Hi Svenja,
Den FSK18-Check können wir leider nur in Verbindung mit einer Premium- oder VIP-Mitgliedschaft zur Verfügung stellen, da für die Freischaltung eine Bankbewegung erforderlich ist. Dadurch haben wir die Garantie der Bank weil Lastschriftverfahren erst ab 18 erlaubt ist.
das mag in der Theorie vielleicht richtig sein - in der Praxis ist es jedoch Humbug. Ich hatte mein erstes Girokonto noch als Schüler bei der Kreisspaßkasse, und die haben Zahlungen per Lastschrift akzeptiert, ohne mit der Wimper zu zucken - auch, als ich erst 16 war.
Insofern würde ich die zitierte Aussage eines Dienstanbieters als bloße rechtliceh Absicherung sehen, weil er im Falle des Falles hofft, die Verantwortung auf die Bank abwälzen zu können. Mit der Frage, ob der Kontoinhaber schon 18 ist, hat das aber nichts zu tun. Wenn der gesetzliche Vertreter (Vater/Mutter) der Bank gegenüber zusichert, für Verpflichtungen des minderjährigen Sprösslings aufzukommen, ist auch das Lastschriftverfahren kein Problem.
So long,
Martin
Es gibt Tage, da gelingt einem einfach alles.
Aber das ist kein Grund zur Sorge; das geht vorbei.