Nur frag ich mich, wer dir das Recht gibt, zu entscheiden, was es "Wert" ist, abgezeigt zu werden.
Dieses Recht gibt mir die Verfassung. Und das lasse ich mir auch nicht nehmen.
Das versteh ich jetzt nicht. Wo in der Verfassung ist festgelegt, das jeder selbst entscheiden kann, welche Straftaten zur Anzeige gebracht werden müssen und welche nicht? Kannst du mir bitte den entsprechenden Paragraphen nennen?
Denn bisher war ich der meinung, das die einzigen, die das dürfen, die Exekutive ist. Aber ich lerne ja gerne dazu.