Was soll man da machen? Die begreifen ganz einfach nicht, daß ich eben _nicht_ "topseller_sascha" bin.
Das rechtfertigt dennoch nicht die Veröffentlichung des Namens der Bearbeiterin. Gut, dann hampelt halt wieder einmal jemand mit dem Befindlichkeits-Radiergummi durchs Archiv. ;-)
Eine Mail, deren Text die Worte "rechtliche Schritte einleiten" enthält, wäre in diesem Fall nicht unangebracht. Diese Sprache verstehen sie eigentlich alle
Nein, die scheren sich tatsächlich einen Dreck um die Androhung von Mundgeruch und Krätze. Ohne Rechtsvertretung oder zumindest ein Einschreiben(!) muss dieser Versuch käglich scheitern. Ich will gar nicht wissen, wie viele garstigböse Verwünschungen bei ebay täglich aufschlagen und wirkungslos verpuffen.
(und man muss ja nicht dazusagen, dass man weder Zeit noch Lust hat, sich einen Anwalt zu nehmen). ;o)
Das wird pauschal als Faktum angenommen. Warum auch nicht?
Roland