFA zusammenarbeitet, wie es der von Skeeve verlinkte Artikel erlärt, verstehe ich, daß sie mich tatsächlich "erwischt" haben. Und da ich nachweisen kann, daß ich selber am 1. Dezember bereits bei ebay eine Beschwerde eingereicht und gleichzeitig eine Anzeige aufgegeben habe (also vierzehn Tage, bevor ebay mein (ebay-)-Konto gesperrt hat), wird sich das Ganze wohl sehr schnell auflösen lassen - bloß ein bißchen Rennerei ergibt sich, und natürlich etlicher völlig überflüssiger Ärger. Immerhin versuchen auch diejenigen, die "topseller_sascha" unter meinem Namen geprellt hat, Druck zu machen.

                    Ich finde nur die Zusammenfassung des ganzen Vorgangs absurd: ich mache ebay darauf aufmerksam, daß da ein Betrüger unter meinem Namen agiert, erhalte ein Dankschreiben dafür von ebay, und danach werfen sie mich hinaus.

                    Grüße aus Berlin

                    Christoph S.

                    --
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                    1. Hi Christoph,

                      bestimmt hast Du ein Schreiben übersehen. Sieh zu, dass Du keine Fristen versäumst. Wenn mal die Papiere und Finanzen in Unordnung sind, hilft oft ein Freund, der mit etwas mehr Distanz an die Sache herangeht. Wenn die Sache vom Amtsgericht kommt, dürfte es einen Titel geben, gegen den Du die Einspruchsfrist versäumt hast. Mist, aber kaum zu reparieren. Wenn Du zahlst, wird die Kontopfändung sofort aufgehoben. Ich drücke Dir die Daumen, dass der Schaden im Rahmen bleibt! Lass Dir helfen, genier Dich nicht, in dieser herrlichen Welt geht manchmal etwas daneben...

                      Viele Grüße
                      Mathias Bigge

                      1. hallo Mathes,

                        bestimmt hast Du ein Schreiben übersehen.

                        Das ist immerhin auch möglich - es ist mir bereits mehrfach passiert, daß irgendwas in eine Werbezeitschrift zwischen deren Seiten geraten ist, und den Werbekram werfe ich immer ungelesen sofort in den Müll.

                        Wenn die Sache vom Amtsgericht kommt, dürfte es einen Titel geben

                        Ich werde erst mal sehen, was sich morgen ergibt. Das Amt hat Sprechzeit bis 16.30 Uhr.

                        Wenn Du zahlst, wird die Kontopfändung sofort aufgehoben.

                        Wenn ich nachweisen kann, daß sie nicht gerechtfertigt ist, auch. Und das kann ich.

                        Grüße aus Berlin

                        Christoph S.

                        --
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                        1. Hi Christoph,

                          Wenn Du zahlst, wird die Kontopfändung sofort aufgehoben.
                          Wenn ich nachweisen kann, daß sie nicht gerechtfertigt ist, auch.

                          Das ist leider so nicht richtig. Wenn Du etwas verbummelt und Fristen versäumt hast, ist gegen einen Titel praktisch nichts mehr zu machen. Guck Dir die Titel der Anträge in meinem Vorposting noch einmal genau an und verlass Dich nicht einfach auf den gesunden Menschenverstand. Steh früh und kläre erstmal den Sachverhalt, dann hol Dir Hilfe bei einem Anwalt.

                          Viele Grüße
                          Mathias Bigge

                          1. hallo Mathes,

                            Hi Christoph,

                            Wenn Du zahlst, wird die Kontopfändung sofort aufgehoben.
                            Wenn ich nachweisen kann, daß sie nicht gerechtfertigt ist, auch.
                            Das ist leider so nicht richtig. Wenn Du etwas verbummelt und Fristen versäumt hast, ist gegen einen Titel praktisch nichts mehr zu machen.

                            Sofern ich nichts verbummelt und keine Frist versäumt habe, ist es das sehr wohl. Und bei Zusammenhängen wie in diesem Fall wäre es unsinnig, wenn ein Rechtsgut bestehen sollte, das einen völlig Unbeteiligten, dessen Name zufällig von einem anderen zu betrügerischen Zwecken mißbraucht wird, dazu zwingt, irgendwelche Titel anzuerkennen und Geldleistungen zu erbringen. Das entspräche ungefähr demselben Vorgehen, als ob ich mich mitten auf die Straße stellen, mit einem 100-Euro-Schein winken und ein Plakat schwenken wollte: "ich biete jedem, der mich an-, um- oder überfährt 100 Euro. Eventuelle Zusatzkosten (Versicherung etc.) übernehme ich selbstverständlich auch". Mir ist ein solches Rechtsgut nicht bekannt - und sollte es existieren, müßte man bis zum Obersten Gericht durchmarschieren und dagegen Einspruch erheben.

                            Grüße aus Berlin

                            Christoph S.

                            --
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                            1. Hi Christoph,

                              Sofern ich nichts verbummelt und keine Frist versäumt habe, ist es das sehr wohl. Und bei Zusammenhängen wie in diesem Fall wäre es unsinnig, wenn ein Rechtsgut bestehen sollte, das einen völlig Unbeteiligten, dessen Name zufällig von einem anderen zu betrügerischen Zwecken mißbraucht wird, dazu zwingt, irgendwelche Titel anzuerkennen und Geldleistungen zu erbringen.

                              Das ist jetzt alles Spekulation. Nehmen wir an, eine Forderung wird zu  Unrecht erhoben, Du lässt aber alle Fristen verstreichen und der Fordernde erwirbt einen pfändbaren Titel, dann ist nur sehr schwer etwas dagegen zu machen.

                              Das Konto pfänden kann nicht jeder, das Finanzamt etwa aufgrund eines entsprechenden Steuerbescheids oder das Amtsgericht, etwa wenn einer der bei Ebay Betrogenen einen Titel gegen Dich erwirkt hat. Kümmer Dich drum, ich drück Dir die Daumen!!!

                              Viele Grüße
                              Mathias Bigge

                              1. hallo Mathes,

                                Kümmer Dich drum, ich drück Dir die Daumen!

                                So, hat sich erledigt. Es bestand der vermutete Zusammenhang, aber ich konnte glaubhaft machen, daß ich "Betroffener" bin und nicht "Täter".

                                ebay allerdings hat bislang überhaupt nicht reagiert.

                                Grüße aus Berlin

                                Christoph S.

                                --
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                                1. Servus,

                                  na warum sollte sich eBay auch darum scheren, was einem Einzelnen an Unrecht widerfährt? Obschon ich dies auch als nicht in Ordnung empfinde.
                                  Es ist halt wie mit dem Sack Reis in China.

                                  Aber ich freue mich sehr für dich, dass sich das Problem gütlich für dich geklärt hat!! :)

                                  Ciao,
                                  Frank

                                  1. na warum sollte sich eBay auch darum scheren, was einem Einzelnen an Unrecht widerfährt?

                                    Du meinst niemand ist Verantwortlich für sein tun?

                                    Wenn ebay nicht dafür Sorge tagen kann, dass jemand unter falschen Namen Geld abkassiert sollten die sich sehr wohl drum scheren, da ebay die Plattform für diese Betrüger bietet, du bist ja auch Bankkunde in der Hoffnung das du dein Geld wiederbekommst.

                                    Struppi.

                                    --
                                    Javascript ist toll (Perl auch!)
                                    1. hallo Struppi,

                                      Wenn ebay nicht dafür Sorge tagen kann, dass jemand unter falschen Namen Geld abkassiert sollten die sich sehr wohl drum scheren

                                      ebay hat mir heute abend auf meine wiederholten massiven Beschwerden hin folgendes geantwortet:

                                      Hallo Herr Schnauss,

                                      vielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung zu Ihrem gesperrten Mitgliedskonto
                                      "cschnauss". Mein Name ist Alexia Schranke. Gern gebe ich Ihnen einige
                                      Informationen.

                                      Sie wurden von der Nutzung des eBay-Marktplatzes ausgeschlossen, weil
                                      Sie unter Ihrem eBay-Mitgliedsnamen "topseller_sascha" gegen unsere
                                      Allgemeinen Geschaeftsbedingungen verstossen haben. Dieser Ausschluss
                                      ist personenbezogen, d.h. wenn im Zusammenhang mit einem Ihrer
                                      Mitgliedsnamen ein Verstoss vorliegt, werden Ihre weiteren
                                      Mitgliedskonten ebenfalls gesperrt.

                                      Was koennen Sie jetzt tun?

                                      Beseitigen Sie bitte die Ursachen, die zum Ausschluss des
                                      Mitgliedskontos unter dem Namen "topseller_sascha" gefuehrt haben und
                                      teilen uns das mit.

                                      Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und wuerden
                                      uns freuen, Herr Schnauss, Sie bald wieder als eBay-Mitglied begruessen
                                      zu koennen.

                                      Sollten Sie weitere Hilfe benoetigen, zoegern Sie bitte nicht, uns
                                      erneut zu kontaktieren.

                                      Mit freundlichen Gruessen

                                      Alexia Schranke
                                      eBay Sicherheitsteam

                                      Was soll man da machen? Die begreifen ganz einfach nicht, daß ich eben _nicht_ "topseller_sascha" bin.

                                      Grüße aus Berlin

                                      Christoph S.

                                      --
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                                      1. Hallo Christoph,

                                        Was soll man da machen? Die begreifen ganz einfach nicht, daß ich eben _nicht_ "topseller_sascha" bin.

                                        Eine Mail, deren Text die Worte "rechtliche Schritte einleiten" enthält, wäre in diesem Fall nicht unangebracht. Diese Sprache verstehen sie eigentlich alle (und man muss ja nicht dazusagen, dass man weder Zeit noch Lust hat, sich einen Anwalt zu nehmen). ;o)

                                        File Griese,

                                        Stonie

                                        --
                                        Ein schlechtes Statement spricht für sich - jeder Kommentar ist verschwendete Energie, die einem bei wirklich wichtigen Unterfangen fehlen könnte.
                                        Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
                                        1. Was soll man da machen? Die begreifen ganz einfach nicht, daß ich eben _nicht_ "topseller_sascha" bin.

                                          Das rechtfertigt dennoch nicht die Veröffentlichung des Namens der Bearbeiterin. Gut, dann hampelt halt wieder einmal jemand mit dem Befindlichkeits-Radiergummi durchs Archiv. ;-)

                                          Eine Mail, deren Text die Worte "rechtliche Schritte einleiten" enthält, wäre in diesem Fall nicht unangebracht. Diese Sprache verstehen sie eigentlich alle

                                          Nein, die scheren sich tatsächlich einen Dreck um die Androhung von Mundgeruch und Krätze. Ohne Rechtsvertretung oder zumindest ein Einschreiben(!) muss dieser Versuch käglich scheitern. Ich will gar nicht wissen, wie viele garstigböse Verwünschungen bei ebay täglich aufschlagen und wirkungslos verpuffen.

                                          (und man muss ja nicht dazusagen, dass man weder Zeit noch Lust hat, sich einen Anwalt zu nehmen). ;o)

                                          Das wird pauschal als Faktum angenommen. Warum auch nicht?

                                          Roland

                                          --
                                          -)
                                        2. Hallo,

                                          Was soll man da machen? Die begreifen ganz einfach nicht, daß ich eben _nicht_ "topseller_sascha" bin.

                                          Eine Mail, deren Text die Worte "rechtliche Schritte einleiten" enthält, wäre in diesem Fall nicht unangebracht. Diese Sprache verstehen sie eigentlich alle (und man muss ja nicht dazusagen, dass man weder Zeit noch Lust hat, sich einen Anwalt zu nehmen). ;o)

                                          Man kann bei so etwas nur eines tun: in der Tat einen Anwalt nehmen und eBay klagen bzw. eine Anzeige gegen eBay erstatten.

                                          Christophs fall ist nicht der erste der genau so gelaufen ist. (Mitglied wird über andere Informiert, dass er Sachen verkauft und Geld dafür kassiert haben soll. Mitglied beschwert sich bei eBay, dass jemand in seinen Namen betrügt. Darauf werden dem Mitglied sämtliche eBay-Konten gesperrt und eBay stellt sich dann einfach sau blöd in dem es "nicht versteht" dass der Mitglied nicht der schuldige ist.)

                                          Es ist schon ein offnes Geheminiss, dass dies die ofizielle Taktik von eBay ist. Noch heute behaputen "Verantwortliche" bei eBay, dass sie gegen Betrügen effektiv und effizient vorgehen. Fakt ist aber, wenn man die vielen Berichte von Betroffenen liest, dass eBay sich gar nicht um die Betrüger schert. Sie sperren die konten von dem Betroffenen und behapten dann, sie hätten ihre Pflicht getan und der Betrüger kann weitermachen wie bisher.

                                          So lange eBay selbst bei solchen Fällen keinen finanziellen Schaden davonträgt, wird sich das auch nicht ändern.

                                          Deshalb: bye bye eBay!

                                          Grüße
                                          Thomas

                                          1. Moin!

                                            Da fällt mir ein, dass die Fernsehausgabe des c't Magazins doch immer wieder gern in solchen Angelegenheiten recherchiert, die Rubrik heisst "Vorsicht, Kunde!". Von ebay war da auch schon mal die Rede, soweit ich weiss - aber das hindert die Redaktion nicht daran, sich fröhlich wieder draufzuwerfen. Zumal, wenn ich das, was ich in den ebay-Foren gefunden habe, richtig interpretiere, dieser saubere Herr schon seit längerem auf diese Weise bei ebay Betrugsdelikte begeht. Klappt unter jedem Namen nur zwei-, drei Mal, aber das reicht ja normalerweise; Christoph ist, soweit ich das übersehen kann, schon mindestens der dritte, mit dem er diese Nummer durchzieht. Also Christoph: Schreib an Heise! :o)

                                            File Griese,

                                            Stonie

                                            --
                                            Ein schlechtes Statement spricht für sich - jeder Kommentar ist verschwendete Energie, die einem bei wirklich wichtigen Unterfangen fehlen könnte.
                                            Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
                                            1. Huhu nochmal,

                                              ich hab' da noch einen Link als Nachtrag, dann geb' ich halt heut' mal wieder die Ingrid. Guckstu hier: In der Sendung vom 29.11. haben sie zuletzt darüber berichtet!

                                              File Griese,

                                              Stonie

                                              --
                                              Ein schlechtes Statement spricht für sich - jeder Kommentar ist verschwendete Energie, die einem bei wirklich wichtigen Unterfangen fehlen könnte.
                                              Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
                                    2. Hallo Struppi!

                                      na warum sollte sich eBay auch darum scheren, was einem Einzelnen an Unrecht widerfährt?

                                      Du meinst niemand ist Verantwortlich für sein tun?

                                      == Du meinst, niemand sei verantwortlich für sein Tun?

                                      Schlecht interpretiert. Nochmal für dich zum Mitmeißeln:
                                      Meine Meinung ist, dass eBay mit deren Aktion den Falschen getroffen haben, wird sie nicht die Bohne interessieren. Sie haben in einem Betrugsfall halt für weitere Aktionen gesorgt. (Punkt und Ende) Und jetzt haben sie leider einen Kunden weniger.

                                      du bist ja auch Bankkunde in der Hoffnung das du dein Geld wiederbekommst.

                                      Zum Glück nicht in eurer Bananenrepublik ;)

                                      Adé, Frank

                2. hallo,

                  das Finanzamt kann ein Konto pfänden, nicht aber ohne schriftliche Ankündigung,
                  Das wäre neu. bisher konnte die Benachrichtigung auch bis zu einer Woche nach der Sperrung eintreffen.

                  Soweit mir bekannt ist (schließlich war ich zehn Jahre lang Bezirksverordneter), gilt bei Ämtern als "Zustellungstermin" der Zeitpunkt bzw. der Tag, an dem ein Schreiben das Amt verläßt. Ab dann läuft auch eine eventuell vorgeschriebene Einspruchsfrist. Ein vielleicht nötiger Postweg wird nicht eingerechnet.
                  Es kann also sein, daß sie mir am Freitag was geschickt haben, was ich aber ganz einfach noch nicht habe.

                  Grüße aus Berlin

                  Christoph S.

                  --
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              2. habe d'ehre Mathias

                Christoph, nimm Dir einen Anwalt, das Finanzamt kann ein Konto pfänden, nicht aber ohne schriftliche Ankündigung,

                Ablauffolge: Das Finanzamt setzt die Bank von der Pfaendung in Kenntnis, das Konto wird gesperrt und *erst dann* wird der Kontoinhaber informiert. Warum so? Damit der Kontoinhaber das Konto nicht leerraeumen kann. Finanzaemter koennen bei Steuerforderungen ohne Gerichtsbeschluss und ohne Ankuendigung pfaenden.

                der Vorgang, wie Du ihn schilderst, kann so nicht stimmen. Du tust Dir keinen Gefallen, wenn Du solche halbkompletten Storys bringst.

                mir kommt die Story auch etwas dubios vor.

                man liest sich
                Wilhelm

                1. Hi Wilhelm,

                  Christoph, nimm Dir einen Anwalt, das Finanzamt kann ein Konto pfänden, nicht aber ohne schriftliche Ankündigung,
                  Ablauffolge: Das Finanzamt setzt die Bank von der Pfaendung in Kenntnis, das Konto wird gesperrt und *erst dann* wird der Kontoinhaber informiert. Warum so? Damit der Kontoinhaber das Konto nicht leerraeumen kann. Finanzaemter koennen bei Steuerforderungen ohne Gerichtsbeschluss und ohne Ankuendigung pfaenden.

                  Das stimmt für den konkreten Pfändungsvorgang vielleicht, ein entsprechender Bescheid über die in Frage stehende Forderung und Mahnungen dürften aber vorher vorliegen, im herrlichen Dortmund mit in Rot aufgestempelter persönlicher Widmung ("Bei Nichtbezahlung zum Beispiel Kontopfändung"). Ich habe mir das gemerkt, weil ich als kleiner Selbständiger mal überlegt hatte, mir diesen Stempel nachmachen zu lassen...

                  Viele Grüße
                  Mathias Bigge

          2. Hi,

            Verfahren und Urteil sind gelaufen - gegen den Betrüger.

            Du solltest Dir dringend einen Anwalt nehmen.

            Entweder ist das Verfahren gegen Dich gewesen (denn nur dann hätte _Dein_ Konto gesperrt werden dürfen) - dann wärst Du doch aber dabeigewesen, davon schreibst Du aber nichts.

            Oder das Verfahren ging gegen jemand anderen (dann dürfte Dein Konto jetzt nicht gesperrt sein).

            cu,
            Andreas

            --
            Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
            Schreinerei Waechter
            O o ostern ...
            Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
  3. Hallo Christoph,

    soetwas schlimmes habe ich bei eBay noch nicht erfahren, aber vielleicht tröstet dich etwas mein Mitgefühl, dass ich eBay auch nicht besonders mag. Sie haben mir mal ein Artikel so mir nichts dir nichts gelöscht, weil ich in der Beschreibung einen Link zu der Produktseite des Herstellers gesetzt habe, wo natürlich die besten Informationen zu finden sind. Es steht wohl in deren AGBs, dass man das nicht darf und ich hatte angenommen mann muss sie nicht studieren, um eBay User zu werden. Na gut, ich habe mich dann beschwert, dass mich die Einstellung des Artikels über eine Stunde Arbeit gekostet hat mit Bilderstellung und Ausformulierung der Beschreibung und ob eine Verwarnung mit der Möglichkeit zur Korrektur oder ein Syntaxcheck nicht gereicht hätte, damit ich die ganze Arbeit nicht nochmal machen muss. Darauf kam dann der besagte Fragebogen zurück und ob ich als Kunde zufrieden bin und da ging mir dann die Hutschnur hoch. Seitdem halte ich mich lieber an die lokale Annonce.

    Viele Grüße,
    Cruz

    hallo Forum,

    vor knapp drei Wochen hatte ich einen kleinen Thread zu ebay gestartet, weil dort jemand unter meinem Namen fröhlich Sachen verscheuert hat, Vorkasse forderte und Geld einstrich (etliche hundert Euro), ohne daß seine "Kunden" irgendwas bekamen. Er benutzte den "Namen" topseller_sascha, nannte aber in seinen Verkäuferinformationen meinen Namen als Realname und erklärte gelegentlich in ebay-Foren, ich sei sein Vater.
    Ich wußte solange nichts davon, bis sich einige "Betroffene" doch an mich wandten - dazu gabs dann in den letzten vierzehn Tagen etwas mail-Austausch. Und natürlich habe ich mich massiv bei ebay beschwert und zugleich eine Anzeige aufgegeben.
    Heute nun hat ebay mein Mitgliedskonto gesperrt und geschlossen, mit dem Hinweis, ich sei in betrügerische Handlungen verstrickt. Zugleich haben sie mir einen langen online-Fragebogen geschickt, in dem ich allerlei Kästchen zu meiner Kundenzufriedenheit ankreuzen sollte.

    So schlimm ist das nun auch nicht, ich habe insgesamt dreimal in den letzten zwei Jahren was über ebay gekauft und kann auch ganz gut ohne ebay auskommen.

    Aber ich hätte schon große Lust, die Anzeige, die bisher gegen Unbekannt lief, zu verstärken. Bringt das irgendwas?

    Grüße aus Berlin

    Christoph S.

  4. Heute nun hat ebay mein Mitgliedskonto gesperrt und geschlossen, mit dem Hinweis, ich sei in betrügerische Handlungen verstrickt. Zugleich haben sie mir einen langen online-Fragebogen geschickt, in dem ich allerlei Kästchen zu meiner Kundenzufriedenheit ankreuzen sollte.

    Vielleicht hilft das Video ;-)

    Struppi.

    --
    Javascript ist toll (Perl auch!)
    1. Huhu Struppi!

      Vielleicht hilft das Video ;-)

      Das ist ja furchtbar! Mir läuft immer noch der Schauer den Rücken rauf und runter... ;oD

      File Griese,

      Stonie

      --
      Ein schlechtes Statement spricht für sich - jeder Kommentar ist verschwendete Energie, die einem bei wirklich wichtigen Unterfangen fehlen könnte.
      Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.