Svenja: Ist diese Aussage richtig?

Hallo,

wollte mal fragen, ob diese Aussage richtig ist:

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Den FSK18-Check können wir leider nur in Verbindung mit einer Premium- oder VIP-Mitgliedschaft zur Verfügung stellen, da für die Freischaltung eine Bankbewegung erforderlich ist. Dadurch haben wir die Garantie der Bank weil Lastschriftverfahren erst ab 18 erlaubt ist.

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Gruß,
Svenja

  1. Hi,

    wollte mal fragen, ob diese Aussage richtig ist:

    Welche der zwei Aussagen meinst Du denn?
    Die, das die den Check nur mit Bankbewegung machen können?
    Oder die, das Lastschrift erst ab 18 erlaubt ist?

    Den FSK18-Check können wir leider nur in Verbindung mit einer Premium- oder VIP-Mitgliedschaft zur Verfügung stellen, da für die Freischaltung eine Bankbewegung erforderlich ist. Dadurch haben wir die Garantie der Bank weil Lastschriftverfahren erst ab 18 erlaubt ist.

    cu,
    Andreas

    --
    Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
    Schreinerei Waechter
    O o ostern ...
    Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
    1. Hallo Andreas,

      auf diese hier:

      Den FSK18-Check können wir leider nur in Verbindung mit einer Premium- oder VIP-Mitgliedschaft zur Verfügung stellen, da für die Freischaltung eine Bankbewegung erforderlich ist. Dadurch haben wir die Garantie der Bank weil Lastschriftverfahren erst ab 18 erlaubt ist.

      Gruß,
      Svenja

  2. Hi Svenja,

    Den FSK18-Check können wir leider nur in Verbindung mit einer Premium- oder VIP-Mitgliedschaft zur Verfügung stellen, da für die Freischaltung eine Bankbewegung erforderlich ist. Dadurch haben wir die Garantie der Bank weil Lastschriftverfahren erst ab 18 erlaubt ist.

    das mag in der Theorie vielleicht richtig sein - in der Praxis ist es jedoch Humbug. Ich hatte mein erstes Girokonto noch als Schüler bei der Kreisspaßkasse, und die haben Zahlungen per Lastschrift akzeptiert, ohne mit der Wimper zu zucken - auch, als ich erst 16 war.
    Insofern würde ich die zitierte Aussage eines Dienstanbieters als bloße rechtliceh Absicherung sehen, weil er im Falle des Falles hofft, die Verantwortung auf die Bank abwälzen zu können. Mit der Frage, ob der Kontoinhaber schon 18 ist, hat das aber nichts zu tun. Wenn der gesetzliche Vertreter (Vater/Mutter) der Bank gegenüber zusichert, für Verpflichtungen des minderjährigen Sprösslings aufzukommen, ist auch das Lastschriftverfahren kein Problem.

    So long,
     Martin

    --
    Es gibt Tage, da gelingt einem einfach alles.
    Aber das ist kein Grund zur Sorge; das geht vorbei.
  3. Hallo,

    wollte mal fragen, ob diese Aussage richtig ist:


    Den FSK18-Check können wir leider nur in Verbindung mit einer Premium- oder VIP-Mitgliedschaft zur Verfügung stellen, da für die Freischaltung eine Bankbewegung erforderlich ist. Dadurch haben wir die Garantie der Bank weil Lastschriftverfahren erst ab 18 erlaubt ist.


    Lastschrifabbuchungen sind auch bei Konten Minderjähriger möglich, insofern ist der Teil der obigen Aussage falsch. Deswegen dürfte eine gültige Bankbewegung definitiv nicht als Altersverifikationssystem durchgehen - wer sowas einsetzt, steht mit einem Bein im Gefängnis. Als eventueller Kunde von was-auch-immer kann Dir das aber vollkommen egal sein, solange Du volljährig bist, denn das ist das Problem des Anbieters. Ich kenne mich in Bezug auf Altersverifikationssysteme nicht wirklich aus, aber hier im Forum fällt zu diesem Thema immer wieder das Stichwort "PostIdent" - das ist zumindest meines Wissens ein Verfahren, das wirklich sicherstellen kann, dass der Empfänger volljährig ist (kostet dementsprechend auch mehr).

    Dass der Anbieter die Überprüfung nur bei Mitgliedschaften, bei denen man anscheinend extra zahlt, anbieten will, ist natürlich sein gutes Recht (es herrscht ja schließlich Vertragsfreiheit), wenn auch die Begründung sehr fadenscheinig ist und zumindest bei mir einen faden Beigeschmack hinterlässt, da sie nur ein Vorwand zu sein scheint.

    Viele Grüße,
    Christian

    --
    "I have always wished for my computer to be as easy to use as my telephone; my wish has come true because I can no longer figure out how to use my telephone." - Bjarne Stroustrup
  4. Hallo,

    so hab mich heute mal ein wenig im Netz umgesehen. Immer wieder ist das mit dem PostIdent zur Sprache gekommen. Dort geht das aber ein paar Tage, bis der User in den Geschützten Bereich kommt. Jetzt bin ich auf diese Seite hier gekommen: http://www.ueber18.de/?siteid=129336 habe dort dann angerufen, aber der Typ konnte mir nicht wirklich helfen, als ich ihn gefragt habe, ob das Verfahren in Deutschland 100% zugelassen ist.

    Nun meine Frage an euch, kennt Ihr das System? Wisst Ihr, ob es in Deutschland 100% zugelassen ist?

    Gruß,
    Svenja

    1. Hallo Svenja,

      Jetzt bin ich auf diese Seite hier gekommen: http://www.ueber18.de/?siteid=129336 habe dort dann angerufen, aber der Typ konnte mir nicht wirklich helfen, als ich ihn gefragt habe, ob das Verfahren in Deutschland 100% zugelassen ist.

      Nun meine Frage an euch, kennt Ihr das System? Wisst Ihr, ob es in Deutschland 100% zugelassen ist?

      Der "Typ" wird wissen, warum er sich zu dem Thema lieber ausschweigt:

      [http://www.heise.de/newsticker/meldung/52530]

      Meines Wissens hatte der in dem zweiten Urteil verknackte Anbieter von "nicht-jugendfreien" Inhalten, um das es in der Heise-Meldung geht, bis dato genau auf dieses Altersverifikationssystem vertaut. Wenn ueber18.de seinen Kunden da allzu genau Auskunft gäbe, könnten die ihren Laden wahrscheinlich dicht machen.

      [http://www.heise.de/newsticker/meldung/52033]

      Gruß Gernot